878/J XXV. GP

Eingelangt am 27.02.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Reform des Wehrdienstes – Nutzung von ziviler Ausbildungsinfrastruktur und Simulatoren

 

Am 27.06.2013 präsentierten Sie gemeinsam mit Innenministerin Johanna Mikl-Leitner den „Wehrdienst Neu“. Das Reformprogramm beinhaltet insgesamt etwa 180 Einzelmaßnahmen. Beim Heer sollen 45 Millionen Euro eingespart werden. In einem Interview mit der Zeitung Österreich meinten Sie: „Die Reform des Wehrdienstes ist von den Einsparungen ausgenommen.“

(Quelle: http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Klug-soll-45-Millionen-beim-Heer-einsparen/128527003) Somit kann man davon ausgehen, dass sämtliche im „Bericht zur Reform des Wehrdienstes“ genannten Maßnahmen auch umgesetzt werden.

 

Im Bericht heißt es unter dem Titel „9.12. Nutzung von ziviler Ausbildungsinfrastruktur und Simulatoren“ auszugsweise: „Eine Nutzung verfügbarer Simulationssysteme  von Blaulichtorganisationen, wie etwa jener des Roten Kreuzes oder der Freiwilligen Feuerwehren (z. B. Notarztwagensimulator, Überschlagsimulator) zur besseren Ausbildung von Rekruten wird angestrebt. Erforderliche Richtlinien oder rechtliche Voraussetzungen für die Verrechnung von Kosten für die gegenseitige Nutzung von Ausbildungsinfrastruktur sind jeweils im Detail zu prüfen. Die Nutzung verfügbarer Einrichtungen – z. B. der Polizei, des Roten Kreuzes bzw. der Feuerwehr – durch Anmietung hat im direkten Einvernehmen zwi­schen Bedarfsträger und Bedarfsdecker zu erfolgen.“ (Quelle: Bericht zur Reform der Wehrpflicht, 65.)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage:

 

1.            Werden bereits Simulationssysteme von Blaulichtorganisationen, wie etwa jene des Roten Kreuzes oder der Freiwilligen Feuerwehren (z. B. Notarztwagensimulator, Überschlagsimulator), im Grundwehrdienst eingesetzt?

2.            Wenn ja, wo und in welchem Umfang?

3.            Wenn ja bei 1., welche Kosten entstanden dadurch bisher?

4.            Wenn nein bei 1., warum nicht?

5.            Wie beurteilen Sie die Umsetzung der im Bericht zur Wehrpflichtreform unter 9.12. genannten Maßnahme „Nutzung von ziviler Ausbildungsinfrastruktur und Simulatoren“ insgesamt?

6.            Welche Kosten sind durch die Umsetzung dieser Maßnahme bis heute entstanden?

7.            Ist die Umsetzung bereits abgeschlossen?

8.            Wenn nein, wann ist mit der Umsetzung dieser Maßnahme zu rechnen?