400/J XXV. GP

Eingelangt am 15.01.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die geplante Verwendung der Erlöse aus dem Ergebnis der Frequenzspektrumsauktion vom 21. 10. 2013

 

Mit Bescheid vom 19. 11. 2013 wurden den Kommunikationsnetzbetreibern A1, T-Mobile Austria und H3G Austria auf Grundlage der Auktionsergebnisse vom 21. 10. 2013 die Frequenzen im Bereich 800 MHz („Digitale Dividende“), 900 MHz und 1800 MHz zugewiesen. Dafür ist seitens dieser Betreiber ein Gesamtbetrag von € 2.014.000.000,- an den Bund zu leisten.

 

Die Wiener Zeitung berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 22. 10. 2013 dazu:

 

·       Erlös von Frequenzauktion wird geteilt

·       Finanz- und Infrastrukturministerium teilen sich Einnahmen

·       276 Millionen Euro fließen in Wohnbau

 

Bures hat bereits angekündigt, ihren Anteil in eine „Digitale Offensive“ zu investieren. Ein Schwerpunkt werde dabei der Breitbandausbau sein.

 

Wien. Die durch die Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen ins Budget gespülten 2,014 Mrd. Euro sind bereits teilweise verplant. Grundsätzlich hat die Regierung vereinbart, die Mittel zwischen Finanzministerium und Infrastrukturministerium aufzuteilen Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) hat bereits angekündigt, ihren Anteil in eine „Digitale Offensive“ stecken zu wollen. Aus dem Anteil von Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) soll unter anderem die Wohnbauoffensive finanziert werden.

 

Für die Wohnbauoffensive hat die Koalition den Ländern 276 Millionen Euro zugesagt. Diese sollen aus dem Anteil des Finanzministeriums an den Versteigerungserlösen finanziert werden, wie ein Fekter-Sprecher bestätigte. Über die Verwendung des restlichen Anteils gibt es noch keine Festlegung.

 

Der Start der „Digitalen Offensive“

 

Bures hat bereits angekündigt, ihren Anteil in eine „Digitale Offensive“ zu investieren. Ein Schwerpunkt werde dabei der Breitbandausbau sein, hieß es im Büro Bures. Ziel ist demnach, Österreich bis 2020 flächendeckend mit „ultraschnellem“ Breitband-Internet zu versorgen.

 

Im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten und im Interesse eines nachvollziehbaren Umganges mit öffentlichen Geldern wäre eine öffentliche Transparenz über die geplante Mittelverwendung sehr wünschenswert.

Weiters erscheint es im Sinne des öffentlichen Interesses als geboten, für den Fall einer Aufhebung des Verfahrens durch den Verfassungsgerichtshof und/oder Verwaltungsgerichtshof sicherzustellen, dass kein Verzug bei der Zurverfügungstellung von Breitbandinfrastruktur eintritt. Dies insbesondere auch deshalb, weil die rasche und kostengünstige Versorgung des ländlichen Raumes mit qualitativ hochwertigen Breitbanddiensten für die zukünftige wirtschaftliche Belebung dieser Regionen von wesentlicher Bedeutung ist.

Weiters ist es wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass diese Versorgung den Konsumentinnen und Konsumenten im Wettbewerb zur Verfügung steht, um auch in diesem Bereich weiterhin leistbare Angebote sicherzustellen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.         Stimmt es, dass die dem BMVIT zuzurechnende Milliarde zur Gänze in den Breitbandausbau reinvestiert werden soll?

2.         Über welchen Zeitraum soll diese Breitbandförderung ausbezahlt werden?

3.         Hat das BMVIT die geeigneten organisatorischen Voraussetzungen und Ressourcen zur transparenten Vergabe von 1 Milliarde Fördergeldern? Wenn ja, welche, und wie sehen diese konkret im Einzelnen aus?

4.         Wie wird bei der Ausschreibung von Fördergeldern sichergestellt, dass diese technologieneutral, das bedeutet gleichberechtigt für mobile und feste Technologie, erfolgt? Welche Vorkehrungen zur Sicherung eines fairen und transparenten Wettbewerbes wurden dabei getroffen?

5.         Wie erklärt sich, dass bei bisherigen Fördervergaben im Breitbandbereich ein Großteil der Fördermittel der Telekom Austria zugeflossen ist?

6.         Gibt es Pläne des BMVIT, durch Förderung von Kooperationen zwischen den Betreibern im Ausbau fester und mobiler Breitbandinfrastruktur in ländlichen Regionen eine bessere und kostenneutrale Koordination dieses Ausbaues zu fördern und damit einen rascheren Ausbau voranzubringen?

7.         Wie wird für den Fall einer späteren Aufhebung der Ausschreibung vorgesorgt? Werden Förderungen bis zum endgültigen Entscheid durch die Gerichtshöfe öffentlichen Rechts ausgesetzt?

8.         Hat das BMVIT in irgendeiner Form auf die Ausschreibungsbedingungen und die Auktion vor, während und nach der Auktion Einfluss genommen?

9.         Was geschieht mit den dem BMF zukommenden Anteilen am Erlös? Stimmt es, dass davon 276 Mio. für den Wohnbau reserviert sind? Ist hier eine Co-Finanzierung der Länder vorgesehen? Steht dieses Vorgehen im Einklang mit den EU-Förderbestimmungen?

10.       Kann ausgeschlossen werden, dass durch die Auktionserlöse eine Kapitalerhöhung der A1 Telekom finanziert wird?

11.       In welchem Umfang sind Mittel aus der Auktion für die Sanierung der Hypo Alpe Adria reserviert?

12.       Laut Aussage eines ÖVP Landeshauptmanns möchte Frau BMin Bures eine Milliarde aus der Ausschreibung in die Hypo Alpe Adria investieren – ist das laut BMVIT so oder ähnlich vorgesehen?

13.       Wurde seitens der Wiener SPÖ-Gemeinderätin / -Landtagsabgeordneten Barbara Novak (Bereichssprecherin Informations- und Kommunikationstechnologie) und deren Lebensgefährten Mag. Peter Gross (Generalsekretär des SPÖ nahen Wiener Wirtschaftsclubs) Interventionen hinsichtlich des Ausschreibeverfahren auf das BMVIT ausgeübt?

14.       Hat die A1 Telekom Austria 2013 folgende Partner / Institutionen mit Aufträgen / Sponsoring unterstützt und im welchem Umfang?

a)         den SPÖ nahen Wiener Wirtschaftsclub

b)         die Stadt Wien (Magistrat / Rathaus)

c)         die Wien Holding

d)         die ECHO Medien Gruppe

e)         die A.W.P. Unternehmensberatung GmbH (Geschäftsführender Gesellschafter Mag. Peter Gross – 2010 bis 2011 war Frau Barbara Novak Angestellte der A.W.P)

f)           BMVIT

g)         BMF

15.       War Frau Barbara Novak nicht auch direkte Ansprechpartnerin und starke Unterstützerin der A1 Telekom Austria im Bezug auf das Projekt „Breitbandoffensive Wien“ (Glasfaser) der Stadt Wien im Jahre 2012?

16.       War dieses Projekt „Breitbandoffensive Wien“ nicht ebenfalls als Vorzeigeprojekt der SPÖ (Stadt Wien und BMVIT) geplant?

17.       Trifft es zu, dass eine namhafte Wiener Rechtsanwaltskanzlei einen Formulierungsentwurf im Auftrag der A1 Telekom Austria für die Ausschreibung entworfen hat, welcher über Mag. Michael Jungwirth an das BMVIT übermittelt worden ist?

18.       Hat es im Vorfeld der Ausschreibung ein gemeinsames Treffen mit Vertretern der A1 Telekom Austria, u.a. Mag. Michael Jungwirth, und dem Kabinett aus dem BMVIT gegeben und war der bzw. ein Inhalt dieses Treffens die Koordinierung der Ausschreibung?

19.       Nach welchen Kriterien hat die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH die Berater für diese komplexe Ausschreibung ausgesucht?

a)         Gab es eine Ausschreibung diesbezüglich?

b)         Wie hoch war das Honorar für diese Berater?

c)         Gab es gleichwertige europäische / internationale Referenzprojekte dieser Experten?

d)         Hatten diese Berater eine langjährige Fachexpertise / Kompetenz für gleichwertige Ausschreibungen in diesem Segment?

20.       Wie erklären Sie sich, dass viele internationalen und namhaften Berater diese Ausschreibung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH in Österreich als „fehlgeschlagen“, „unprofessionell“ und als „sehr marktunüblich“ und den Vorgang international als „marktschädigend“, manche Berater die Ausschreibung sogar als „zugeschnitten auf den österreichischen Marktführer A1 Telekom“ bezeichnen?

21.       Wie erklären Sie sich, dass es bei dieser Ausschreibung nur einen wirklichen Gewinner gibt – die A1 Telekom Austria?

22.       Wie geht das BMVIT mit etwaigen hunderte Millionen schweren Schadensersatzforderungen um?

23.       Wurden für den Fall von Schadenersatzforderungen im BMVIT Rückstellungen gebildet? Wenn ja, wann und in welcher Höhe, wenn nein warum nicht?

24.       Muss es aufgrund eventueller „Missstände“ und „Ausschreibungsfehler“ eine Neuausschreibung geben? Wenn nein, warum nicht?

25.       Welche personellen Konsequenzen wird es infolge dieser Ausschreibung aus Ihrer Sicht im BMVIT geben?