4436/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend ausgelagerte Gesellschaften und Haftungen der Arbeiterkammer

 

Die Anfrage (3383/J) und die korrespondierende Anfragebeantwortung (3098/AB) zur Finanzierung der Arbeiterkammer haben eine Diskussion über die Transparenz über die Verwendung von Zwangsbeiträgen, die durch die Arbeiterkammerumlage geleistet werden müssen, in die Wege geleitet. Dabei tauchen, aufgrund von Rechtfertigungen von verschiedenen Landesdirektoren, immer neue offene Fragen auf.

Der Direktor der Vorarlberger Arbeiterkammer Rainer Keckeis erklärte beispielsweise in der "NEUE Vorarlberger Tageszeitung", dass für die Finanzierung eines neuen Gebäudes der Arbeiterkammer ein Kredit von zehn Millionen Euro aufgenommen wurde. "Dieser Betrag scheint nur in der Bilanz der Immobiliengesellschaft auf. Die Kammer haftet aber dafür." (NEUE Vorarlberger Tageszeitung, 25. Februar 2015)

Damit wird deutlich, dass die Arbeiterkammer im (Mit-)Eigentum von verschiedenen Gesellschaften ist und mit Zwangsbeiträgen entsprechende Haftungen übernimmt. Im Sinne der Transparenz über die Mittelverwendung dieser Zwangsbeiträge in Form der Arbeiterkammerumlage, ist es unumgänglich für die Beitragszahler_innen offenzulegen, wo solche Beteiligungen bestehen und auch wie hoch diese sind.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Welche Gesellschaften stehen im Eigentum bzw. Miteigentum der Arbeiterkammer? (für jede Landeskammer einzeln und die Bundesarbeiterkammern)

2.    Um welche Rechtsformen handelt es sich bei diesen Gesellschaften? (in Bezug auf die genannten Gesellschaften in Frage 1)

3.    Wie hoch ist die jeweilige Beteiligung der Arbeiterkammer? (in Bezug auf die genannten Gesellschaften in Frage 1)

4.    Wie hoch ist das jeweilige Grundkapital, Stammkapital bzw. die Einlage? (in Bezug auf die genannten Gesellschaften in Frage 1)

5.    Für welche der genannten Gesellschaften und in welchen anderen Fällen, in welchem Umfang und in welcher Art übernahm die Arbeiterkammer Haftungen bzw. gab Bürgschaften oder Garantieerklärungen ab? (für jede Landeskammer einzeln und die Bundesarbeiterkammer, seit 2004, jährlich)

6.    Wie hoch sind die Haftungsentschädigungen/Haftungsprovisionen oder dergleichen, die die einzelnen Arbeiterkammern in diesen Fällen erhalten?

7.    Wie hoch waren die Jahresgewinne bzw. -verluste der Gesellschaften? (in Bezug auf die genannten Gesellschaften in Frage 1, jährlich seit 2004)

8.    Hat die Arbeiterkammer aus den Gesellschaften Gewinnausschüttungen oder Dividenden erhalten bzw. zusätzliche Einlagen erbringen müssen?

9.    Wenn ja, wie hoch waren diese jeweils? (in Bezug auf die genannten Gesellschaften in Frage 1, jährlich seit 2004)

10. Wie stellen Sie sicher, dass das Aufsichtsrecht des Ministeriums durch Auslagerungen (Gründung von bzw. Beteiligung an Unternehmen) von Kammern nicht ausgehöhlt wird?

11. Wie stellen Sie sicher, dass das Ministerium seiner Aufsichtspflicht über die Kammern im vollen Umfang nachkommen kann, wenn die ausgelagerten Gesellschaften nicht der Aufsicht unterliegen?

12. Das Ministerium genehmigt die Jahresvoranschläge (§ 63 Abs 3 AKG), die "nach den Grundsätzen der Einheit, Vollständigkeit und Klarheit zu erstellen" sind. Wie gewährt eine Kammer, die eigene Tätigkeiten ausgelagert hat, die Einheit, Vollständigkeit und Klarheit eines Jahresvoranschlags?

13. Mit welchen Argumenten genehmigt das Ministerium als Aufsichtsbehörde solche Jahresvoranschläge, die offensichtlich nicht alle Aktivitäten der Kammern einheitlich, vollständig und klar abdecken?