3688/J XXV. GP

Eingelangt am 17.02.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Transparenz der Wirtschaftskammerumlagen

BEGRÜNDUNG

 

 

Die Wirtschaftskammer ist – laut aktueller Eigendefinition – „in erster Linie den Mitgliedern in interessenpolitischen Angelegenheiten verpflichtet.“  Über die Erreichung dieses Zieles respektive der Maßnahmen zur Erreichung derselben kann man bekanntlich geteilter Meinung sein.

Keinerlei Meinung kann sich ein interessiertes Mitglied der Wirtschaftskammer allerdings darüber bilden, ob diese Ziele effektiv ausgewählt wurden und diese auf effizientem Wege verfolgt wurden.

Denn in § 131 des Wirtschaftskammergesetzes 1998 heißt es:

Die Gebarung der nach diesem Bundesgesetz gebildeten Organisationen hat nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen. Die in den §§ 122 bis 125 vorgesehenen Kammerumlagen, Grundumlagen und Gebühren für Sonderleistungen sind innerhalb der in diesen Bestimmungen festgelegten Höchstgrenzen nur in solcher Höhe festzusetzen, dass ihr Aufkommen zusammen mit allfälligen sonstigen Erträgen einschließlich der Leistungsentgelte den in den genehmigten Jahresvoranschlägen festgelegten Aufwand deckt und unter Bedachtnahme auf die unterschiedliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmungen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Zum Ausgleich von unvorhergesehenen Schwankungen bei den Erträgen und Aufwendungen sowie zur Bedeckung bestimmter Vorhaben sind angemessene Rücklagen zu bilden.

Die somit der Wirtschaftskammer auferlegten Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sollten daher auch von den Mitgliedern überprüfbar sein.

Öffentlich zugänglich sind hingegen nicht einmal die grundlegenden Einnahmensdaten der Wirtschaftskammer. Eine solche einfache, minimaltransparente Darstellung - wie in folgender Abbildung 1 gezeigt - steht also nicht öffentlich zur Verfügung:

Abbildung 1 - kolportierte Einnahmensituation WKO 2013 bzw. Auszüge aus 2012

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Aus welchen Gründen wird die Einnahmensituation der Wirtschaftskammer -  zumindest gruppiert wie in Abbildung 1 ersichtlich – nicht öffentlich gemacht?

 

2)    Wie plant die Wirtschaftskammer, zukünftig Transparenz in ihrem Finanzgebaren herzustellen?

 

3)    Gibt es Pläne seitens des Wirtschaftsministeriums, die intransparenten WKO-Kontrollmechanismen aufzulösen (Kontrollausschuss der Wirtschaftskammer und Bericht an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft) und durch eine transparente Lösung zu ersetzen?

 

4)    Wenn ja, wie wird eine solche transparente Lösung (insbesondere im Sinne der UnternehmerInnen und der gebotenen sparsamen Mittelverwendung) aussehen?