6678/J XXV. GP

Eingelangt am 06.10.2015
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Lipitsch,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend soziale und ökologische Kriterien bei der Vergabe von Busverkehrsdienstleistungen

Diese Anfrage wurde hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 1 bis 6 sowie 11 bis 15 an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie gestellt. Die Anfragestellerlnnen ersuchen im Zuge dieser Anfrage lediglich um Beantwortung der Fragen 7 bis 10.

Das gesamte Bundesgebiet ist mittlerweile mit Verkehrsverbünden abgedeckt. Diese Verbünde haben die Aufgabe, den öffentlichen Personennah- und regionalverkehr zu organisieren.

Mit dem Ziel der Optimierung von Angebot und Kosten wurden zahlreiche Verkehrsbereiche (Linienbündel) wurde im Wege einer öffentlichen Ausschreibung neu vergeben. In zahlreichen Fällen hat sich dabei die Qualität des Angebotes dramatisch verschlechtert, weil auf soziale und ökologische Kriterien keinerlei Rücksicht genommen wurde. Die Vergaben wurden nach dem Billigstbieterprinzip durchgeführt.

Wie der Verein BIZEPS (https://www.bizeps.or.at/bizeps/verein.php) beispielsweise aufzeigt, wird dem Qualitätskriterium „Barrierefreiheit" absolut nicht Rechnung getragen. So muss nach der erfolgten Neuausschreibung in der Region Steyr/Kremstal ein barrierefreier Bus drei Tage im Voraus angemeldet werden, nur dann kann der neue Betreiber der Buslinie einen barrierefreien Bus garantieren.

Angesichts des sehr geringen Preisunterschiedes (drei Cent pro KM) und der geringen bis gar nicht vorhandenen Barrierefreiheit kann man einen erheblichen Qualitätsverlust konstatieren.

Der parlamentarische Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 9. April 2015 folgende Ausschussfeststellung einstimmig verabschiedet: Der Verkehrsausschuss geht davon aus, dass der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie einen Leitfaden für die Berücksichtigung von Sozial- und Qualitätskriterien bei Ausschreibungen im Busverkehr ausarbeitet und den ausschreibenden Stellen, insbesondere Ländern, Gemeinden und Verkehrsverbünden, in der Form eines unverbindlichen Empfehlungskatalogs zur Verfügung stellt."

Dieser Kriterienkatalog wurde zwischenzeitlich erstellt und kann und könnte in Übereinstimmung mit dem Bundesvergabegesetz zur Anwendung gebracht werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage

1.         Wurde dieser Kriterienkatalog bereits an die einzelnen Verkehrsverbünde übermittelt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

2.         Hat es nach der Übermittlung des Kriterienkatalogs bereits neue Ausschreibungen von Verkehrsdienstleistungen gegeben? Wenn ja, in welchen Verkehrsverbünden?

3.         Wurden die sozialen und ökologischen Kriterien bei diesen Ausschreibungen bereits zur Anwendung gebracht?

4.         Wenn ja, bei welchen Ausschreibungen?

5.         Wenn nein, warum nicht?

6.         In der Vergangenheit wurde bei den Ausschreibungen Mindestanforderungen hinsichtlich Fahrzeugausstattung (z. B. Euro VI Motorisierung), Fahrgastinformation, Pünktlichkeit, Sauberkeit, Schadensfreiheit u.v.a.m festgelegt und - entsprechend den Ausschrei­bungsbedingungen - mit Strafzahlungen bei Nichteinhaltung sanktioniert.

In welchen Fällen wurde die Nichteinhaltung dieser Mindestanforderungen festgestellt und in welcher Höhe wurden Pönalzahlungen vorgeschrieben?

7.         Wurde die Einhaltung von arbeits- und sozialrechtlich bzw. kollektivvertraglich festgelegten Normen bei Busunternehmen bereits überprüft?

8.         Wenn ja, bei welchen Unternehmen?

9.         Wenn nein, warum nicht?

10.      Sind die gesetzlichen Vorschriften und die Ausschreibungsbedingungen ausreichend, um Menschen mit besonderen Bedürfnissen eine Teilnahme am öffentlichen Verkehr zu ermöglichen?

11.      Durch die Änderungen im Kraftfahrlinierecht und den Ausschreibungen von Verkehrs­dienstleistungen durch die Verkehrsverbünde ist im Omnibusbereich eine wesentliche Liberalisierung eingetreten. In anderen Bereiche, in denen es zu derartigen Marktverän­derungen gekommen ist, wurden Regulatoren eingerichtet (für die Bereiche Energie, also Strom und Gas [E-Control], Rundfunk und Telekom [RTR - Rundfunk & Telekom Re- gulierungs-GmbH], Schienenverkehr [SCG - Schienencontrol GmbH]).

Halten Sie die Einrichtung eines Regulators, der die Einhaltung von Ausschreibungsbe-dingungen überprüft und für fairen Wettbewerb sorgt für sinnvoll?

12.      Wenn ja, wann werden Sie eine derartige Behörde einrichten?

13.      Der Website des BMVIT (https://www.bmvit.gv.at/verkehr/nahverkehr/verbuende/aufteilung.html)     ist zu entnehmen, dass das gesamte Bundesgebiet von Verkehrsverbünden abgedeckt ist. Alle diese Verbünde habe eigene Regeln (Fahrzeugausstattungen, Tarife, Telematiksysteme und Standards. Ist es angedacht, dass einheitliche Regeln - verbundübergreifend - definiert werden, um Synergieeffekte generieren zu können?

14.      Wenn ja, wann ist mit der Einrichtung/Inbetriebnahme zu rechnen?

15.      Wenn nein, warum nicht?