7821/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2016
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Anfrage

des Abgeordneten Schmid und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Waffenlieferungen

Die Bewältigung der kriegerischen Auseinandersetzungen mit dem „Islamischen Staat“ wurde zu einer Dauerbelastung der europäischen Politik, mehrheitlich in Mitgliedsstaaten der EU.

Skandinavien, die Bundesrepublik Deutschland als auch Österreich sind zunehmender Belastungen ausgesetzt. Dem gegenüber verweigern die EU - Oststaaten als auch die USA entsprechende Aufnahme-Quoten.

Die nunmehr erfolgte Festsetzung einer Obergrenze zur Aufnahme von Flüchtlingen in Österreich für 2016 mit 37.500 Personen, in den nachfolgenden Jahren abnehmend, fördert neue Diskussionen.

Völlig mit Recht werden jene Staaten verbal angegriffen welche sich an Waffenlieferungen an kriegsführende Staaten beteiligen. Als waffenliefernder Staat wird u. a. auch Österreich angeführt.

Bezugnehmend auf die immerwährende Neutralität Österreichs ist die Lieferung von Waffen und sonstigem Kriegsgerät an Staaten, welche sich in kriegerischen Auseinandersetzungen befinden, untersagt.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

Anfrage

1.    Trifft es zu, dass Österreich Waffenlieferungen bzw. Kriegsgerät an Staaten in kriegerischen Auseinandersetzungen liefert, bzw. geliefert hat?

2.    Wenn ja, welche Waffen und an wen?

3.    Durch welche Österreichischen Betriebe exportieren Waffen?

4.    Welche Staaten treten als Importeure auf?

5.   Sind bei allfälligen Exporten Zwischenhändler bzw. Agenturen eingeschaltet?

6.    Wenn ja, welche, bzw. wer?

7.    Welche Maßnahmen werden getroffen entsprechende Exporte zu unterbinden?