6631/J XXV. GP

Eingelangt am 25.09.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „EuGH-Urteil bezüglich Verweigerung der Sozialhilfe für EU-Bürger“

 

Wie die APA am 15. September 2015 berichtete, dürfen laut neuestem EuGH-Urteil europäische Staaten arbeitssuchenden EU-Bürgern die Sozialhilfe verweigern:

 

„(…) Arbeitslose EU-Bürger haben in Deutschland keinen Anspruch auf Sozialhilfe ("Hartz IV"). Zugewanderte EU-Bürger, die schon einmal Arbeit in Deutschland gefunden hatten, auch nicht. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.  (…)

Dies betrifft beispielsweise Bürger aus einem anderen EU-Land, die nach Deutschland zur Arbeitssuche einreisen, eine gewisse Zeit arbeiten und dann arbeitslos werden. Nach Ansicht der Richter ist der Staat nicht verpflichtet, den Einzelfall zu prüfen, da das Gesetz bereits die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtige. (…) Der EuGH blieb damit bei seiner Linie. Bereits 2014 hatten die Luxemburger Richter geurteilt, dass "Armutszuwanderer" keinen Anspruch auf Sozialhilfe hätten, also EU-Bürger, die ausschließlich nach Deutschland kommen, um Sozialhilfe zu beziehen, hier aber gar nicht arbeiten wollen. Damit bestätigte der Gerichtshof eine zentrale Regel im deutschen Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen.

 

(…) Auch im aktuellen Urteil verweisen die Richter ausdrücklich darauf, dass ein Staat das Recht hat, seine Sozialsysteme vor Überlastung zu schützen und die "unangemessene Inanspruchnahme" zu verhindern.“[1]

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Haben arbeitslose EU-Bürger in Österreich Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierte Mindestsicherung? Wenn ja, unter welchen Umständen und wie lange?

 

2.    Haben Familienangehörige ohne Einkommen von arbeitslosen EU-Bürgern in Österreich Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierte Mindestsicherung? Wenn ja, unter welchen Umständen und wie lange?

 

3.    Haben zugewanderte EU-Bürger, die schon einmal Arbeit in Österreich gefunden hatten, Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierte Mindestsicherung? Wenn ja, unter welchen Umständen und wie lange?

 

4.    Haben Familienangehörige ohne Einkommen von zugewanderten EU-Bürgern, die schon einmal Arbeit in Österreich gefunden hatten, Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierte Mindestsicherung? Wenn ja, unter welchen Umständen und wie lange?

 

5.    Haben arbeitslose Bürger aus Drittstaaten in Österreich Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierte Mindestsicherung? Wenn ja, unter welchen Umständen und wie lange?

 

6.    Haben Familienangehörige ohne Einkommen von arbeitslosen Bürgern aus Drittstaaten in Österreich Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierte Mindestsicherung? Wenn ja, unter welchen Umständen und wie lange?

 

7.    Haben zugewanderte Bürger aus Drittstaaten, die schon einmal Arbeit in Österreich gefunden hatten, Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierte Mindestsicherung? Wenn ja, unter welchen Umständen und wie lange?

 

8.    Haben Familienangehörige ohne Einkommen von zugewanderten Bürgern aus Drittstaaten, die schon einmal Arbeit in Österreich gefunden hatten, Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierte Mindestsicherung? Wenn ja, unter welchen Umständen und wie lange?

 

9.    Haben Asylwerber, die in Österreich den ersten Asylantrag gestellt haben, Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierte Mindestsicherung? Wenn ja, unter welchen Umständen und wie lange?

 

10.  Haben Asylwerber, die aus einem sicheren EU-Land eingereist sind oder nach Österreich umverteilt wurden, in Österreich Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierte Mindestsicherung? Wenn ja, unter welchen Umständen und wie lange?

 

11.  Haben Personen mit anerkanntem Asylstatus in Österreich Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierte Mindestsicherung? Wenn ja, unter welchen Umständen und wie lange?

 

12.  Haben Personen, die über den Familiennachzug zu Personen mit anerkanntem Asylstatus nachgezogen sind, in Österreich Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Bedarfsorientierte Mindestsicherung? Wenn ja unter welchen Umständen und wie lange?

 

 



[1] Quelle:  APA0213, 2015-09-15/11:40