5694/J XXV. GP

Eingelangt am 23.06.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend den Stand des Bologna-Prozesses

Seit der Bologna-Erklärung vom 19. Juni 1999 wurden viele Teilbereiche des Prozesses definiert und umgesetzt. Für den Zeitraum 2010-2020 wurden folgende Aktionslinien vereinbart:

·        Mobilität

·        Datenerhebung

·        Multidimensionale Transparenzinstrumente

·        Finanzierung

·        Soziale Dimension: Gerechtigkeit beim Hochschulzugang und bei der Vollendung des Studiums

·        Lebenslanges Lernen

·        Beschäftigungsfähigkeit

·        Studierendenzentriertes Lernen und der Lehrauftrag der Hochschulen

·        Bildung, Forschung und Innovation

·        Internationale Offenheit

Der Schwerpunkt liegt dabei auf der vollständigen Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses, daneben soll für die Bereiche Mobilität, soziale Dimension und Beschäftigungsfähigkeit die europäische Datenlage und das Monitoring verbessert werden. In der Halbzeit dieser Dekade wäre eine Zwischenbilanz von Interesse.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Wie hat sich die Umsetzung der Bolognaziele auf die Mobilität der österreichischen Studierenden insgesamt ausgewirkt?

2.    Wie hat sich das Mobilitätsverhalten der österreichischen Studierenden seit 2010 aufgegliedert nach
a) Bakkelaureatsstudierenden
b) Masterstudierenden
c) Doktoratsstudierenden
entwickelt?

3.    Wie interpretiert das Bundesministerium den Terminus Multidimensionale Transparenzinstrumente und welche konkreten Maßnahmen wurden diesbezüglich geplant bzw. bereits umgesetzt?

4.    Der Bereich der Hochschulfinanzierung ist zentral für die Weiternetwicklung des Sektors. Wie lauten die Empfehlungen der Aktionslinie Finanzierung und welche Maßnahmen wurden vom Bundesministerium diesbezüglich angedacht?

5.    Die Aktionslinie Soziale Dimension: Gerechtigkeit beim Hochschulzugang und bei der Vollendung des Studiums umfasst eine Reihe von aktuell diskutierten Fragen. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft diese vereinbarte Aktionslinie hinterlegen?

6.    Österreichs Hochschulen haben einen hohen Anteil an ausländischen Studierenden und einen steigenden Anteil an international Lehrenden. Wie wird die Aktionslinie Internationale Offenheit darüber hinaus vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft interpretiert? Welche konkreten Aktionen sind diesbezüglich geplant?

7.    Welche Teilbereiche des Bologna-Prozesses befindet das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft als vollständig umgesetzt und abgeschlossen und welche Teilbereiche gilt es in dieser laufenden Dekade noch umzusetzen?

8.    Mit welchen Maßnahmen wird die Aktionslinie Studierendenzentriertes Lernen und der Lehrauftrag der Hochschulen umgesetzt?

9.    Wie sieht das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Punkt 8 unter dem Aspekt des auch im internationalen Vergleich deutlich verbesserungsbedürftigen Betreuungsverhältnisses von Lehrernden und Studierenden an den österreichischen Hochschulen?

10. Wo setzt das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bei der Aktionslinie Lebenslanges Lernen an? Werden diesbezüglich auch die Hochschulen stärker eingebunden?