6358/J XXV. GP

Eingelangt am 01.09.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Ausflüchte der SPÖ und die Wahrheit zum Thema Auslaufannuitäten

In 1435 / AB XXV. GP erklären Sie, dass Auslaufannuitäten seitens gemeinnütziger Bauträger verpflichtend zur Verrechnung gebracht würden. Gleichzeitig verweisen Sie in diesem Zusammenhang auf einen Bericht des Bautenausschusses, dem folgendes zu entnehmen ist:  „Durch diese Begrenzung der Mieten nach Entschuldung der Wohnbauten wird sichergestellt, dass die Leistbarkeit der gemeinnützigen Mietwohnungen für die Bewohner auch langfristig durch eine Obergrenze gewährleistet ist. Gleichzeitig wird mit diesem Betrag auch die Erhaltung und ständige Verbesserung der Wohnhäuser sichergestellt.“

Zu dieser Argumentation ist anzumerken, dass etwa die Wohnbauförderungsgesetze der Länder – etwa in Wien – Sanierungen gesondert fördert. Gleichzeitig heben gemeinnützige Bauvereinigungen von ihren Mietern bzw. Nutzungsberechtigten Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge aus. Bei ausfinanzierten Objekten betragen diese EUR 1,71,- pro Quadratmeter. Der Steuerzahler wird bei Sanierungen also einmal über die Wohnbauförderung zur Kasse gebeten und der Bewohner zweimal durch Auslaufannuitäten und EVB.

Sie argumentieren weiter, dass die Einnahmen aus Auslaufannuitäten zudem dem Neubau zugutekommen würden. Die Prüfberichte der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen „1908“, Alt-Glanzing, „Altmannsdorf und Hetzendorf“, „Donau-City“, „Gartensiedlung“, „Gersthof-Grinzing“ und „Stadtrand Süd“ etwa belegen, dass diese Bauträger in den vergangenen Jahren allesamt keine einzige Wohnung fertiggestellt haben.

Zudem besteht keineswegs die Pflicht, Auslaufannuitäten zu verrechnen. Das zeigt das Beispiel der oberösterreichischen GWG. Diese berichtete am 5. September 2008 in einer Pressemeldung von wohnkostensenkenden Maßnahmen. Dazu zählte auch ein – zumindest teilweiser - Verzicht auf Einnahmen aus der Position der Auslaufannuitäten für 1.900 Wohnungen.


 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Waren Ihnen die angeführten Fakten zum Zeitpunkt der Erstellung von 1435/AB XXV. GP bekannt?

2.    Wenn ja, weshalb nutzten Sie dann eine parlamentarische Anfragebeantwortung zur Desinformation?

3.    Wenn nein, weshalb haben Sie stellungbezogen, ohne die entscheidenden Fakten zu recherchieren?

4.    Werden Sie sich anhand der geschilderten Fakten für eine Abschaffung der Auslaufannuitäten einsetzen?

5.    Wenn ja, in welcher Weise?

6.    Wenn nein, weshalb nicht?

7.    Stemmt sich die SPÖ gegen die Abschaffung der Auslaufannuitäten, weil diese Anteile an der größten Gemeinnützigen – der Sozialbau AG – im Eigentum hält?

8.    Stemmt sich die SPÖ gegen die Abschaffung der Auslaufannuitäten, weil das Führungspersonal vor allem in Wien vielfach aus ihren Reihen stammt – siehe Wilhelm Haberzettl, Johann Sipötz, Herbert Ludl etc.?

9.    Ist es gerechtfertigt, dass Bewohner Auslaufannuitäten bezahlen müssen, während GEWOG-Neue Heimat-Geschäftsführer eine Wohnung seiner Genossenschaft zum Selbstkostenpreis erwarb?

10. Ist es gerechtfertigt, dass Bewohner Auslaufannuitäten bezahlen müssen, während Sozialbau-Generaldirektor Herbert Ludl und seine Vorstandskollegen höhere Gehälter beziehen, als durch das WGG gedeckt ist und sich gleichzeitig in drei Jahren eine Million Euro an Krediten von der Genossenschaft ausschütten ließen?