4857/J XXV. GP

Eingelangt am 30.04.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Schuldenregulierungsverfahren 2014

BEGRÜNDUNG

 

Folgeanfrage zu Anfrage 1539/J vom 21.05.2014 (XXV. GP)

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens betreffend natürlicher Personen (Schuldenregulierungsverfahren) wurden im Jahr 2014 bei den einzelnen Bezirksgerichten jeweils eingebracht?

2)    Wie viele Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens betreffend natürlicher Personen (Schuldenregulierungsverfahren) wurden im Jahr 2014 an den einzelnen Bezirksgerichten mangels hinreichenden Vermögens zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens jeweils abgewiesen?

3)    Wie viele Insolvenzverfahren betreffend natürlicher Personen (Schuldenregulierungsverfahren) wurden im Jahr 2014 an den einzelnen Bezirksgerichten jeweils eröffnet?

4)    Wie viele dieser Insolvenzverfahren betreffend natürlicher Personen (Schuldenregulierungsverfahren) wurden im Sinne des § 183 IO trotz mangelndem hinreichenden Vermögens an den einzelnen Bezirksgerichten im Jahr 2014 jeweils eröffnet?

5)    Wie oft kam es im Jahr 2014 nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens an den einzelnen Bezirksgerichten jeweils zur Annahme eines Zahlungsplans?


6)    Wie oft kam es im Jahr 2014 nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens an den einzelnen Bezirksgerichten jeweils zur Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens?

7)    Wie oft kam es im Jahr 2014 an den einzelnen Bezirksgerichten nach der Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens zu einer Restschuldbefreiung?

8)    Wie hoch waren die Kosten der Schuldenregulierungsverfahren, die vorläufig aus Amtsgeldern bezahlt wurden, in den Jahren 2008-2014 jeweils?

9)    In welchem Ausmaß konnten die Kosten der Schuldenregulierungsverfahren, die vorläufig aus Amtsgeldern bezahlt wurden, in den Jahren 2008-2014 vom Schuldner/der Schuldnerin wieder zurückerlangt werden?

10) Wie viele dieser Kosten (Frage 9) konnten während oder nach Beendigung des Abschöpfungsverfahrens in den Jahren 2008-2014 vom Schuldner/der Schuldnerin zurückerlangt werden?

11) Wie viele Forderungsexekutionen (Lohnpfändungen) wurden im Jahr 2014 durchgeführt?

12) Bei wie vielen dieser Exekutionen handelt es sich um neuerliche Exekutionen?

13) Wie viele Fahrnisexekutionen wurden im Jahr 2014 durchgeführt?

14) Bei wie vielen dieser Exekutionen handelt es sich um neuerliche Exekutionen?

15) Warum sind Ihrer Meinung nach die letztmaligen Bemühungen um eine Reform des Schuldenregulierungsverfahrens gescheitert?

16) Sehen Sie einen Reformbedarf im Bereich des österreichischen Schuldenregulierungsverfahrens?

17) Wenn ja, werden Sie in dieser Legislaturperiode einen weiteren Anlauf unternehmen, um eine Reform des Schuldenregulierungsverfahrens zu erreichen?