6833/J XXV. GP

Eingelangt am 19.10.2015
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Verwendung von Thermopapier

 

Kassenbons und andere Rechnungsbelege, wie auch diverse Tickets werden auf "Thermopapier" gedruckt. Thermopapier weist allerdings zwei große Nachteile auf:

Zum einen verblasst der Druck nach einiger Zeit, der Inhalt ist kaum mehr lesbar. Setzt man dieses Papier direktem Sonnenlicht oder Wärme aus, wird die Haltbarkeitsdauer zusätzlich noch verkürzt. Ob für Steuererklärung oder bei Reklamation, bei der Rechtsdurchsetzung stellt ein unlesbarer Beleg ein großes Problem dar. Relevant ist dies auch für die unlängst beschlossene Registrierkassenpflicht, denn neben der bestehenden Belegerteilungspflicht für Unternehmen wird auch eine Belegannahmepflicht für Konsumenten eingeführt.

Ein noch größeres Problem stellt die in der thermoreaktiven Beschichtung des Papiers häufig in hoher Konzentration vorkommende Chemikalie Bisphenol A (BPA) dar. Mittlerweile gibt es zahlreiche Studien, die die von BPA ausgehenden Gefahren dokumentieren. Fasst man das Papier an, kann allein dies die BPA-Belastung des Körpers in die Höhe schnellen lassen. BPA gelangt außerdem umso einfacher und schneller durch die Haut, wenn Sie zuvor Ihre Hände mit Desinfektionsmittel oder Seife gewaschen oder eine Handcreme verwendet haben. Mittlerweile ist auch bekannt, dass der Ersatzstoff Bisphenol S (BPS) ebenso bedenklich ist.

Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat im Juni 2015 den Vorschlag Frankreichs unterstützt, Thermopapier vom Markt zu nehmen, das Bisphenol A enthält. Frankreich hat Anfang 2015 Bisphenol A in allen Verpackungen, Containern und Gebrauchsgegenständen verboten. Dieses Verbot wird allerdings gerade von der französischen Industrie angefochten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

ANFRAGE:

1.    Wie wollen Sie die Konsumentinnen und Konsumenten vor den oben angeführten Nachteilen von Thermopapier schützen?

 

2.    Befürworten Sie im Sinne des Vorsorgeprinzips ein Verbot von Thermopapier, das BPA enthält? Wenn ja, welche diesbezüglichen Maßnahmen haben Sie bis dato ergriffen?


3.     Wie soll eine Rechtsdurchsetzung für Konsumentinnen und Konsumenten bei Reklamationen gewährleistet werden, wenn Quittungen bzw. Rechnungen aufgrund der Beschaffenheit von Thermopapier kaum oder nicht mehr lesbar sind?

 

4.    Sind Ihnen Alternativen zu BPA-haltigem Thermopapier bekannt? Wenn ja, welche?

 

5.    Inwieweit gab es bis dato eine Zusammenarbeit mit den übrigen in dieser Thematik verantwortlichen Mitgliedern der Bundesregierung?

 

6.    Wie weit decken Ihre Kompetenzen einen aktiven Handlungsspielraum in dieser Thematik?

 

7.    Haben Sie in Ihrer Funktion als Bundesminister für Konsumentenschutz aktiv Gespräche mit der Industrie bzw. Wirtschaft betreffend geeigneter Alternativen zu BPA-haltigem Thermopapier gesucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

8.    Haben Sie Kenntnis darüber, welche großen Unternehmen immer noch Thermopapier verwenden?

 

9.    Ist Ihnen bekannt, wie viele aller Tickets und Belege bzw. Rechnungen in Österreich auf Thermopapier ausgegeben werden? Wenn ja, auf welche Erhebung bzw. Studie welchen Datums beziehen Sie sich? Wenn nein, haben Sie vor, hier eine Evaluierung zu veranlassen?