8210/J XXV. GP

Eingelangt am 19.02.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Erfassung und Speicherung von Fingerabdrücken von Flüchtlingen, welche keinen Asylantrag in Österreich stellen

 

 

Wie aus aktuellen Medienberichten zu entnehmen ist, werden derzeit die Fingerabdrücke von Flüchtlingen, welche keinen Asylantrag in Österreich stellen wollen, zwar aufgenommen aber unmittelbar und ohne weitere Verwendung gelöscht. Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 (die sogenannte EURODAC Verordnung) erlaubt Mitgliedsstaaten jedoch auch jenen aufgegriffenen Ausländern Fingerabdrücke abzunehmen, die keinen Asylantrag in Österreich stellen wollen. Auch diese können zu einem zentralen Abgleich an EURODAC übermittelt werden. Diese Erfassung sollte eigentlich gemäß Artikel 8 bereits bei einem illegalen Grenzübertritt an den Außengrenzen der Union von den jeweiligen Staaten übernommen werden. Da aber hinreichend bekannt ist, dass diese Aufgabe von den jeweiligen Behörden an der Außengrenze derzeit nur hinreichend wahrgenommen wird, kann diese Datenerfassung auch in Österreich erfolgen. Die Daten werden nach dem Abgleich zwar von EURODAC gelöscht, warum aber keine Speicherung auf nationaler Ebene erfolgt, ist ebenfalls nicht einzusehen. Denn natürlich besteht ein berechtigtes Interesse zu wissen, wer sich derzeit in Österreich aufhält.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Werden derzeit Daten von Personen im Sinne des  Art 11 VO (EG) Nr. 2725/2000, welche keinen Asylantrag in Österreich stellen, an EURODAC übermittelt?

 

2.    Wenn die Antwort auf Frage 1 „Nein“ lautet: Warum werden diese Daten nicht übermittelt?

 

3.    Wenn die oben erwähnten Daten nicht übermittelt werden: Zu welchem Zweck werden Fingerabdrücke von Personen, welche in Österreich keinen Asylantrag stellen, dann erfasst?

 

4.    Werden die erfassten Daten von Personen, welche keinen Asylantrag in Österreich stellen, auf nationaler Ebene gesichert oder (wie den Medienberichten zu entnehmen ist) gelöscht?

 

5.    Falls die in Frage 4 erwähnten Daten gelöscht werden: Warum erfolgt keine nationale Sicherung zur besseren Erfassung aller Einreisenden bzw. der Vorbeugung der derzeitigen willkürlichen Reisebewegungen?