4437/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumententschutz

betreffend Folgeanfrage zur Anfrage 3382/J betreffend Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension NEU

 

Die Anfragebeantwortung 3216/AB zu den Zuerkennungen bzw. Neuzugängen zur Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension wirft mehr Fragen auf als sie eigentlich beantwortet. Nicht nur, dass die Anfragebeantwortung eine Geringschätzung des parlamentarischen Interpellationsrechts darstellt, liefert die Beantwortung auch Ergebnisse, die in einem Widerspruch zu den publizierten Zahlen des Bundesministeriums und damit verbundenen Aussagen des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stehen. Interessant sind die Unterschiede, die sich zeigen, wenn man die Zahlen der Anfragebeantwortung mit den Zahlen des aktuellen "Beschäftigungs-, Rehabilitations- und Pensionsmonitoring" des Bundesministeriums vergleicht.

Die Anfragebeantwortung wirft aber auch allgemeine Fragen zum Umgang mit parlamentarischen Anfragen und dem Stil der Beantwortung auf. Besteht zwischen Stil bzw. Form der Anfragenbeantwortung und dem Umgang mit umfangreichen Anfragen kein Zusammenhang, müssen die technischen Gegebenheiten in Bezug auf Datenaufbereitung, -Verfügbarkeit, und -Speicherung, kritisch hinterfragt werden. Außerdem wäre zu prüfen, inwiefern das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz mit einer solchen Beantwortung einer Anfrage allgemeinen Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit, die normalerweise, auch bei Anfragebeantwortungen als Vorbehalt für unvollständige Beantwortungen, herangezogen werden, gerecht werden würde.

Zusätzlich ist es für uns nicht nachvollziehbar, weshalb bei der Abfrage der monatlichen Häufigkeit von Fällen, bei einer Fallzahl die geringer als 50 ist, keine Angaben gemacht werden können, da dies laut Ministerium auf Einzelpersonen direkt Rückschlüsse zulassen würde und datenschutzrechtlich nicht entsrpechend wäre. Insbesondere wird es durch dieses Vorgehen für bestimmte Fragestellung unmöglich, qualifizierte Aussagen über die Ergebnisse eines gesamten Jahres zu machen.

Die Anfragebeantwortung spricht auch nur über Fälle "im Bereich der PVA" - fraglich ist, ob hier auch die Pensionsversicherungen von SVA und SVB mit einbezogen sind. Zusätzlich würden sich dann nämlich die Ergebnisse der Anfragebeantwortung im Vergleich mit anderen offiziell verfügbaren Statistiken noch wesentlich deutlicher widersprechen.

Die größten Widersprüche zwischen Anfragebeantwortung (3216/AB) und offiziell publizierten Zahlen des Bundesministeriums für Soziales, Konsumentenschutz und Arbeit findet man, wenn man Anhand der Fragen zu befristeten und unbefristeten Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen die Zuerkennungen bei über 50-Jährigen betrachtet. Laut dem Beschäftigungs-, Rehabilitations- und Pensionsmonitoring (http://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/2/5/6/CH3129/CMS1406032649589/pensionsmonitoring_langfassung_jahresbericht_2014.pdf) gab es 2013 in der Altersgruppe der über 50-Jährigen 17.199 Zuerkennungen bzw. Neuzugänge, 2014 waren es offiziell 17.192. Wenn man die Anfragebeantwortung (3216/AB) aber aufbereitet, ergibt sich daraus, dass es in dieser Altersgruppe im Jahr 2013 14.126 Zuerkennungen bzw. Neuzugänge und 2014 24.305 Zuerkennungen bzw. Neuzugänge gab. Hierzu zitieren wir wörtlich die die Anfragebeantwortung, die auch den bereits angesprochenen Stil bzw. die Form der Anfragebeantwortung, zeigt:

Auf die 2. Frage "In wie vielen Fällen wurde tatsächlich eine Invaliditätspension für Personen die am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben 2014 zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zustellung des Bescheides, nach Krankheitsgruppen, nach Geschlechtern und Berufsgruppen gemäß ÖNACE 2008)?" erhielten wir folgende Antwort: "Im Jahr 2014 wurde die nachstehende Anzahl von Invaliditätspensionen insgesamt (dh befristete Leistungen und unbefristete Leistungen) für Personen, die am 1. Jänner 2014 das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, zuerkannt: Im Bereich der PVA: Im Jänner 2014 gab es 903 Männer, die Invaliditätspensionen zuerkannt erhielten. Im Februar 2014 gab es 953 Männer mit Zuerkennungen. Im März 2014 gab es 1.000 Männer mit Zuerkennungen. Im April 2014 gab es 959 Männer mit Zuerkennungen. Im Mai 2014 gab es 873 Männer mit Zuerkennungen. Im Juni 2014 gab es 802 Männer mit Zuerkennungen. Im Juli 2014 gab es 990 Männer mit Zuerkennungen. Im August 2014 gab es 828 Männer mit Zuerkennungen. Im September 2014 gab es 882 Männer mit Zuerkennungen. Im Oktober 2014 gab es 1.007 Männer mit Zuerkennungen. Im November 2014 gab es 883 Männer mit Zuerkennungen. Im Dezember 2014 gab es 778 Männer mit Zuerkennungen. Im Jänner 2014 gab es 375 Frauen die Invaliditätspensionen zuerkannt erhielten. Im Februar 2014 gab es 491 Frauen mit Zuerkennungen. Im März 2014 gab es 503 Frauen mit Zuerkennungen. Im April 2014 gab es 516 Frauen mit Zuerkennungen. Im Mai 2014 gab es 429 Frauen mit Zuerkennungen. Im Juni 2014 gab es 379 Frauen mit Zuerkennungen. Im Juli 2014 gab es 464 Frauen mit Zuerkennungen. Im August 2014 gab es 338 Frauen mit Zuerkennungen. Im September 2014 gab es 425 Frauen mit Zuerkennungen. Im Oktober 2014 gab es 482 Frauen mit Zuerkennungen. Im November 2014 gab es 378 Frauen mit Zuerkennungen. Im Dezember 2014 gab es 355 Frauen mit Zuerkennungen." Zu diesen Zahlen sind jene aus der Antwort auf die 7. Frage "In wie vielen Fällen wurde tatsächlich eine Berufsunfähigkeitspension für Personen die am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben 2014 zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zustellung des Bescheides, nach Krankengruppen, nach Geschlechtern und Berufsgruppen gemäß ÖNACE 2008)" zu addieren: Im Jahr 2014 wurde die nachstehende Anzahl von Berufsunfähigkeitspensionen insgesamt (dh befristete und unbefristete Leistungen) für Personen, die am 1. Jänner 2014 das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, zuerkannt: Im Bereich der PVA: Im Jänner 2014 gab es 321 Männer, die Berufsunfähigkeitspensionen zuerkannt erhielten. Im Februar 2014 gab es 342 Männer mit Zuerkennungen. Im März 2014 gab es 352 Männer mit Zuerkennungen. Im April 2014 gab es 316 Männer mit Zuerkennungen. Im Mai 2014 gab es 300 Männer mit Zuerkennungen. Im Juni 2014 gab es 281 Männer mit Zuerkennungen. Im Juli 2014 gab es 325 Männer mit Zuerkennungen. Im August 2014 gab es 262 Männer mit Zuerkennungen. Im September 2014 gab es 298 Männer mit Zuerkennungen. Im Oktober 2014 gab es 372 Männer mit Zuerkennungen. Im November 2014 gab es 307 Männer mit Zuerkennungen. Im Dezember 2014 gab es 268 Männer mit Zuerkennungen. Im Jänner 2014 gab es 397 Frauen, die Berufsunfähigkeitspensionen zuerkannt erhielten. Im Februar 2014 gab es 443 Frauen mit Zuerkennungen. Im März 2014 gab es 434 Frauen mit Zuerkennungen. Im April 2014 gab es 384 Frauen mit Zuerkennungen. Im Mai 2014 gab es 347 Frauen mit Zuerkennungen. Im Juni 2014 gab es 331 Frauen mit Zuerkennungen. Im Juli 2014 gab es 416 Frauen mit Zuerkennungen. Im August 2014 gab es 338 Frauen mit Zuerkennungen. Im September 2014 gab es 404 Frauen mit Zuerkennungen. Im Oktober 2014 gab es 425 Frauen mit Zuerkennungen. Im November 2014 gab es 393 Frauen mit Zuerkennungen. Im Dezember 2014 gab es 356 Frauen mit Zuerkennungen."

Damit würde sich nicht ein Rückgang der Zuerkennungen bzw. Neuzugänge bei Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension ergeben, sondern es ergibt sich eine Steigerung um über 71% für über 50-Jährige. Aus diesem Grund ist eine Folgeanfrage nötig, um tatsächlich die richtigen Zahlen zu erhalten.

Zusätzlich zeigt sich auch, dass die Neuzugänge bzw. Zuerkennungen bei unter 50-Jährigen zu unbefristeten Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen zwischen 2013 und 2014 nicht gesunken sind. Laut Anfragebeantwortung gab es bei unter 50-Jährigen 2013 höchstens 2.400 Neuzugänge bzw. Zuerkennungen (genaue Zahlen sind wegen keinen Angaben für weniger als 50 Fälle monatlich nicht möglich - Siehe hierzu die Antwort auf die Fragen 22 "ln wie vielen dieser Fälle wurde eine unbefristete Invaliditätspension zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Zuerkennung, nach Krankengruppen, nach Geschlechtern und Berufsgruppen gemäß ÖNACE 2008)" und 28 "ln wie vielen dieser Fälle wurde eine unbefristete Berufsunfähigkeitspension zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Zuerkennung, nach Krankengruppen,nach Geschlechtem und Berufsgruppen gemäß ÖNACE 2008): Frage 22: Im Jahr 2013 wurde in der nachstehenden Anzahl der Fälle eine dauernde Invaliditätspension zuerkannt an Personen, die am 1. Jänner 2013 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Im Bereich der PVA: Im Jänner 2013 gab es weniger als 50 Männer, die dauernde Invaliditätspensionen zuerkannt erhielten. Im Februar 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im März 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im April 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im Mai 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im Juni 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im Juli 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im August 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im September 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im Oktober 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im November 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im Dezember 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im Jänner 2013 gab es weniger als 50 Frauen, die dauernde Invaliditätspensionen zuerkannt erhielten. Im Februar 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im März 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im April 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im Mai 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im Juni 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im Juli 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im August 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im September 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im Oktober 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im November 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im Dezember 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Frage 28: Im Jahr 2013 wurde in der nachstehenden Anzahl der Fälle eine dauernde Berufsunfähigkeitspension zuerkannt an Personen, die am 1. Jänner 2013 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Im Bereich der PVA: Im Jänner 2013 gab es weniger als 50 Männer, die dauernde Berufsunfähigkeitspensionen zuerkannt erhielten. Im Februar 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im März 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im April 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im Mai 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im Juni 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im Juli 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im August 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im September 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im Oktober 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im November 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im Dezember 2013 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im Jänner 2013 gab es weniger als 50 Frauen, die dauernde Berufsunfähigkeitspensionen zuerkannt erhielten. Im Februar 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im März 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im April 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im Mai 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im Juni 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im Juli 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im August 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im September 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im Oktober 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im November 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im Dezember 2013 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen.). Im Jahr 2014 erhielten mindestens 3.289 unter 50-Jährige eine unbefristete Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension zuerkannt (genaue Zahlen sind wiederum, nicht verfügbar, da Monate vorhanden sind, mit weniger als 50 Fällen - Siehe hierzu die Antwort auf Frage 12 "ln wie vielen Fällen wurde tatsächlich eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension für Personen die am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendethaben 2014 zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zustellung des Bescheides, nach Krankengruppen, nach Geschlechtern und Berufsgruppen gemäß ÖNACE 2008)": Im Jahr 2014 wurde die nachstehende Anzahl von Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen insgesamt für Personen, die am 1. Jänner 2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zuerkannt: Im Bereich der PVA: Im Jänner 2014 gab es 180 Männer, die Invaliditätspensionen zuerkannt erhielten. Im Februar 2014 gab es 170 Männer mit Zuerkennungen. Im März 2014 gab es 152 Männer mit Zuerkennungen. Im April 2014 gab es 93 Männer mit Zuerkennungen. Im Mai 2014 gab es 78 Männer mit Zuerkennungen. Im Juni 2014 gab es 66 Männer mit Zuerkennungen. Im Juli 2014 gab es 64 Männer mit Zuerkennungen. Im August 2014 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im September 2014 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im Oktober 2014 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im November 2014 gab es 54 Männer mit Zuerkennungen. Im Dezember 2014 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im Jänner 2014 gab es 123 Frauen, die Invaliditätspensionen zuerkannt erhielten. Im Februar 2014 gab es 126 Frauen mit Zuerkennungen. Im März 2014 gab es 99 Frauen mit Zuerkennungen. Im April 2014 gab es 71 Frauen mit Zuerkennungen. Im Mai 2014 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im Juni 2014 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im Juli 2014 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im August 2014 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im September 2014 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im Oktober 2014 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im November 2014 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im Dezember 2014 gab es weniger als 50 Frauen mit Zuerkennungen. Im Jänner 2014 gab es 112 Männer, die Berufsunfähigkeitspensionen zuerkannt erhielten. Im Februar 2014 gab es 103 Männer mit Zuerkennungen. Im März 2014 gab es 92 Männer mit Zuerkennungen. Im April 2014 gab es 70 Männer mit Zuerkennungen. Im Mai 2014 gab es 63 Männer mit Zuerkennungen. Im Juni 2014 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im Juli 2014 gab es 50 Männer mit Zuerkennungen. Im August 2014 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im September 2014 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im Oktober 2014 gab es 78 Männer mit Zuerkennungen. Im November 2014 gab es 60 Männer mit Zuerkennungen. Im Dezember 2014 gab es weniger als 50 Männer mit Zuerkennungen. Im Jänner 2014 gab es 235 Frauen, die Berufsunfähigkeitspensionen zuerkannt erhielten. Im Februar 2014 gab es 200 Frauen mit Zuerkennungen. Im März 2014 gab es 166 Frauen mit Zuerkennungen. Im April 2014 gab es 133 Frauen mit Zuerkennungen. Im Mai 2014 gab es 81 Frauen mit Zuerkennungen. Im Juni 2014 gab es 85 Frauen mit Zuerkennungen. Im Juli 2014 gab es 115 Frauen mit Zuerkennungen. Im August 2014 gab es 83 Frauen mit Zuerkennungen. Im September 2014 gab es 83 Frauen mit Zuerkennungen. Im Oktober 2014 gab es 113 Frauen mit Zuerkennungen. Im November 2014 gab es 71 Frauen mit Zuerkennungen. Im Dezember 2014 gab es 70 Frauen mit Zuerkennungen.")

Damit ergibt sich eine Steigerung innerhalb eines Jahres von mindestens 37%, und auch dieser Wert für 2014 liegt deutlich über jenem, der vom Ministerium publiziert wurde. Denn im bereits genannten "Beschäftigungs-, Rehabilitations- und Pensionsmonitoring" des Bundesministeriums wird angeführt, dass es 2014 nur 2.796 Zuerkennungen bzw. Neuzugänge zu einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei unter 50-Jährigen gab und dies liegt damit knapp 500 Fälle bzw. um über 17% neben dem Wert der Anfragebeantwortung.

Damit zeigt sich eine große Diskrepanz zwischen Anfragebeantwortung und anderen publizierten Zahlen des Ministeriums. Diese Diskrepanz zeigt sich nicht nur in den bereits angesprochenen Fällen, sondern zieht sich durch die gesamte Anfragebeantwortung. Es ist deshalb eine dringende Folgeanfrage notwendig, um entsprechende Zahlen zu erhalten, denn sollten die Zahlen der Anfragebeantwortung stimmen, wirft dies kein positives auf die Erfolge des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, da dadurch das Ziel der Reduktion der Neuzugänge bzw. der Zuerkennungen von Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen nicht erreicht werden konnte, und damit dringende Gesetzesänderungen und weitere Reformschritte anzugehen wären.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    In wie vielen Fällen wurde eine unbefristete Invaliditätspension für Personen die am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben 2014 zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zuerkennung oder insgesamt für das Jahr 2014, nach Geschlechtern)

2.    In wie vielen Fällen wurde eine befristete Invaliditätspension für Personen die am 1.1.2014 das 50 .Lebensjahr bereits vollendet haben 2014 zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zuerkennung oder insgesamt für das Jahr 2014, nach Geschlechtern)

3.    In wie vielen Fällen wurde eine unbefristete Berufsunfähigkeitspension für Personen die am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben 2014 zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zuerkennung oder insgesamt für das Jahr 2014, nach Geschlechtern)

4.    In wie vielen Fällen wurde eine befristete Berufsunfähigkeitspension für Personen die am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben 2014 zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zuerkennung oder insgesamt für das Jahr 2014, nach Geschlechtern)

5.    In wie vielen Fällen wurde eine unbefristete Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension für Personen die am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 2014 zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zuerkennung oder insgesamt für das Jahr 2014, nach Geschlechtern)

6.    Gab es obwohl seit 1.1.2014 eine neue Rechtslage im Hinblick auf befristete Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen gilt, 2014 Zuerkennungen von befristeten Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen?

7.    Wenn ja, In wie vielen Fällen wurde eine befristete Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension für Personen die am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 2014 zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zuerkennung oder insgesamt für das Jahr 2014, nach Geschlechtern)

8.    Wenn ja, wie kann es zu solchen Zuerkennungen kommen, obwohl die neue Rechtslage dies ausschließt?

9.    In wie vielen Fällen wurde Rehabilitationsgeld für Personen die am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 2014 zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zuerkennung oder insgesamt für das Jahr 2014, nach Geschlechtern)

10. In wie vielen Fällen wurde Umschulungsgeld für Personen die am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 2014 zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zuerkennung oder insgesamt für das Jahr 2014, nach Geschlechtern)

11. Wie hoch waren 2014 die Aufwendungen für medizinische, berufliche Rehabilitationsmaßnahmen, Rehabilitationsgeld, Umschulungsgeld und die Gesamtkosten für Aufwendungen in Bezug auf die neue gesetzliche Grundlage für Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen, die seit 1.1.2014 in Kraft sind und die demzufolge am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und wodurch Aufwendungen aufgrund eines Antrag auf berufliche/medizinische Rehabilitation zustande gekommen sind?

12. In wie vielen Fällen endete der Bezug von Rehabilitationsgeld aufgrund einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration? (in Bezug auf alle Zuerkennungen von Rehabilitationsgeld seit 1.1.2014, nach Geschlechtern)

13. In wie vielen Fällen endete der Bezug von Rehabilitationsgeld aufgrund der Zuerkennung einer unbefristeten Invaliditätspension? (in Bezug auf alle Zuerkennungen von Rehabilitationsgeld seit 1.1.2014, nach Geschlechtern)

14. In wie vielen Fällen wurde der Bezug von Rehabilitationsgeld aufgrund einer neuerlichen Antragstellung verlängert? (in Bezug auf alle Zuerkennungen von Rehabilitationsgeld seit 1.1.2014, nach Geschlechtern)

15. In wie vielen Fällen endete der Bezug von Rehabilitationsgeld aufgrund der Zuerkennung von Umschulungsgeld? (in Bezug auf alle Zuerkennungen von Rehabilitationsgeld seit 1.1.2014, nach Geschlechtern)

16. In wie vielen Fällen wurde eine unbefristete Invaliditätspension für Personen die am 1.1.2013 das 50. Lebensjahr vollendet hatten zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zuerkennung oder insgesamt für das Jahr 2013, nach Geschlechtern)

17. In wie vielen Fällen wurde eine befristete Invaliditätspension für Personen die am 1.1.2013 das 50. Lebensjahr vollendet hatten zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zuerkennung oder insgesamt für das Jahr 2013, nach Geschlechtern)

18. In wie vielen Fällen wurde eine unbefristete Invaliditätspension für Personen die am 1.1.2013 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zuerkennung oder insgesamt für das Jahr 2013, nach Geschlechtern)

19. In wie vielen Fällen wurde eine befristete Invaliditätspension für Personen die am 1.1.2013 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zuerkennung oder insgesamt für das Jahr 2013, nach Geschlechtern)

20. In wie vielen Fällen wurde eine unbefristete Berufsunfähigkeitspension für Personen die am 1.1.2013 das 50. Lebensjahr vollendet hatten zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zuerkennung oder insgesamt für das Jahr 2013, nach Geschlechtern)

21. In wie vielen Fällen wurde eine befristete Berufsunfähigkeitspension für Personen die am 1.1.2013 das 50. Lebensjahr vollendet hatten zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zuerkennung oder insgesamt für das Jahr 2013, nach Geschlechtern)

22. In wie vielen Fällen wurde eine unbefristete Berufsunfähigkeitspension für Personen die am 1.1.2013 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zuerkennung oder insgesamt für das Jahr 2013, nach Geschlechtern)

23. In wie vielen Fällen wurde eine befristete Berufsunfähigkeitspension für Personen die am 1.1.2013 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten zuerkannt? (Aufschlüsselung in Bezug auf Monat der Zuerkennung oder insgesamt für das Jahr 2013, nach Geschlechtern)

24. Worauf ist die teilweise große Diskrepanz zwischen der Anfragebeantwortung 3216/AB und den veröffentlichen Zahlen des Bundesministerium etwa im "Beschäftigungs-, Rehabilitations- und Pensionsmonitoring - auf Basis der Daten Jänner bis Dezember 2014" zurückzuführen?

25. Werden Daten, die vom Hauptversicherungsverband bzw. von unterschiedlichen Sozialversicherungsträgern zu Anfragebeantwortungen angefordert werden müssen, in digitaler Form übermittelt oder werden diese nur in Papierform zur Verfügung gestellt?

26. Ist es innerhalb des Sozialministeriums üblich, statische Daten und Datenübersichten in Fließtextform darzustellen?

27. Wenn nein, weshalb ist dies in der Anfragebeantwortung 3216/AB dennoch geschehen?

28. Wurden die Daten für die Anfragebeantwortung 3216/AB in digitaler Form und nicht als Fließtext vom Hauptverband bzw. einzelnen Sozialversicherungsträgern dem Ministerium zur Verfügung gestellt?

29. Wenn nein, ist hier eine entsprechende Verwaltungsvereinfachung durch eine generelle Darstellung von solchem statistischen Datenmaterial in tabellarischer oder ähnlicher Form und nicht in Fließtextform geplant?

30. Wenn ja, wieso hat das Ministerium eine unüberschaubare, die parlamentarische Kontrollarbeit erschwerende Darstellungsform des Zahlenmaterials in Fließtextform gewählt?

31. Wenn ja, ist es möglich das aufgrund der Übertragung des Zahlenmaterials in Fließtextform größere Fehler unterlaufen sind und die entsprechende Diskrepanz darauf zurückzuführen ist?

32. Wenn ja, wie viele Mitarbeiter_innen bzw. wie viele Stunden waren Mitarbeiter_innen des Ministeriums damit beschäftigt, die Daten in Fließtextform zu bringen, obwohl eine tabellarische Auswertung vorgelegen wäre?

33. Im Sinne der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit sollen Anfragebeantwortungen auch unter diesen verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten stattfinden; Kann für die Anfragebeantwortung 3216/AB eine sparsame und zweckmäßige Aufwendung von Ressourcen gewährleistet werden?