4082/J XXV. GP

Eingelangt am 06.03.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Brückeneinsturz auf S35 bei Frohnleiten

 

 

Am Samstag den 21. März 2015 stürzte eine in Bau befindliche Brücke der S35, Brucker Schnellstraße, kurz nach 18 Uhr in Frohnleiten nördlich von Graz ein und hat die darunterliegenden Zuggleise der Südbahnstrecke getroffen. Rund 800 Tonnen Beton und Material gingen nieder. Die eingestürzte Brücke verläuft neben der bestehenden S35-Brücke. Dennoch musste die S35 in beiden Fahrtrichtungen gesperrt werden. Der Arbeitskran zwischen den beiden Fahrbahnen hatte sich durch den Druck der umgestürzten Brückenteile gefährlich weit mit dem Gegengewicht auf die ansonsten befahrene Fahrspur geneigt, so ein Asfinag-Sprecher. Der Verkehr wurde durch das Stadtgebiet von Frohnleiten umgeleitet.

 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt indes wie berichtet bereits wegen des Verdachts der fahrlässigen Gemeingefährdung. Ein Sachverständiger für Brückenbau und Statik wurde beauftragt, die Ursache für den Brückeneinsturz und auch das Vorliegen eines allfälligen Fremdverschuldens abzuklären. Parallel dazu ist auch noch eine Reihe von Experten der Asfinag sowie von Habau und Strabag vor Ort. Brisant in dem Kontext ist eine parlamentarische Anfrage aus dem Vorjahr von FPÖ-Abgeordneten Walter Rauch betreffend "Sicherheitskontrollen im Rahmen der Generalerneuerung der Brucker Schnellstraße S35": Darin wollte Rauch etwa wissen, ob "auf den Baustellen in regelmäßigen Abständen Sicherheitskontrollen durchgeführt werden" und ob "Mängel und Verletzungen der dort arbeitenden Personen festgestellt wurden".Die damalige Verkehrsministerin, Doris Bures, erklärte sich in ihrer Antwort als nicht zuständig und verwies auf Sozialministerium und Asfinag. Eine weitere Anfrage wurde an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gestellt. In dieser wurde bekräftigt, dass in der Vergangenheit einige Mängel in Bezug auf die Sicherheit der dortigen Arbeiter festgestellt wurden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende


Anfrage

 

1.     Wurde die Infrastruktur auf der in Bau befindlichen Brücke routinemäßig auf deren baulichen Zustand und mögliche Beschädigungen überprüft?

2.     Wenn ja, aufgelistet nach Datum, wann wurde die Brücke überprüft?

3.     Wenn ja, wer führte die Überprüfungen durch?

4.     Wenn nein, warum nicht?

5.     Welche finanziellen Mittel wurden für Überprüfungsmaßnahmen auf der sich in Bau befindlichen Brücke aufgewendet und wer kommt dafür auf?

6.     Wurde die Brücke z. B. nach Unwettern, Hochwasser oder anderen Naturkatastrophen zusätzlich auf Schäden überprüft?

7.     Wenn ja, aufgelistet nach Datum, wann?

8.     Wenn ja, wer führte die Überprüfungen durch?

9.     Wenn nein, warum nicht?

10.  Wurden seit dem Beginn des Baus Schäden an der Infrastruktur der Brücke festgestellt?

11.  Wenn ja, welche Schäden wurden festgestellt?

12.  Wenn ja, wann, aufgelistet nach Datum, wurden die Schäden festgestellt?

13.  Wenn ja, wie viel wurde in Reparaturen an der Infrastruktur investiert?

14.  Wie hoch wird der Schaden aufgrund des Brückeneinsturzes geschätzt und wer kommt dafür auf?

15.  Wurden Schäden auf der unter der Brücke durchführenden Südbahnstrecke festgestellt?

16.  Wenn ja, welche Schäden wurden festgestellt?

17.  Wenn ja, wie hoch beläuft sich der Schaden auf dieser Verbindung?

18.  Wie lange ist die bestehende Bahnstrecke für den Bahnverkehr gesperrt?

19.  Wie viele Zugverbindungen mussten aufgrund der Sperre gestrichen werden?

20.  In welchem Umfang (Zahl, Anspruchsberechtigte, Höhe Zahlungen) mussten aufgrund dieses Unfalles und der damit in Zusammenhang stehenden Verspätungen Fahrgastentschädigungen geleitet werden?

21.  Wie hoch waren die Gesamtkosten aufgrund dieses Vorfalls und wer kommt dafür auf?