6583/J XXV. GP
Eingelangt am 24.09.2015
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Bildung und Frauen
betreffend Sonderurlaub für Flüchtlingshelfer
Folgendes Rundschreiben wurde an die Mitarbeiter des Sozialministeriums durch die Präsidialsektionschefin versandt. (siehe unten)
Während die gleichgeschalteten Medien permanent der Öffentlichkeit suggerieren wollen, es handle sich um freiwillige Personen, die völlig unentgeltlich arbeiten und illegale Zuwanderer an den österreichischen Bahnhöfen empfangen, als wären sie Filmstars, lichten sich immer mehr die wahren Hintergründe. Alles ist ein großer PR-Gag, den die Österreicherinnern und Österreicher als Steuerzahler und Staatsbürger ausbaden müssen.
Einerseits wurden über mindestens eine Agentur easystaff Flüchtlingshelfer für 10, - Euro in der Stunde angeheuert, um Tätigkeiten zu übernehmen, zum anderen gibt es Sonderurlaub für Mitarbeiter des Sozialministeriums von Minister Rudolf Hundstorfer (SPÖ).
Mit dieser Maßnahme wird offensichtlich auf Steuerzahlerkosten aktiv die illegale Zuwanderung nach Österreich unterstützt. Dies wirft eine Reihe von rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Ressortverantwortlichkeit des roten Ministers auf.
Gleichzeitig sollen Mitarbeiter im Zuge dieser Auslobung dieses Sonderurlaubs mehr oder weniger mit sanftem Druck durch SPÖ-Kader im BMASK dazu „animiert“ worden sein, an dieser Aktion mitzuwirken.
Unter anderem soll auch ein Zusammenhang mit allfälligen Belohnungsleistungen in Aussicht gestellt worden sein, wenn Mitarbeiter diesen Sonderurlaub konsumieren. Auch in nachgelagerten Bereichen wie dem AMS oder Bundessozialamt sollen solche Aktionen gestartet worden sein.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen folgende
ANFRAGE
1. Haben Sie in Ihrem Ressort ebenfalls eine Weisung gegeben, den Sonderurlaub für die Mitarbeiter Ihres Ressorts oder nachgelagerter Dienststellen und ausgelagerten Unternehmen zum Zwecke der Hilfe für illegale Zuwanderer auszuloben?
2. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
3. Wie lautet die genaue Weisung?
4. Wie war der genaue Dienstweg für diese Weisung?
5. Wenn ja, wie viele Mitarbeiter Ihres Ressorts haben von diesem Sonderurlaub zum Zwecke der Hilfe für illegale Zuwanderer Gebrauch gemacht?
6. Welche Kosten bzw. welcher Stundenausfall sind dadurch Ihrem Ressort bzw. den nachgelagerter Dienststellen und ausgelagerten Unternehmen durch die Inanspruchnahme dieses Sonderurlaubs durch Mitarbeiter entstanden?
7. Welche Sicherheitsmaßnahmen treffen Sie, dass Mitarbeiter, die sich in der Hilfe für illegale Zuwanderer engagieren, an keinen ansteckenden Krankheiten, wie beispielsweise TBC, erkranken?