7547/J XXV. GP

Eingelangt am 21.12.2015
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend 10 Jahre Dienstleistungsscheck

BEGRÜNDUNG

 

Im Jahr 2016 jährt sich zum zehnten Mal das Inkrafttreten des Dienstleistungsscheckgesetzes. Dies ist eine Gelegenheit, Sinnhaftigkeit und Effizienz des Dienstleistungsschecks genauer unter die Lupe zu nehmen. Noch immer fristet der Dienstleistungsscheck ein Nischendasein: Geringe Akzeptanz, geringe Verkaufszahlen, wenig Effekt.

In den Erläuterungen zum Dienstleistungsscheckgesetz hieß es: „Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sieht das Regierungsprogramm die Förderung des „Unternehmens Haushalt“ vor. Das ist ein wichtiges beschäftigungs- und sozialpolitisches Vorhaben, da nicht nur viel beschäftigte Singles oder gut situierte Haushalte angesprochen werden, sondern nach einschlägigen Erhebungen zum Nachfragepotenzial vor allem auch Haushalte älterer Menschen und solche mit geringerem Einkommen Vorteile erwarten können.“

Weiter heißt es in den Erläuterungen: „Unter dem Blickpunkt der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere für Personen mit Pflichtschulabschluss bzw. geringerer Qualifizierung und der Bekämpfung von Schwarzarbeit in privaten Haushalten ist das Beschäftigungspotenzial erheblich.“

Und schließlich: „Sinnvoll und Erfolg versprechend ist ein Modell, das einfach und unbürokratisch anzuwenden ist und Hemmschwellen sowohl auf Seite der Haushalte wie auf Seite der Arbeitnehmer abbaut.“

Nach zehn Jahren Dienstleistungsscheck ist zu überprüfen, ob diese Ziele erreicht wurden.

Teile der abgefragten Daten sind bereits veröffentlicht. Wenn etwa in den Fragen eins bis drei auch die bereits veröffentlichten Daten der Jahre 2006 bis 2012 abgefragt werden, so dient die Beantwortung der Rezipierbarkeit der Ergebnisse durch Menschen, die sich nicht regelmäßig mit der Materie befassen. Die AnragestellerInnen ersuchen daher, auch diese Fragen vollständig im Zeitverlauf zu beantworten. Im Übrigen regen die AnfragestellerInnen an, die abgefragten Daten regelmäßig zu erheben und den über die Seite www.bmask.gv.at regelmäßig abrufbaren Statistiken hinzuzufügen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie hoch ist der Gesamtwert der jeweils in den Jahren 2006 bis inklusive 2015 pro Jahr verkauften Dienstleistungsschecks?

 

2.    Wie hoch ist der Gesamtwert der jeweils in den Jahren 2006 bis inklusive 2015 pro Jahr tatsächlich eingelösten Dienstleistungsschecks?

 

3.    Wie viele Personen haben jeweils in den Jahren 2006 bis inklusive 2015 pro Jahr Dienstleistungsschecks eingelöst?

 

4.    Wie viele Personen haben jeweils in den Jahren 2006 bis inklusive 2015 pro Jahr Dienstleistungsschecks für zumindest 10 der 12 Monate des jeweiligen Jahres eingelöst?

 

5.    Wie viele Personen haben jeweils in den Jahren 2006 bis inklusive 2015 durch Einlösen von Dienstleistungsschecks zumindest in einem Monat des jeweiligen Jahres die jeweils geltende Geringfügigkeitsgrenze überschritten?

 

6.    Wie viele Personen haben jeweils in den Jahren 2006 bis inklusive 2015 durch Einlösen von Dienstleistungsschecks im jeweiligen Jahr die jeweils geltende Geringfügigkeitsgrenze überschritten?

 

7.    In wie vielen Fällen sind jeweils in den Jahren 2006 bis inklusive 2015 die aus der Einlösung von Dienstleistungsschecks hervorgehenden Daten über Arbeitszeit, Entlohnungshöhe oder Arbeitsbedingungen seitens des Arbeitsinspektorats, der Gebietskrankenkassen, des AMS, der VAEB sowie anderer gesetzlich dazu berufenen Einrichtungen geprüft worden? Wir ersuchen um Auflistung nach dem jeweiligen Jahr sowie der jeweils prüfenden Einrichtung.

 

 

8.    In wie vielen Fällen wurden einzulösende Dienstleistungsschecks jeweils in den Jahren 2006 bis inklusive 2015 nicht anerkannt, weil die ausgeübte Tätigkeit nicht „einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in … Privathaushalten“ entspricht?

 

9.    Auf Grund welcher Rechtsansicht stellt, wie in der Broschüre des BMASK zum Dienstleistungsscheck angeführt, die „Kranken-/Altenbetreuung (persönliche Dienstleistungen wie Unterstützung bei der Körperpflege oder beim Ankleiden)“ eine mit Dienstleistungsscheck entlohnbare Tätigkeit dar, zumal die Ausübung der Tätigkeit einer Heimhilfe nach dem Vertrag nach 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe jedenfalls einer Ausbildung bedarf?

 

10. Wie hoch ist der durch die Administration des Dienstleistungsschecks verursachte Gesamtaufwand jeweils in den Jahren 2006 bis inklusive 2015 aufgegliedert nach diesen Aufwand tragenden Einrichtungen?