8719/J XXV. GP

Eingelangt am 17.03.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer BSc.,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Bewertungsjury bei der Ausschreibung der Breitbandförderung

Am 22. Dezember 2015 erfolgte die Ausschreibung der Breitbandförderungen Access und Backhaul. Die Einreichfrist für das Programm „BBA2020 Backhaul“ endet Ende März 2016, jene für das Programm „BBA2020 Access“ Ende April 2016.

Beide Förderrichtlinien sehen vor, dass der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie auf Grundlage einer begründeten Empfehlung der Bewertungsjury über die Gewährung beziehungsweise Ablehnung des Förderansuchens entscheidet.1

Die Bewertungsjury hat aus mindestens drei Mitgliedern aus einem Expertenpool, der im

Vorfeld von der haushaltsführenden Stelle auf Vorschlag der Abwicklungsstelle einzurichten

ist, zu bestehen. Auch die Bundesländer können Experten entsenden.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage

1.    Haben Sie die Bewertungsjury bereits gebildet?

a. Wenn nein: Warum nicht?

2.     Welche Experten wurden von der Abwicklungsstelle der haushaltsführenden Stelle vorgeschlagen?

a. Anhand welcher Kriterien wurden die Personen vorgeschlagen?

3.     Welche Experten wurden von der haushaltsführenden Stelle dann tatsächlich in die Bewertungsjury entsendet?

a. Anhand welcher Kriterien haben Sie diese Experten ausgewählt?

4.     Haben Sie die Bundesländer vor Zusammensetzung der Bewertungsjury um

Nominierung der Experten ersucht?

a. Wenn nein: Warum nicht?

 

 

 


1 Vgl. Sonderrichtlinien BBA2020_B und BBA2020_A