4414/J XXV. GP

Eingelangt am 26.03.2015
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend Diskriminierung in der Arbeitswelt aufgrund der Religion in den Jahren 2012-2014

 

Anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen ZARA-Rassismusreportes häufen sich in den TV-, Print- und Onlinemedien Berichte über die Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt aufgrund des Kopftuches. So wandte sich beispielsweise eine junge Ärztin an die Gleichbehandlungsanwaltschaft und danach an das Arbeits- und Sozialgericht, weil der Direktor eines Kurhotels die Jobzusage davon abhängig machte, „dass sie bei der Arbeit das Kopftuch ablege". Ähnliches widerfuhr einer Studentin, die einen Job in einem Wiener Cafe nicht bekommen hat, weil sie das Kopftuch nicht abnehmen wollte. Im letzteren Fall stellte die Gleichbehandlungskommission eine „Diskriminierung aus religiösen Gründen" aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes fest, das beschuldigte Unternehmen zahlte – noch vor Klagseröffnung bei Gericht – einen Schadenersatzbetrag von 2500 Euro.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen folgende

 

Anfrage

 

1. Wie viele Fälle behandelte die Gleichbehandlungsanwaltschaft beim Bundeskanzleramt in den Jahren 2012 bis 2014? (jeweils aufgeschlüsselt)

 

2. Wie viele Fälle davon betrafen in den Jahren 2012 bis 2014 eine „Diskriminierung aus religiösen Gründen" in der Arbeitswelt (§§ 17, 18 Gleichbehandlungsgesetz)?

 

3. Wie war in den Jahren 2012 bis 2014 die diesbezügliche Verteilung zwischen Frauen und Männern?

 

4. Wie viele Frauen wandten sich in den Jahren 2012 bis 2014 wegen Diskriminierungen aufgrund des Tragens eines Kopftuches an die Gleichbehandlungsanwaltschaft?

 

5. Wie viele Fälle religiöser Diskriminierung in der Arbeitswelt wurden in den Jahren 2012 bis 2014 aufgrund einer Beschwerde an die Gleichbehandlungskommission weitergeleitet?

 

6. In wie vielen Fällen stellte die Gleichbehandlungskommission in den Jahren 2012 bis 2014 eine Diskriminierung aus religiösen Gründen in der Arbeitswelt fest?

 

7. In wie vielen Fällen davon lag der Grund der Diskriminierung in den Jahren 2012 bis 2014 im Tragen eines Kopftuches?

 

8. Wie viele Personen klagten in den Jahren 2012 bis 2014 wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot auf Schadenersatz beim Arbeits- und Sozialgericht?

 

9.  Wie viele Fälle in den Jahren 2012 bis 2014 betrafen den Tatbestand „religiöse Diskriminierung" in der Arbeitswelt, wie viele davon betrafen das Tragen von Kopftüchern?

 

10. In wie vielen Fällen wurde den klagenden Personen in den Jahren 2012 bis 2014 Schadenersatz zugesprochen?