6204/J XXV. GP

Eingelangt am 17.07.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Brigitte Jank

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend schulische Sprachförderung

Das Beherrschen der Unterrichtssprache Deutsch ist Voraussetzung, um dem Unterricht folgen zu können und somit ausschlaggebend für den weiteren Bildungsweg und den beruflichen Erfolg. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit nicht ausreichend Deutschkenntnissen ist daher eine zentrale Aufgabe, die sich die Gesellschaft als Ganzes und das BMBF im Besonderen stellen muss.

Wird festgestellt, dass eine Aufnahme als ordentliche/r Schüler/in aufgrund mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache nicht möglich ist, erhält das Kind den Status der "Außerordentlichkeit". Für diese Kinder werden Sprachförderkurse im Ausmaß von bis zu elf Wochenstunden und für die Dauer von maximal zwei Jahren eingerichtet, unter der Voraussetzung, dass es gelingt, mindestens acht Schüler zusammenzufassen. Gelingt dies nicht, erfolgt die Förderung entweder integrativ im Regelunterricht oder punktuell außerhalb der Klasse.

Wie diversen Medien zu entnehmen ist (u.a. Die Presse vom 29.04.2015), steigt die Zahl der außerordentlichen SchülerInnen rasant an. Begründet wird dies auch mit der gestiegenen Anzahl an Flüchtlingen. Des Weiteren kritisiert etwa der Wiener Stadtschulrat, dass aufgrund der seit 2009 bestehenden Deckelung nicht ausreichend PädagogInnen für Sprachförderung zur Verfügung stehen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen nachstehende

Anfrage

1.    Wie viele SchülerInnen haben, aufgeschlüsselt nach Schultypen und Bundesländern, nicht Deutsch als Umgangssprache?

2.    Wie viele SchülerInnen sind, aufgeschlüsselt nach Schultypen und Bundesländern, außerordentliche SchülerInnen?

3.    Wie viele außerordentliche SchülerInnen werden, aufgeschlüsselt nach Schultypen und Bundesländern, im Rahmen von eigenen Förderkursen in Deutsch unterrichtet?

4.     Wie viele Förderstunden stehen dafür wöchentlich zur Verfügung?

5.    Wie viele außerordentlichen SchülerInnen werden, aufgeschlüsselt nach Schultypen und Bundesländern, integrativ im Regelunterricht gefördert?

6.     Wie viele Förderstunden stehen dafür wöchentlich zur Verfügung?

7.     Wie viele außerordentliche Schülerinnen werden, aufgeschlüsselt nach Schultypen und Bundesländern, außerhalb der Klasse gefördert, weil die geforderte Gruppengröße nicht erreicht wurde?

8.      Wie viele Förderstunden stehen dafür für jedes Kind wöchentlich zur Verfügung?


9.    Sind jene PädagogInnen, die den Sprachförderunterricht erteilen, auch dafür ausgebildet bzw. welche Befähigung(en) müssen diese vorweisen können?

10.  Der Rechnungshof kritisiert in der Reihe Bund 2013/6 in seinem Bericht über Schüler mit Migrationshintergrund, Antworten des Schulsystems das Fehlen eines bundesweit einheitlichen Kriteriums bzw. verbindlicher Verfahren zur Feststellung mangelnder Sprachkenntnisse.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es in Zukunft bundesweit einheitliche Kriterien bzw. verbindliche Verfahren geben wird?

11.  Weiters kritisiert der Rechnungshof das Fehlen verbindlicher Vorgaben des BMBF für einen einheitlichen Einsatz von Lernfortschrittsdokumentationen als Voraussetzung für eine wirkungsvolle Qualitätskontrolle.

Wie werden Sie den einheitlichen Einsatz in Zukunft sicherstellen?

12.  Könnten Sie sich vorstellen, dass zur Sicherstellung der Qualität ein zweiter Pädagoge bzw. eine zweite Pädagogin die Lernfortschritte überprüft?

13.  Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis außerordentliche SchülerInnen den Status der "Ordentlichkeit" erhalten, wer befindet darüber und nach welchen Kriterien?

14.  Wie viele Stunden je SchülerIn werden durchschnittlich für den ausreichenden Spracherwerb aufgewendet?

15.  Wie hat sich die Anzahl der außerordentlichen SchülerInnen in den letzten 15 Jahren entwickelt?

16.  Wie viele der außerordentlichen SchülerInnen (aufgeschlüsselt nach den letzten drei Schuljahren, absoluten Zahlen und Prozenten) haben in Folge der Einstufung als ordentliche SchülerInnen ihre Schullaufbahn mit einem positiven Schulabschluss beendet?

17.  Wie lassen sich diese Veränderungen in der Anzahl Ihrer Meinung nach erklären?

18.  Sind die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel ausreichend, um alle außerordentlichen SchülerInnen innerhalb der erlaubten zwei Jahre in den Status der "Ordentlichkeit" zu überführen?