5352/J XXV. GP

Eingelangt am 11.06.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Fahrten im Rahmen des Streifendienstes auf der Wiener Mariahilfer Straße

 

Mehreren Exekutivbeamten inkl. Angehörigen der WEGA wurde bei Dienstbeginn bzw. im Zuge der "Abfertigung" mitgeteilt, dass aufgrund Beschwerden der Bezirksvorstehung von Fahrten im Rahmen des Streifendienstes auf der Wiener Mariahilfer Straße Abstand genommen werden muss. 

Eine Untersagung von Fahrten im Rahmen des Streifendienstes vermindert die Sicherheit.

 

Die Flexibilität der Exekutive wird dadurch erheblich eingeschränkt und kann von "Fußstreifen" nicht einmal annähernd ausgeglichen werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Gibt es von Seiten der Bezirksvorstehung des sechsten Wiener Gemeindebezirkes Beschwerden gegen Fahrten der Exekutive im Rahmen des Streifendienstes mittels Streifenkraftwagen auf der Wiener Mariahilfer Straße?

2.    Wenn ja, ist Ihnen diese Beschwerde bekannt?

3.    Wenn ja, wann genau wurde diese Beschwerde eingebracht und wie lautet ihr Wortlaut?

4.    Gibt es von Seiten der Bezirksvorstehung des siebenten Wiener Gemeindebezirks Beschwerden gegen Fahrten der Exekutive im Rahmen des Streifendienstes mittels Streifenkraftwagen auf der Wiener Mariahilfer Straße?

5.    Wenn ja, ist Ihnen diese Beschwerde bekannt?

6.    Wenn ja, wann genau wurde diese Beschwerde eingebracht und wie lautet ihr Wortlaut?

7.    Wie erfolgt die Ahndung und Hintanhaltung von Vergehen und Übertretungen von Radfahrern und anderen Fahrzeug- und Kraftfahrzeuglenkern  auf der Wiener Mariahilfer Straße durch die Exekutive?


8.    Wie wird die Sicherheit der Wirtschaftstreibenden im Bereich der Wiener Mariahilfer Straße gewährleistet?

9.    Wie wird aufgrund des eklatanten Personalmangels bei der Exekutive die notwendige Präsenz auf der Wiener Mariahilfer Straße ohne Betrieb von Streifenkraftwagen gewährleistet?