3778/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Brigitte Jank

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Islamische Privatschule in Wien-Brigittenau (Romanogasse)

Der Wiener Stadtschulrat hat Mitte Jänner 2015 wegen "Gefahr im Verzug" eine private islamische Volksschule in der Brigittenauer Romanogasse (Nr. 28) geschlossen. An der Schule habe es die Anweisung gegeben, dass auch bei Verletzungen von Kindern kein Kontakt mit Behörden aufgenommen werden solle, bestätigte man bei der Schulbehörde einen Bericht des "Kurier" vom 23.01.2015. Um die Großteils aus Tschetschenien stammenden Eltern nicht zu verunsichern, sollte alles "schulintern geregelt" werden. Bei einer Gefährdung von Psyche oder Gesundheit der Schüler müsse sofort gehandelt werden, betonte man im Stadtschulrat gegenüber der APA. Laut Gesetz genüge hier schon der geringste Zweifel. "Wenn wir uns nicht darauf verlassen können, dass bei Verletzung eines Kinds die Rettung verständigt wird, dann ist Gefahr im Verzug."

Die Volksschule ist eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht. Ihre Schüler müssen also am Ende des Schuljahrs eine Externistenprüfung ablegen. In der Wiener Schulbehörde hatte man offenbar schon länger Bedenken ob der Schule: Schon die Errichtung der Schule wurde von ihr zunächst untersagt ("wegen Mangels an sittlicher Verlässlichkeit“) später aber vom Unterrichtsministerium genehmigt. Schulerhalter ist ein islamischer Verein namens „Zukunft für alle“. Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen nachstehende

Anfrage

1.    Wie beurteilen Sie ihre damalige Zulassung der Schule im Lichte der nunmehrigen Entscheidung des Wiener Stadtschulrates diese Schule zu schließen?

2.    Auf Grundlage welcher Entscheidungen wurde die islamische Volksschule in der Brigittenauer Romanogasse genehmigt?

3.    War Ihnen bekannt, dass der Wiener Stadtschulrat Bedenken hinsichtlich der Genehmigung der Schule hegte (die Errichtung zunächst wegen Mangels an sittlicher Verlässlichkeit untersagte)?

4.    Wenn ja, wieso wurde die Schule dennoch genehmigt?

5.    Wenn ja, worin lag dieser Mangel begründet?

6.    Wenn nein, warum?

7.    Wie oft kommt es vor, dass der Wiener Stadtschulrat bei Schulgenehmigungen von Seiten des Ministeriums overruled wird?

8.    Wie viele islamische Schulen, sowohl von der Isalmischen Glaubensgemeinschaft in Österreich anerkannte, von Staaten mit dem Islam als Staatsreligion erhaltene oder geförderte (zB mit Lehrmaterial ausgestattete), oder im Namen oder den Bildungszielen und Bildungsinhalten islamische Begriffe oder Lehrmaterialien aus Staaten mit dem Islam als Staatsreligion benutzende, gibt es gesamt in Wien?

9.    Wie viele davon haben Öffentlichkeitsrecht?

10. Wie viele der islamischen Schulen sind Statutschulen?

11. Wie viele davon erhalten Subventionen gemäß §§ 17 ff Privatschulgesetz und in welchem Ausmaß?

12. Wieviel der islamischen Schulen erhalten Zuwendungen aus dem Ausland?

13. Wie oft werden diese Schulen kontrolliert?

14. Wie oft musste in den letzten Jahren eingeschritten werden (von Seiten der Behörden)?

15. Wie stellen Sie sicher, dass diese Schulen verfassungskonform sind, insbesondere dass sie den Zielen und Grundwerten der österreichischen Schule gemäß Art. 14 Abs. 5a B-VG entsprechen?

16. Liegen Ihnen aktuell Genehmigungsansuchen islamischer Schulen vor?

17. Wenn ja, wie viele und wo?