4033/J XXV. GP

Eingelangt am 04.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend HEAT-Anfrage zum automatisierten Datenabgleich/"Rasterfahn-dung"

 

Zu den besonderen Ermittlungsmaßnahmen in Österreich zählt u. a. der automationsunterstützte Datenabgleich ("Rasterfahndung"), der seit 1. Oktober 1997 genutzt werden kann. In der Vergangenheit war oft zu vernehmen, dass diese grundrechtlich bedenkliche Maßnahme gar nicht genützt wurde.

Diese Anfrage ist in Kooperation mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) entstanden. Nach der erfolgreichen Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung adressiert AKVorrat die Abschaffung der übrigen Massenüberwachungsgesetze in Österreich. Mit dem Projekt „Handlungskatalog zur Evaluierung von Anti-Terror-Gesetzen“ (kurz: HEAT) wird ein annähernd vollständiges Bild der Überwachungsgesetzgebung und –technik in Österreich gezeichnet. Das Ziel ist eine verhältnismäßige und faktenbasierte Sicherheitspolitik. Aktuelle Informationen zum Projekt auf https://akvorrat.at/heat

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage



1.    Die Daten von wie vielen Personen sind in den Jahren 2009 bis 2014 von einem automatisierten Datenabgleich §141 ff. StPO („Rasterfahndung“) betroffen gewesen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren.)

a.    Wie viele in diesen Jahren betroffene Personen wurden nachträglich informiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren.)

2.    Aufgrund welcher Deliktsarten wurden in den Jahren 2009 bis 2014 ein automatisierten Datenabgleich von den österreichischen Behörden zum Einsatz gebracht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Deliktsarten.)

3.    Welche Software kommt für den Zweck des automatisierten Datenabgleichs zum Einsatz?

4.    In wie vielen Fällen eines automatisierten Datenabgleichs beschränkte sich die eingesetzte Software auf Standard-Office Programme, wie z. B. Microsoft Excel?

5.    In wie vielen Fällen eines automatisierten Datenabgleichs wurde eine anlassbezogene Softwarelösung erstellt bzw. zum Einsatz gebracht?

6.    Von welchen externen Firmen wurden welche Softwareprodukte oder -dienstleistungen für einen automatisierten Datenabgleich bezogen?

7.    In wie vielen Fällen konnten durch den Datenabgleich geplante Straftaten verhindert oder Straftaten aufgeklärt werden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Deliktarten.)