6419/J XXV. GP

Eingelangt am 04.09.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Kartellstrafe gegen ÖBB

 

 

Folgendes konnte man am 15.07.2015 auf der Webseite von „wien.orf.at“ lesen

„Die EU-Kommission hat am Mittwoch Geldstrafen von 49,15 Mio. Euro gegen die ÖBB und die Deutsche Bahn (DB) verhängt. Die Unternehmen trafen beim Gütertransport Preisabsprachen und teilten sich jahrelang ihre Kunden in Europa auf. Express Interfracht, ein Teil der ÖBB, muss 17,36 Mio. Euro bezahlen. Auf DB Schenker entfällt eine Strafe von 31,8 Mio. Euro wegen Beteiligung an einem Kartell für „Ganzzugladungen“. Neben den beiden Unternehmen war auch Kühne+Nagel aus der Schweiz als eines der größten Transport- und Logistikunternehmen in Europa am Kartell beteiligt, wurde aber mit keiner Geldbuße belegt. Das Unternehmen fiel unter die Kronzeugenregelung der Kommission von 2006. Die drei trafen Preisabsprachen und teilten ihre Kunden für ihre „Balkantrain-“ und „Soptrain“-Dienstleistungen in Europa für fast acht Jahre auf. Da die Unternehmen einem Vergleich mit der Kommission zustimmten, wurden die Bußgelder um zehn Prozent reduziert. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte, es sei „sehr enttäuschend, dass ein Projekt zur Verbesserung der Transporteffizienz und zur Förderung eines umweltfreundlichen Gütertransports durch ein Kartell beeinträchtigt“ worden sei. Die EU brauche Güterschienenverkehrsmärkte, um auf der Grundlage eines wirksamen Wettbewerbs effizient zu funktionieren und nicht von den Einzelinteressen zulasten der Kunden gelenkt zu werden… Die ÖBB betonten, dass „für die Kunden und Abnehmer der an den Absprachen beteiligten Unternehmen zu keinem Zeitpunkt ein Schaden durch erhöhte Preise entstanden“ sei. Gleichzeitig teilte die Staatsbahn mit, dass sie durch eine „umfangreiche Kooperation“ die Strafe „erheblich reduzieren“ konnte. Von allen involvierten Führungskräften und Mitarbeitern habe man sich getrennt und für alle anderen strengste Verhaltensvorgaben erlassen. (http://wien.orf.at/news/stories/2721508/)

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende


 

Anfrage

 

1.    Sind Sie über die oben genannten Preisabsprachen informiert?

2.    Wenn ja, seit wann?

3.    Wenn ja, in welcher Form wurden Sie darüber informiert?

4.    Wenn ja, warum wurden die Absprachen seitens Ihres Ministeriums nicht unterbunden?

5.    Wie ist der aktuelle Stand in diesem Verfahren?

6.    In wie vielen Fällen ist die EU gegen die kartellrechtlich verurteilte ÖBB klags-weise vorgegangen und hat Schadensersatzansprüche gestellt?

7.    Welche Unternehmen waren an den Absprachen beteiligt?

8.    Wurden Unternehmen wurden durch die Preisabsprachen geschädigt?

9.    Wenn ja, wie hoch ist die Summe der Schädigungen?

10. Wenn ja, welche Unternehmen wurden dadurch geschädigt?

11. Wenn ja, werden die Unternehmen aufgrund dessen entschädigt?

12. Wenn ja bei 11., wie hoch ist die Entschädigungssumme?

13. Wenn ja, wurden seitens der Unternehmen Schadenersatzforderungen gestellt?

14. Wenn ja bei 13., wie hoch ist die Summe der einzelnen Forderungen?

15. Wenn ja bei 13., welche Unternehmen haben Schadenersatzforderungen gestellt?

16. Wie viele Führungskräfte und Mitarbeiter wurden entlassen?

17. Welche Führungskräfte und Mitarbeiter waren in diesem Fall involviert und entlassen?

18. Werden seitens des Bundes Kartellstrafen gegen die ÖBB verhängt?

19. Wenn ja, wie hoch werden die Strafen sein?

20. Wenn nein, warum nicht?

21. Wurden in der Vergangenheit bereits Kartellstrafen gegen die ÖBB verhängt?

22. Wenn ja, wann und weshalb?

23. Wenn ja, wie hoch ist die Summe der Strafen in diesem Fall?

24. Wird man seitens Ihres Ressorts Maßnahmen treffen, damit Preisabsprachen und die damit verbundenen Strafen verhindert werden können?

25. Wenn ja, wie lauten die konkreten Maßnahmen?

26. Wenn nein, warum nicht?