7364/J XXV. GP

Eingelangt am 10.12.2015
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
sowie weiterer Abgeordneten
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend der HIV-Ansteckungen in Österreich

 

Weltweit leben 36,9 Millionen mit der Diagnose AIDS. In Behandlung befindet sich jedoch nur knapp die Hälfte.

Beim Krankheitsverlauf kommt es zu opportunistischen Infektionen, wie etwa schwere Formen von Lungenentzündung, epileptischen Anfällen bis hin zu Lähmungserscheinungen, aber auch die Erblindung des Erkannten ist möglich.

Nicht selten treten lebensbedrohliche Tumore im Laufe der Erkrankung auf, die für de Infizierten letzten Endes tödlich enden.

Aufgrund der extremen Abschwächung des Immunsystems leiden AIDS Patienten  auch sehr oft unter Krankheiten und Beschwerden die nicht typisch beziehungsweise definierend für AIDS sind. Beispiele dafür sind  etwa bakterielle Lungenentzündungen und Gehirnhautentzündungen, Gürtelrose, Pilzbefall des Mundes oder Genitalbereichs.

Die Ansteckung erfolgt durch den Austausch von Körperflüssigkeiten, also durch  Blut, Sperma, Vaginalsekret, Liquor und Muttermilch. Entgegen mancher falschen Meinungen ist eine Ansteckung über Speichel oder Schweiß nicht möglich.

Die häufigste Übertragungsart ist der ungeschützte, also ohne Kondom vollzogene Geschlechts- oder Analverkehr.

In Österreich gab es in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 342 bestätigte positive Befunde, 2014 waren es insgesamt 403.

Die Zahlen der ersten drei Quartalen 2015 lassen darauf schließen, dass die Gesamtzahl der Ansteckungen dieses Jahr nicht niedriger sein wird als 2014, , sondern eher ansteigen wird.

Diese Zahlen spiegeln jedoch nur die positiv bestätigten Infizierungen wieder. Wie viele Menschen sich unwissentlich  damit angesteckt haben, und von noch keine Kenntnis darüber haben, dass sie den AIDS Virus in sich tragen, ist unbekannt.

Wer trotz Kenntnis seiner AIDS Erkrankung mit einem anderen Mann oder einer anderen Frau ungeschützten Geschlechtsverkehr hat macht sich strafbar im Sinne der Paragraphen 178 und 179 StGB.

Das Strafausmaß hierfür beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe mit bis zu 360 Tagessätzen.

In Österreich gibt es mehrere Organisationen die sich intensiv zum einen mit der Prävention,  um Infizierungen zukünftig zu vermeiden, und zum anderen aber auch mit der Beratung und Betreuung von bereits Erkannten beschäftigen.

Da sich die Zahlen der bestätigten positiven Befunde zwischen den Jahren 2014 und 2015 nur minimal unterscheiden werden, ist fraglich ob von Seiten des Bundes hier nicht Aufholbedarf im Bereich Prävention und Aufklärungsmaßnahmen besteht.

In diesem Zusammenhang stellen die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie verteilen sich die bestätigten AIDS Erkrankungen des Jahres 2014 altermäßig? (Bitte um Aufschlüsselung a.) bis 20 Jahre b.) bis 35 Jahre c.) älter als 35)

2.    Gibt es entsprechende geplante Maßnahmen der Tatsache entgegenzuwirken, dass nur rund die Hälfte der Erkannten von deren Infizierung Kenntnis haben?

3.    Wenn ja, welche und wann sind diese geplant?

4.    Ist aufgrund der nicht gesunkenen Zahlen der positiven AIDS Bescheide eine Verstärkte Prävention von Seiten des Bundesministeriums geplant?

5.    Wenn ja, um wie viel sollen die Ausgaben dafür im Vergleich zum Vorjahr erhöht werden?

6.    Sind in näherer Zukunft spezielle Kampagnen geplant um die Zahl der AIDS Neu-Infektionen zukünftig zu senken?

7.    Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum ist damit zu rechnen?

8.    Gibt es Kooperationen mit diversen österreichischen AIDS Organisationen?

9.    Wenn ja, mit welchen und in welcher Form erfolgt die Zusammenarbeit?