3326/J XXV. GP

Eingelangt am 15.12.2014
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Verhandlungen zum Islamgesetz

 

Die Regierungsvorlage über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften ist am 10. Dezember 2014 im Nationalrat eingelangt. Die Begutachtungsfrist endete am 7. November 2014. Bevor der Ministerialentwurf in Begutachtung gegangen ist, wurden, laut den Medien, schon 3 Jahre mit der IGGiÖ und auch mit anderen Gruppierungen, deren Vertreter mehreren islamischen Strömungen angehören, Verhandlungen geführt. Nach Ende der Begutachtungsfrist wurden weiter mit der IGGiÖ verhandelt. Die IGGiÖ war laut Medienberichten mit dem Entwurf des neuen Islam-Gesetzes einverstanden, hat sich jedoch nach der Präsentation der Regierung davon distanziert.

 

Die IGGiÖ ist, trotz der Entwicklungen der letzten Jahre, nach wie vor die in der öffentlichen Wahrnehmung dominante islamische Gemeinschaft, die de facto einen Monopolanspruch als Ansprechpartner für politische Verantwortungsträger besitzt und stets für den Islam als religiöses Gesamtheit spricht. Tatsächlich ist die Informationspolitik der IGGiÖ mehr als unbefriedigend und besteht der Eindruck, dass die Aufsichtsbehörde ihre Aufgabe zur Sicherstellung der gesetzlichen Verpflichtungen der IGGiÖ nicht oder nicht ausreichend wahrnimmt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien folgende

                                                                                                

 

 

Anfrage

 

1.     Welche Vertreter der verschieden Glaubensströmungen und Vertreter von islamisch geprägten Vereinen waren bei den Verhandlungen vor dem Ministerialentwurf eingebunden?

2.     Welche Vertreter der verschieden Glaubensströmungen und Vertreter von islamisch geprägten Vereinen waren bei den Verhandlungen nach Ende der Begutachtungsfrist eingebunden?

3.     Ist ihnen bekannt wie viele Mitglieder der IGGiÖ hat?

4.     Wenn Ja, auf welche Weise wurde die Mitgliederzahl der zuständigen Behörde dokumentiert?

5.     Ist der Präsident der IGGiÖ, Dr. Fuat Sanac, bezahlter Dienstnehmer der türkischen Religionsbehörde Diyanet oder einer sonstigen staatlichen oder staatsnahen türkischen Einrichtung?

6.     War der emeritierte, langjährige Präsident der IGGiÖ, Anas Schakfeh, während seiner Amtszeit Dienstnehmer der saudi-arabischen Botschaft in Österreich?

7.     Ist ihnen bekannt, dass die Vorsitzende der Jugendorganisation der IGGiÖ Dudu Kücükgöl im Rahmen eines Interviews mit der Zeitung "Die Presse" vom 26.10.2014 eine Distanzierung von der Terrororganisation ISIS ablehnte?

8.     Ist ihnen und der zuständigen Religionsbehörde bekannt, dass die Frauen- bzw. Pressesprecherin der IGGiÖ, Carla Armina Baghajati, auf Al Arabija nach Veröffentlichung des Entwurfes des Islamgesetzes ein Interview gegeben hat, in dem sie Österreich beschuldigte, die Veröffentlichung bewusst am Tag eines hohen islamischen Feiertages vorgenommen zu haben, um die Muslime zu demütigen, die nach ihrer Aussage im Übrigen durch dieses Gesetz in einer unerträglichen Weise diskriminiert werden würden?

9.     War die Pressesprecherin der IGGiÖ auch bei den Verhandlungen über den Entwurf des Islam-Gesetzes eingebunden?

10.  Wie viele Moscheen- und sog. islamische Kulturvereine sind Mitglieder bzw. "Hilfsvereine" der IGGiÖ?

11.  Wie lauten die Namen dieser Vereine?

12.  In welcher Höhe sind Mittel des Österreichischen Integrationsfonds, unter dem Titel von Projektförderungen oder unter welchem Titel auch immer, an die IGGiÖ geflossen?

13.  Ist ihnen bekannt, dass die IGGiÖ nach wie vor im Rahmen ihrer Publikationen und auf ihren Homepages behauptet, die Vertretung aller Muslime in Österreich innezuhaben, obwohl der Verfassungsgerichtshof mit Erk. vom 1.12.2010 den Alleinvertretungsanspruch einer islamischen Glaubensgesellschaft aufgehoben hat?

14.  Wie viele der rund 440 islamischen, vom österreichischen Staat bezahlten Religionslehrer besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft? Wie viele dieser islamischen Religionslehrer besitzen eine akademische Ausbildung?

15.  Ist ihnen bekannt, dass die IGGiÖ Frau Carla Armina Baghajati als Fachinspektorin für den islamischen Religionsunterricht in Wien vorgeschlagen hat, obwohl diese weder eine theologische noch eine pädagogische Ausbildung besitzt?