6424/J XXV. GP
Eingelangt am 04.09.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend AMS-Geschäftsbericht 2014 –Vergütungen Vorstand
Der Geschäftsbericht des AMS 2014 beinhaltet eine ganze Reihe interessanter Informationen. Unter dem Punkt 5. Vergütungsbericht für Vorstand und Verwaltungsrat des AMS wurden folgende Informationen veröffentlicht:
Jahresbruttoentgelt Dr. Herbert Buchinger: 177.580,85 Euro
Jahresbruttoentgelt Dr. Johannes Kopf: 161.037,40 Euro
Die Bruttoentgelte wurden ergänzend mit „Lfd. Entgelt fix“ tituliert.
Nun ergibt sich die Frage, ob es neben diesem „fixen Jahresbruttogehalt“ und den ebenfalls ausgewiesenen Reisekostenersätzen 696,79 Euro(Dr. Buchinger) und 783,91 Euro (Dr. Kopf) auch andere „variable“ Gehaltsbestandteile, wie diese im Stellenbesetzungsgesetz bzw. Vertragsschablone vorgesehen sind, für die beiden AMS-Manager gibt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Wurden neben den Bruttoentgelten und Reisekostenersätzen im Jahr 2014 bzw. für das Jahr 2014 an Dr. Buchinger und Dr. Kopf auch noch variable Gehaltsbestandteile ausbezahlt?
2. Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher Grundlage?
3. Wie haben sich die Bruttoentgelte und Reisekostenersätze in den Jahren 2008 bis 2014 für Dr. Buchinger und Dr. Kopf betragsmäßig jeweils aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren, entwickelt?
4. Wie haben sich sonstige variable Gehaltsbestandteile in den Jahren 2008 bis 2014 für Dr. Buchinger und Dr. Kopf betragsmäßig jeweils aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren, entwickelt?
5. Gibt es insbesondere Leistungskomponenten in den Verträgen von Dr. Buchinger und Dr. Kopf, die sich an Parametern, wie der Entwicklung des Arbeitsmarktes orientieren?