8344/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Durchgriffsrecht

 

Der Bürgermeister Manfred Schimpl der Gemeinde 4431 Haidershofen hat an mich den Beschluss des Gemeinderates von Haidershofen vom 23. Februar 2016 herangetragen, mich um Unterstützung im Zusammenhang mit offenen Fragen zur Vollziehung des „Durchgriffsrechtes“, des Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs – und schutzbedürftigen Fremden, zu ersuchen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.     Welche Maßnahmen beabsichtigt das Innenministerium unter Berücksichtigung der aktuell festgelegten Quote zu setzen, um das Durchgriffsrecht des Bundes vorerst in jenen Gemeinden anzuwenden, die noch keine oder zu wenige Asylwerber betreuen?

 

2.     Ist beabsichtigt, dass für die Berechnung der Quote im Gemeindegebiet verbleibende anerkannte Asylwerber berücksichtigt werden um nicht jene Gemeinden zu benachteiligen, die bereits Asylwerber aufgenommen haben?