5071/J XXV. GP

Eingelangt am 21.05.2015
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ANFRAGE

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Werner Neubauer , Peter Wurm  und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend AMS-Budgetmittel und Kritik von Arbeiterkammer

 

 

OTS0050, 15. Mai 2015, 10:45

Kaske: Dem AMS einen flexiblen Einsatz der Budgetmittel ermöglichen

Wien (OTS) - Die Arbeitslosigkeit erreicht ständig neue Höchstwerte, und eine Entspannung ist nach allen vorliegenden Prognosen mittelfristig nicht zu erwarten. "Auf diese Situation hat die Bundesregierung mit ihrem neuen Bundesfinanzrahmen auf den ersten Blick durch die Zurverfügungstellung von mehr Mitteln für die aktive Arbeitsmarktpolitik für die Jahre 2016 und 2017 reagiert", sagt AK Präsident Rudi Kaske. Eine nähere Analyse des neuen Bundesfinanzrahmens zeigt allerdings, dass die Sicherung des Budgetniveaus für aktive Arbeitsmarktpolitik nur durch die höhere Dotierung des Beschäftigungsprogrammes für Arbeitslose ab dem 50. Lebensjahr und mit einer Vormerkung von bereits sechs Monaten gelingt. Diese Mittel können nur für Lohnsubventionen und Beschäftigung in Beschäftigungsprojekten eingesetzt werden. "Im Wesentlichen werden mit dem neuen Bundesfinanzrahmen die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik stabil gehalten, was bei weiter steigender Arbeitslosigkeit und im Hinblick auf die Geldentwertung faktisch zu einer Kürzung der Mittel führt", erklärt Kaske.

Die unzureichende Dotierung werde in den kommenden Jahren zu einer Einschränkung der Qualifizierungsangebote sowie einer starken Fokussierung auf sozialökonomische Betriebe und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte führen. Deshalb ist trotz der Abwehr der drohenden massiven Kürzung des Budgets durch den neuen Bundesfinanzrahmen mehr Geld für aktive Arbeitsmarktpolitik unbedingt erforderlich.

Kaske fordert daher, dass

+ im neuen Bundesfinanzrahmengesetz mittelfristig eine der Arbeitsmarktentwicklung entsprechende, ausreichende Dotierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik vorgesehen wird;

+ und dass dem AMS ein flexibler Einsatz der zur Verfügung stehenden Budgetmittel ermöglicht wird. Zweckbindungen sind auf ein Minimum zu reduzieren, da sie die Handlungsfähigkeit des AMS einschränken und einen wirksamen, effizienten Mitteleinsatz behindern. Die Auswahl des passenden Instruments muss dezentral und individuell erfolgen. Ergänzend dazu müssen die Geschäftsziele des AMS stärker auf die Herausforderungen und benachteiligten Gruppen ausgerichtet werden.

"Der Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes muss daher vor Beschlussfassung noch abgeändert werden. Die im Entwurf vorgesehene Zweckbindung der Mittel für ältere Arbeitsuchende, die einen überwiegenden Mitteleinsatz für Lohnsubvention vorsieht, muss aufgehoben werden, damit eine flexible Mittelverwendung je nach individueller und regionaler Problemlage möglich wird", fordert Kaske.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Wie bewerten Sie als zuständiger Bundesminister die hier geäußerte Kritik der Arbeiterkammer an ihrer Arbeitsmarktpolitik?
  2. Werden Sie im Zusammenhang mit dieser Kritik die Budgetmittel betreffend Arbeitsmarktpolitik erhöhen?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Werden Sie im Zusammenhang mit dieser Kritik die Zweckbindung der Budgetmittel betreffend der Generation 50plus abändern?
  5. Wenn nein, warum nicht?