7096/J XXV. GP

Eingelangt am 23.11.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Zahlungen der HGAA Bankengruppe an BayernLB

 

 

Laut Auskunft der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen wurden bis zum Zeitpunkt der Implementierung der Abbaueinheit HETA Asset Resolution AG 4,35 Mrd. Euro an steuerlichen Mitteln in Form von Kapitalzuschüssen und 1,2 Milliarden Euro in Form von Garantien für die HGAA Bankengruppe aufgewendet. Zum Zeitpunkt der Verstaatlichung ging man von einem tatsächlich notwendigen Kapitalbedarf von 2,1 Mrd. Euro aus und Bundeskanzler Faymann erklärte noch 2010, dass für die Abwicklung der Hypo zwar nochmals Steuergeld herangezogen werden müsste, aber die "Ein-Milliarden-Grenze dabei jedenfalls nicht überschritten wird".

Wie hoch der Schaden für den Steuerzahler tatsächlich ist bzw. sein wird, ist selbst 6 Jahre nach der Verstaatlichung noch immer nicht abzusehen. Schätzungen gehen mittlerweile schon von einem Kapitalbedarf von insgesamt rund 15 Mrd. Euro aus.

 

Während der Steuerzahler also bereits mindestens 5,55 Mrd. Euro in die Hypo investiert hat, wurden seit der Verstaatlichung Milliarden seitens der Bank an die BayernLB gezahlt. Finanzminister Schelling hat im Zuge einer Bundesratssitzung vom 29. Oktober 2015 die Finanzzahlungen, die bis dato von der Bank an die BayernLB geflossen sind, mit einer Summe beziffert, die "nicht 2,3 oder 2,4 Milliarden €, sondern fast doppelt so hoch [war]".  Die Zahlungen an die BayernLB erfolgten, obwohl die fragwürde Rolle der Bayern und ihre Verantwortung während ihres Engagements in der Bank vor allem vor als auch nach der Verstaatlichung noch immer nicht aufgeklärt und viele Fragen offen sind. Ebenso wenig gibt es bis dato verlässliche Angaben, wieviel tatsächlich nach der Verstaatlichung von der Bank an die BayernLB abgeflossen ist.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Welche Zahlungen wurden wann und in welcher Höhe ab dem Zeitpunkt der Verstaatlichung an die Bayern LB seitens der "HGAA Bankengruppe" (und in weiterer Folge der HETA) bezahlt und welche Beträge können noch zur Zahlung fällig werden?