3989/J XXV. GP

Eingelangt am 03.03.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend „Bezahlte Anzeige für ADHS“

 

Im Jahr 2013 und im Jahr 2014 wurden im „Standard“ bezahlte Anzeigen für ADHS geschalten (siehe Scan) mit einem Kostenpunkt von ca. 11.000 Euro pro Inserat.

Da hier keine Initiatoren der Werbeeinschaltung erkenntlich sind, und auch keine Produkte mit den Werbeeinschaltungen verbunden sind, könnte man manipulativen Charakter vermuten, um Menschen für die Vorstellung „ADHS als Krankheit“ zugänglicher und interessierter zu machen, insbesondere da diese Anzeige in der Form eines Interviews mit einem Universitätsprofessor gestaltet ist und somit fachlichen Charakter hat, beziehungsweise wie im anderen Fall, die Werbeeinschaltung die Form eines redaktionellen Beitrags hat.

 

Das Arzneimittelgesetz besagt:

(…) § 53. (1) Laienwerbung darf keine Elemente enthalten, die

                                                                                                                     

1.         bildliche Darstellungen im Zusammenhang mit Angehörigen der Heilberufe oder Einrichtungen des Gesundheitswesens aufweisen,

(…)

7.         sich auf eine Empfehlung von Wissenschaftlern, im Gesundheitswesen tätigen Personen oder Personen beziehen, die auf Grund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen könnten. (…)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Frau Bundesminister für Gesundheit nachstehende

 

Anfrage

 

1)    Ist Ihnen bekannt, ob die Anzeigen von einem Hersteller von Produkten zur Behandlung von ADHS, sprich Psychopharmaka geschaltet wurden, oder wurde die Anzeige von der Interessenvertretung der Pharmaindustrie finanziert?

 

2)    Ist es möglich, dass ein Universitätsprofessor, dessen Gehalt von Steuergeldern bezahlt wird, sich und sein Konterfei für eine bezahlte Anzeige zur Verfügung stellt?

 

a.    Wenn ja, nach welchen Kriterien?

b.    Wenn ja, gibt es hier Ausschlusskriterien und welche?

c.    Wenn nein, wie begründen Sie das?

 

3)    Ist es üblich, dass Personen, die von Steuergeldern bezahlt werden und die sich für so ein Inserat zur Verfügung stellen, vom Initiator des Inserates ein Honorar oder eine andere Art von Gegenleistung für ihre Mitwirkung erhalten?

 

a.    Wenn ja, nach welchen Kriterien?

b.    Wenn ja, gibt es hier Ausschlusskriterien und welche?

c.    Wenn nein, wie begründen Sie das?

 

4)    Hat ein Universitätsprofessor, der sich für Werbung zur Verfügung stellt, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit Einfluss darauf, welche Produkte bei der Behandlung der von ihm beworbenen Krankheit verwendet werden? Wenn ja welche, wenn nein, warum nicht?

 

5)    Sehen Sie daher eine generelle Unvereinbarkeit bei einer hauptberuflichen Tätigkeit als medizinischer Experte mit der Mitwirkung an einer oben genannten Anzeige, bzw. dafür erfolgter Honorarzahlungen oder anderer Gegenleistungen? Wenn nein, warum nicht?

 

6)    Ist es gesetzlich zulässig eine bezahlte Werbung für eine „vermeintliche Krankheit“ zu schalten, wenn damit nicht der Verkauf von einem Produkt verbunden ist?

 

7)    Haben die oben genannten Anzeigen Ihrer Meinung nach manipulativen Charakter, wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?  

 

8)    Entspricht es der Standesehre eines Arztes, speziell eines Universitätsprofessors der Medizinischen Fakultät, sich für eine Werbeeinschaltung für eine Krankheit zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?