3346/J XXV. GP

Eingelangt am 15.12.2014
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ANFRAGE

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend eine Bürgschaftsvereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Hypo Alpe Adria

 

 

In der Anfragebeantwortung 1640/AB XXV. GP wurde bei der Beantwortung der Fragen 6 – 13 auf eine im Dezember 2010 abgeschlossene Bürgschaftsvereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Hypo Alpe Adria verwiesen, die eine Bearbeitung der verbürgten Kreditfälle durch die CSI Hypo vorsieht. Auf die Fragen zu Inhalt, Ausgestaltung und Auswirkungen dieser Vereinbarung wurde jedoch nicht eingegangen. Insbesondere die Frage, ob folgende Klausel Teil dieser Vereinbarung war, wurde nicht behandelt: "Die Bank wird … Personen im Rahmen der CSI Hypo in dem erforderlichen Umfang, auch durch Bereitstellung von Personal- und Sachressourcen, bestmöglich unterstützen. Sämtliche Kosten für die vom Bund zu diesem Zweck namhaft gemachten Personen sind von der Bank zu tragen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Zu welchem Zweck wurde die oben angeführte Vereinbarung abgeschlossen?

2.    Beinhaltet die angeführte Vereinbarung die oben angeführte Klausel?

3.    Existieren andere Vereinbarungen innerhalb dieses Vertrages oder anderer Vereinbarung zwischen der Republik Österreich einerseits und der Hypo Alpe Adria andererseits, in der die Hypo Alpe Adria verpflichtet wird, die Kosten für vom Bund namhaft gemachte Personen zur Aufarbeitung ihrer Vergangenheit zu tragen?

4.    Wenn ja, welche?

5.    Wurden auf Grund der oben angeführte Vereinbarung oder anderer Vereinbarungen Personen im Rahmen der CSI Hypo vom Bund namhaft gemacht, deren Kosten die Hypo Alpe Adria zu tragen hatte?

6.    Wenn ja, wie viele?

7.    Wenn ja, welche?

8.    Wenn ja, wie und von wem wurden diese Personen ausgewählt?

9.    Wenn ja, mit welchen Kosten für die Hypo Alpe Adria war deren Tätigkeit verbunden?

10. Wenn ja, welchen Mehrwert für die Republik Österreich bzw. die Hypo Alpe Adria erbrachte die Tätigkeit dieser Personen?

11. Wurden auf Grund der oben angeführte Vereinbarung oder anderer Vereinbarungen weitere Personen zur Aufarbeitung der Vergangenheit der Hypo Alpe Adria vom Bund namhaft gemacht, deren Kosten die Hypo Alpe Adria zu tragen hatte?

12. Wenn ja, wie viele?

13. Wenn ja, welche?

14. Wenn ja, wie und von wem wurden diese Personen ausgewählt?

15. Wenn ja, mit welchen Kosten für die Hypo Alpe Adria war deren Tätigkeit verbunden?

16. Wenn ja, welchen Mehrwert für die Republik Österreich bzw. die Hypo Alpe Adria erbrachte die Tätigkeit dieser Personen?