4935/J XXV. GP

Eingelangt am 05.05.2015
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Anfrage

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Gerald Loacker und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend betreffend Bericht zur Wirkungsorientierung 2013 zur UG 20, 21 und 22

Die Haushaltsrechtsreform und insbesondere die zweite Etappe derselben ist mit der Einführung der Wirkungsorientierung als eine der wichtigsten Verwaltungsreformen der vergangenen Jahrzehnte zu verstehen. Mit dieser Reform kommt der Bund dem Anspruch der Bürger_innen nach transparenter Budgetierung einen großen Schritt näher, weil nämlich erstmals konsequent evaluiert werden kann, wie erfolgreich die einzelnen Unternehmungen der Ministerien umgesetzt werden. Außerdem ermöglicht die Wirkungsorientierung, maßgeblich einschätzen zu können, wo die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe ihre Schwerpunkte setzen. Der erste Bericht zur Wirkungsorientierung, vorgelegt vom Bundeskanzleramt, eröffnet in Bezug auf das Screening der Prioritätensetzung der Ministerien und Obersten Organe sowie die Umsetzung dieser Prioritäten neue Möglichkeiten zur Evaluierung der politischer Verantwortlichkeit.

So folgt Österreich einem internationalen Trend, nämlich weg von einer inputorientierten hin zu einer wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung, wie im Bericht ebenfalls angeschnitten wird. Ebenfalls wird thematisiert, dass sich die österreichische Verwaltung erst im Anfangsstadium dieses Prozesses befindet, was insofern relevant ist, als dass gerade jetzt kritisch betrachtet werden sollte, in welcher Hinsicht hier noch Optimierungsbedarf besteht. Die einzelnen Ministerien sowie Obersten Organe sind sowohl für die Vorlage als auch für die Evaluierung der jeweiligen Wirkungsziele verantwortlich. Dementsprechend ist es essentiell, im Sinne einer konsequenten Kontrolle die Ergebnisse des Berichts im Detail zu monitoren. Jedoch ist nicht nur die jeweilige Evaluierung für eine kritische Betrachtung relevant, sondern außerdem die konkreten Wirkungsziele, die dieser zu Grunde liegen.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wurde auf Basis der Budgetuntergliederungen UG 20, 21 und 22 evaluiert. Die Wirkungsziele wurden in fast allen Bereichen teilweise, überwiegend, zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht. Zwar stellt der erste Bericht zur Wirkungsorientierung dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz somit ein gutes Zeugnis aus, jedoch ergeben sich sowohl hinsichtlich der Wirkungsziele, als auch der dazu evaluierten Indikatoren und Kennzahlen weiterführende Fragen, die sich insbesondere auf die Qualität der Indikatoren bzw. Kennzahlen beziehen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    In Bezug auf die UG 20 Arbeit und das zugehörige Wirkungsziel 20.1 "Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit älterer Arbeitnehmer_innen (50+)" und die zugehörigen Kennzahlen "Beschäftigungsquote Ältere" und "Arbeitslosenquote Ältere 50+" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Maßnahme 1 lautet wie folgt: "Schaffung/Bereitstellung eines flächendeckenden niederschwelligen (d.h. freiwilliger, kostenloser Zugang; jederzeitige Inanspruchnahme der Angebote innerhalb der Öffnungszeiten; Angebote für jede Lebensphase) Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebots zum dauerhaften Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit erwerbstätiger Personen Programm "fit2work" und Forcierung der Re-Integration von gesundheitlich beeinträchtigten Personen in den Arbeitsmarkt durch eine Begutachtungsstelle "Arbeitsfähigkeit" von Pensionsversicherungsanstalt und Arbeitsmarktservice (Gesundheitsstraße)" - kam es oder kommt es zu einer Evaluierung des Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebots?

b.    In Bezug auf die konkrete Maßnahme 1 "Schaffung/Bereitstellung eines flächendeckenden niederschwelligen (d.h. freiwilliger, kostenloser Zugang; jederzeitige Inanspruchnahme der Angebote innerhalb der Öffnungszeiten; Angebote für jede Lebensphase) Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebots zum dauerhaften Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit erwerbstätiger Personen Programm "fit2work" und Forcierung der Re-Integration von gesundheitlich beeinträchtigten Personen in den Arbeitsmarkt durch eine Begutachtungsstelle "Arbeitsfähigkeit" von Pensionsversicherungsanstalt und Arbeitsmarktservice (Gesundheitsstraße)" wurde der Erfolg unter anderem mittels der Indikatoren "Anzahl der beratenen Arbeitnehmer_innen" bzw. dem Programm "fit2work" sowie "Anzahl der Untersuchungen" gemessen. Welche alternativen Indikatoren könnten hier angedacht werden, um eine qualitativ hochwertigere Evaluierung zu ermöglichen?

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

2.    In Bezug auf die UG 20 Arbeit und das zugehörige Wirkungsziel 20.2 "Frauen und Wiedereinsteigerinnen werden nach Erwerbsunterbrechung verstärkt am Erwerbsleben beteiligt (Zielzustand: Verringerung der Ungleichheit im Bereich Erwerbstätigkeit" und die zugehörigen Kennzahlen "Beschäftigungsquote Frauen" und "Arbeitslosenquote Frauen" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Maßnahme 1 "Weiterführung des Programms FIT (Frauen in Handwerk und Technik) und Qualifizierung für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Bildungsmaßnahmen, Kurskosten, Arbeitsstiftungen; vorbereitende und unterstützende Maßnahmen wie Berufsorientierung, Beratung z.B. hinsichtlich Kinderbetreuung, Begleitung während der Ausbildung, Kurse etc.) und Arbeitsmarktbezogene Angebote von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen für Frauen und Wiedereinsteigerinnen" sieht unter anderem die Weiterführung des Programms FIT vor; wurde oder wird dieses Programm evaluiert?

b.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

3.    In Bezug auf die UG 20 Arbeit und das zugehörige Wirkungsziel 20.3 "Dämpfung negativer Auswirkungen einer abgeschwächten Konjunktur auf die Arbeitslosigkeit und in weiterer Folge langfristige Senkung der Arbeitslosigkeit" und die zugehörigen Kennzahlen "Arbeitslosenquote Männer", "Arbeitslosenquote Frauen", "Arbeitslosenquote insgesamt", "Arbeitslosenquote 15-24 Jahre" und "Arbeitslosenquote Ältere 50+" wurde festgestellt, dass dieses Ziel teilweise bzw. überwiegend erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leitet sich folgende Frage ab:

a.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

4.    In Bezug auf die UG 20 Arbeit und das zugehörige Wirkungsziel 20.4 "Gewährleistung eines garantierten Lehr- oder Ausbildungsplatzes für Jugendliche an der Schnittstelle Schule/Arbeitsmarkt zur Absicherung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt" und die zugehörigen Kennzahlen "Anzahl Lehrstellensuchende", "Anzahl gemeldete offene Lehrstellen" und "Arbeitslosenquote Jugendliche (15-24 Jahre)" wurde festgestellt, dass dieses Ziel teilweise bzw. zur Gänze erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Maßnahme 1 "Ausbildungsgarantie: Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Ausbildungsplätzen für Jugendliche und junge" definiert sich durch die Kennzahl "Anzahl der geförderten Jugendlichen in Lehrgängen"; wieso kommt es zu keiner ambitionierteren Zielsetzung für das Jahr 2014, zeigt doch der Istzustand des Jahres 2013 eine überplanmäßige Zielerreichung?

b.    Ist ein Ausbau des Jugendcoachings, welches in der Gesamtbeurteilung des Wirkungszieles genannt wird, geplant?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

 

5.    In Bezug auf die UG 20 Arbeit und das zugehörige Wirkungsziel 20.5 "Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer_innen" und die zugehörigen Kennzahlen "Krankenstandsquote" und "Quote der Arbeitsunfälle" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Werden bzw. wurden die in den Erläuterungen der Entwicklung von Maßnahme 1 "Entwicklung der Arbeitsschutzstrategie 2013 – 2020 in Kooperation mit Partnerorganisationen (z.B. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Interessensvertretungen) mit dem Ziel der Reduktion von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingtenErkrankungen und Berufskrankheiten." erwähnten Neuerungen in der Arbeitsschutzstrategie evaluiert?

b.    In den Erläuterungen der Entwicklung von Maßnahme 2 "Entwicklung einer neuen Strategie zur zielorientierten Planung von Schwerpunktuationen (SPA) für Branchen mit Prognose der erwarteten Wirkung (Verbesserung des Grades der Rechtsumsetzung vor Ort" wird auf die mittelfristige Planung hingewiesen, in der andere Branchen für Schwerpunktuationen vorgesehen sind; um welche Branchen handelt es sich hierbei?

c.    In den Erläuterungen der Entwicklung von Maßnahme 3 "Entwicklung eines neuen Modells zur Steuerung der Tätigkeit der Arbeitsinspektorate basierend auf objektiven Kennzahlen und standardisierten Qualitätskriterien zur Optimierung der Wirkung er Tätigkeit durch Steigerung der Effizienz und Kontrollen" wird auf eine Rahmenvereinbarung hingewiesen; wird bzw wurde diese evaluiert?

                                  i.    Weiters ist die Weiterentwicklung dieser Rahmenvereinbarung vorgesehen; wer wirkt an der Weiterentwicklung dieser Rahmenvereinbarung mit, sprich welche Expertise wird herangezogen?

d.    Bezugnehmend auf Maßnahme 4 "Bereitstellung von fachspezifischen Informationen, insbesondere auch über aktuelle Entwicklungen in rechtlicher, technischer, arbeitsmedizinischer Hinsicht für die Anspruchsgruppen der Arbeitsinspektion auf der Website der Arbeitsinspektion": kam oder kommt es zu einer Evaluierung der Website der Arbeitsinspektion?

                                  i.    Sind Anpassungen (inhaltlicher Art) der Website der Arbeitsinspektion geplant? Wenn ja, welche?

e.    In der Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels wird auf die Evaluierung psychischer Belastungen eingegangen; inwiefern kam es im Zuge des In-Kraft-Tretens der Arbeitsnehmer_innenschutzgesetz-Novelle 2013 zu einer Evaluierung psychischer Belastungen und Erkrankungen, insbesondere da diese einen Schwerpunkt der Novelle darstellte?

f.      Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

6.    In Bezug auf die UG 21 Soziales und Konsumentenschutz und das zugehörige Wirkungsziel 21.1 "Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher_innen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung" und die zugehörigen Kennzahlen "Durchsetzung" und "Erfolgsquote der VKI-Verfahren" wurde festgestellt, dass dieses Ziel überwiegend bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Hinsichtlich Wirkungsziel 1 "Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher_innen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung" wird als Berechnungsmethode "Verhältnis von umgesetzten Vorschlägen/Maßnahmen zu innerstaatlichen und europäischen Rechtsvorhaben/Maßnahmen zur Anzahl der eingebrachten/geplanten Vorschlägen/Maßnahmen" herangezogen; ist geplant, andere Berechnungsmethoden vorzusehen?

 

                                  i.    Wenn ja, welche?

b.    Hinsichtlich der Kennzahl "Erfolgsquote der VKI-Verfahren" wird in den Erläuterungen der Entwicklung angegeben, dass zur berücksichtigen ist, dass teilweise Verfahren mit dem Ziel der Klärung von Rechtsfragen geführt werden und somit auch ein verlorenes Verfahren die Rechtsklarheit herstellen kann, auch wenn es sich auf die Zielerreichung prozentuell negativ auswirkt. Welche Kennzahl könnte also alternativ erwogen werden, um die eben erläuterten Folgen der gegebenen Kennzahl zu umgehen?

c.    Aus heutiger Sicht: welche weiteren Maßnahmen sind zur Verfolgung des Wirkungsziels geplant? Inwiefern sind diese zur Zielerreichung tauglich?

d.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

7.    In Bezug auf die UG 21 Soziales und Konsumentenschutz und das zugehörige Wirkungsziel 21.2 "Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können" und die zugehörige Kennzahl "Anzahl Armutsgefährdete, Erwerbslose, materiell besonders benachteiligte Menschen "Deprivierte"" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    In den Erläuterungen der Entwicklung der Kennzahl "Anzahl Armutsgefährdete, Erwerbslose, materiell besonders benachteiligte Menschen "Deprivierte"" wird festgehalten, dass sich durch die ab dem 1. Quartal 2015 von Statistik Österreich verfügbar gemachte Rückrechnung Änderungen der unter "Istzustand" und "Zielzustand" angeführten Zahlen ergeben werden; mit welchen Abweichungen rechnet das Ministerium?

b.    Ist die Kennzahl "Anzahl der Veranstaltungen mit jeweils 50 bis 100 Teilnehmer_innen"  die sich auf Maßnahme 1 "Festlegung der Schwerpunkte des Beitrags des BMASK zum Nationalen Reformprogramm v.a. zur Verringerung der Armutsgefährdung und gezielte Information von Expert_innen und Öffentlichkeit über Armutsbekämpfung und Energieberatungen für armutsgefährdete und vor sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen und kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung für armutsgefährdete und von sozialer Ausgrenzung bedrohte besuchsberechtete Personen." bezieht, zur Erreichung des Wirkungsziels geeignet?

 

                                  i.    Welche anderen Kennzahlen könnten in diesem Zusammenhang erwogen werden bzw sind in Planung?

c.    In den Erläuterungen der Entwicklung zu Maßnahme 1 "Festlegung der Schwerpunkte des Beitrags des BMASK zum Nationalen Reformprogramm v.a. zur Verringerung der Armutsgefährdung und gezielte Information von Expert_innen und Öffentlichkeit über Armutsbekämpfung und Energieberatungen für armutsgefährdete und vor sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen und kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung für armutsgefährdete und von sozialer Ausgrenzung bedrohte besuchsberechtete Personen." wird hinsichtlich der Indikatoren zur Besuchsbegleitung festgehalten, dass die Zielerreichung aufgrund des vorläufigen Monitorings auf Basis einzelner Zwischenberichte sichergestellt ist. Kommt es inzwischen zu dauerhaftem Monitoring? Wie wird die Zielerreichung sonst sichergestellt?

d.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

8.    In Bezug auf die UG 21 Soziales und Konsumentenschutz und das zugehörige Wirkungsziel 21.3 "Sicherung der Pflege für pflegebedürftige Menschen und Unterstützung von deren Angehörigen" und die zugehörigen Kennzahlen "durchschnittliche Verfahrensdauer zur Gewährung von Pflegegeld", "Anzahl der pflegenden Angehörigen, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz erhalten weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind" sowie "Anzahl der Dauerbezieher_innen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b Bundespflegegeldgesetz" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze bzw. überplanmäßig erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum sind die Kennzahlen "durchschnittliche Verfahrensdauer zur Gewährung von Pflegegeld", "Anzahl der pflegenden Angehörigen, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz erhalten weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind" sowie "Anzahl der Dauerbezieher_innen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b Bundespflegegeldgesetz" aus der Sicht des BMASK ausreichend, um das Wirkungsziel zu erfüllen?

b.    Welche alternativen Kennzahlen könnten in diesem Zusammenhang erwogen werden, um in noch höherem Maß zur Sicherung der Pflege für pflegebedürftige Menschen und Unterstützung von deren Angehörigen beizutragen?

c.    Maßnahme 5 sieht die Erstellung einer adäquaten österreichweiten Pflegedienstleistungsdatenbank als Grundlage zur strategischen Entwicklung vor; kam oder kommt es zur Evaluierung dieser Datenbank?

d.    Mit welchen Maßnahmen soll der Tatsache, dass die Pflegevorsorge aufgrund der demographischen Entwicklung ein sehr wichtiges Thema für die Zukunft darstellt, Rechnung getragen werden bzw wie sollen gegebene Maßnahmen dementsprechend weiterentwickelt werden?

e.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

9.    In Bezug auf die UG 21 Soziales und Konsumentenschutz und das zugehörige Wirkungsziel 21.4 "Weitere Verbesserung der Gleichstellung der Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Lebens, insbesondere durch berufliche Eingliederung" und die zugehörige Kennzahl "Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren" wurde festgestellt, dass dieses Ziel teilweise erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum ist die Kennzahl "Anzahl der Einigungen im Schlichtungsverfahren" aus der Sicht des BMASK ausreichend, um das Wirkungsziel zu erfüllen?

                                  i.    Wenn ja, weshalb?

b.    Maßnahme 1 sieht die Erstellung eines Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung vor; für den Zielzustand 2014 ist lediglich die weitere Umsetzung dieses NAP vorgesehen - in welchem prozentualen Umfang soll diese bis 2015 gegeben sein?

c.    Inwiefern setzt das BMASK Schwerpunkte zur Überwachung und Fortentwicklung des NAP, worauf besonders in den Erläuterungen der Entwicklung zu Maßnahme 1 "Erstellung eines Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung" hingewiesen wird?

d.    Maßnahme 2 sieht die Erhöhung des Anteils der Menschen mit Behinderung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen vor, wobei laut Erläuterungen der Entwicklung trotz unverändert hohem Fördermitteleinsatz und einer Steigerung der Förderfälle im Jahr 2013 das Ziel der Verbesserung der Quote der besetzten Pflichtstellen nicht zur Gänze erreicht werden konnten. Laut Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels kam es zwecks Entwicklung noch fokussierterer Zielorientierung zur Evaluierung - was waren die Ergebnisse dieser Evaluierung?

e.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

10. In Bezug auf die UG 21 Soziales und Konsumentenschutz und das zugehörige Wirkungsziel 21.5 "Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung auf Einstellung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse" und die zugehörige Kennzahl "Differenz zwischen dem Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der beschäftigten begünstigten Behinderten und dem Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten in %" wurde festgestellt, dass dieses Ziel nicht bzw. nur teilweise erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum ist die Kennzahl "Differenz zwischen dem Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der beschäftigten begünstigten Behinderten und dem Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten" aus der Sicht des BMASK ausreichend, um das Wirkungsziel zu erfüllen?

b.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

11. In Bezug auf die UG 22 Sozialversicherung und das zugehörige Wirkungsziel 22.1 "Nachhaltige Sicherung des staatlichen Pensionssystems für die Sozialversicherten" und die zugehörigen Kennzahlen "Anteil der Bundesbeiträge am Bruttoinlandsprodukt" und "Beitragsdeckungsquote" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Warum sind die Kennzahlen "Anteil der Bundesbeiträge am Bruttoinlandsprodukt" und "Beitragsdeckungsquote" aus der Sicht des BMASK ausreichend, um das Wirkungsziel zu erfüllen?

b.    Welche Alternativen Berechnungsmethoden könnten hinsichtlich beider Kennzahlen angedacht werden? Sind alternative Berechnungsmethoden in Planung?

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

12. In Bezug auf die UG 22 Sozialversicherung und das zugehörige Wirkungsziel 22.2 "Bürger_innen - insbesondere die erwerbstätige Bevölkerung - sind in der Pension (durch Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenenpension) ausreichend finanziell versorgt und weniger armutsgefährdet" und die zugehörige Kennzahl "Armutsgefährdungsquote in Pensionist_innenhaushalten der älter als 65-jährigen" wurde festgestellt, dass noch kein Istwert und somit auch keine Gesamtbewertung verfügbar ist. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Aus den Erläuterungen der Entwicklung zur Kennzahl "Armutsgefährdungsquote in Pensionist_innenhaushalten der älter als 65-jährigen" ergibt sich, dass mit EU SILC 2013 eine Umstellung der Erhebung von Befragungs- auf Verwaltungsdaten erfolgt ist. Ab dem 1. Quartal 2015 wird Statistik Österreich eine Rückrechnung verfügbar haben, die eine homogene Darstellung der Entwicklung ab Beginn des Vergleichszeitraums möglich macht. Mit welchen Zahlen rechnet das Ministerium diesbezüglich?

b.    Warum ist die Maßnahme "Umsetzung der bestehenden Gesetzeslage" aus der Sicht des BMASK ausreichend, um das Wirkungsziel effektiv zu verfolgen?

c.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

13. In Bezug auf die UG 22 Sozialversicherung und das zugehörige Wirkungsziel 22.3 "Verringerung des Frauenanteils bei Ausgleichszulagenbezieher_innen" und die zugehörigen Kennzahlen "Anteil der Frauen an Ausgleichszulagenbezieher_innen", "Anteil der Männer an Ausgleichszulagenbezieher_innen", "Anzahl der Ausglelichszulagenbezieherinnen" sowie "Anzahl der Auslgeichszulagenbezieher" wurde festgestellt, dass dieses Ziel zur Gänze erreicht wurde. Aus der Auswahl der Kennzahlen sowie aus den gesetzten Maßnahmen leiten sich folgende Fragen ab:

a.    Maßnahme 2 sieht vor: "Durchführung einer vertiefenden Gender Analyse vor: Die nach Geschlecht erhobenen Daten werden dahingehend aufbereitet, das damit gezielte Maßnahmen zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Disparitäten abgeleitet werden können" - welche gezielten Maßnahmen konnten bisher abgeleitet werden?

b.    Ist eine Überarbeitung dieses Wirkungsziels, insbesondere auch eine Erweiterung der Kennzahlen, Indikatoren und Maßnahmen, angedacht?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?