6137/J XXV. GP

Eingelangt am 09.07.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Philip Kucher und GenossInnen an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Anzeigen bzw. Strafverfahren nach § 222 StGB (Tierquälerei) im Jahr 2014"

Wer ein Tier roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, aussetzt, obwohl es in der Freiheit zu leben unfähig ist, oder mit dem Vorsatz, dass ein Tier Qualen erleide, auf ein anderes Tier hetzt, macht sich gemäß § 222 (1) StGB des Tatbestands der Tierquälerei strafbar.

Österreich ist mit dem bundesweiten Tierschutzgesetz Vorreiter für Europa. Zahlreiche Medienberichte über Tierquälerei belegen jedoch, dass die laufende Kontrolle der Einhaltung der Tierschutzgesetze und aktiver Tierschutz nicht an Bedeutung verloren haben.

In der 1662/AB vom 13.08.2014 zu 1758/J (XXV.GP) wurden Fragen des Fragestellers zum gegenständlichen Anfragethema letztmalig beantwortet. Mangels vorliegender Statistiken konnten damals einzelne Fragen durch das Ressort (noch) nicht beantwortet werden. Im Sinne von Bewusstseinsbildung, Transparenz und aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2014 zu erhalten.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz nachstehende Anfrage:

 

 

 

1.   Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 222 StGB (Tierquälerei) kam es durch die Bundespolizei bzw. Sicherheitsbehörden, Privatpersonen, Interessenvertretungen oder zuständige Behörden (z.B. Veterinärverwaltung) im Jahr 2014 (Aufschlüsselung nach Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften)?

-        Sollte dazu keine statistische Auswertung möglich sein, ist die Einführung einer solchen von Ihnen beabsichtigt?

2.   Zu wie vielen Verurteilungen nach § 222 StGB (aufgeschlüsselt nach den 3 Absätzen des §222) kam es im Jahr 2014 (Aufschlüsselung nach Bundesländern)?


-  Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung nach Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften)?

-  Sollte dazu keine statistische Auswertung möglich sein, ist die Einführung einer solchen von Ihnen beabsichtigt?

3.   Wie viele dieser Verfahren wurden im Jahr 2014 eingestellt (Aufschlüsselung nach Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften)?

-  Sollte dazu keine statistische Auswertung möglich sein, ist die Einführung einer solchen von Ihnen beabsichtigt?

4.   In wie vielen Fällen kam es zu einer diversionellen Erledigung (Aufschlüsselung nach Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften)?

-  Sollte dazu keine statistische Auswertung möglich sein, ist die Einführung einer solchen von Ihnen beabsichtigt?

5.   In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2014 Tierschützerinnen (z.B. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung, Nötigung etc.) angezeigt?

-  Sollte dazu keine statistische Auswertung möglich sein, ist die Einführung einer solchen von Ihnen beabsichtigt?