7613/J XXV. GP

Eingelangt am 14.01.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter 

an die  Bundesministerin für Gesundheit 

betreffend erweiterter Leistungskatalog der GGKs für Diabetiker

Für Diabetikerkranke, die mit Insulin versorgt werden müssen, sind die herkömmlich zur Anwendung kommenden Messmethoden für den Blutzuckergehalt oft seht beschwerlich und zeitaufwendig. So sind im Einzelfall oft acht bis zehn Messungen täglich notwendig, um eine entsprechende Insulinversorgung sicherzustellen. Die moderne Medizintechnik hat letztes Jahr einen neuen Sensor auf den Markt gebracht, der lediglich alle 14 Tage erneuert werden muss. Gleichzeitig gibt er alle 15 Minuten ein entsprechendes Messergebnis weiter und deshalb in der Anwendung auch viel genauer, als bisher verwendete Messmethoden. Aktuell wird diese Messmethode ua. laut betroffenen Patienten von einer Firma Abbott angeboten.

Bei den österreichischen Sozialversicherungsträgern  stößt die neue Methode, die im Sinne der Patienten unbedingt notwendig ist, allerdings auf Widerstand. Einzelne Gebietskrankenkassen, wie die Salzburger Gebietskrankenkasse, nennen gegenüber Patienten, erhöhte Kosten der neuen Methode, die anfallen würden. Bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft wiederum kann die Methode zwar verrechnet werden, aber die Betroffenen müssen einen entsprechenden Selbstbehalt selbst übernehmen. Dies ist aber derzeit auch nur möglich, weil hier entsprechende Anwendungsversuche laufen, und daher die SVA bereits mitfinanziert.

Es wäre daher, wie in vielen anderen Bereichen der Gesundheitsversorgung dringend notwendig einen adaptierten und vereinheitlichten Leistungskatalog der Sozialversicherungsträger entsprechend rasch zu erarbeiten und umgehend umzusetzen. Auf dieser Grundlage konnte die Zulassung der  neuen Messmethode bei Diabetikern für alle (Mit-)Versicherten in Österreich bewerkstelligt werden.


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit folgende 

 

Anfrage 

 

  1. Gibt es aktuell Verhandlungen zwischen der pharmazeutischen Industrie und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger zur Zulassung der oben angeführten verbesserten Methode zur Messung des Blutzuckergehalts?
  2. Wenn ja, wie weit sind die Verhandlungen bereits fortgeschritten?
  3. Bis wann wird es insbesondere zur Umsetzung einer Zulassung dieser neuen Methode kommen?
  4. In wieweit werden Sie als ressortzuständige Gesundheitsministerin die Zulassung dieser neuen Methode unterstützen?
  5. Wird es dazu uns im Zusammenhang mit einer grundlegenden Erneuerung des Erstattungskodex für Leistungen der Sozialversicherungsträger in der Gesundheitsvorsorge eine entsprechende gesetzliche Initiative aus ihrem Ressort geben?
  6. Wenn ja, bis wann?