8958/J XXV. GP

Eingelangt am 14.04.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Kumpitsch

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Lärmschutzmaßnahmen entlang der A2 im Bereich der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz

 

 

Auf der A2 im Bereich der Autobahnknoten „Graz-Ost“ und „Graz-West“ ist die Geschwindigkeit mit Tempo 100 km/h beschränkt. Zwischen den oben genannten Autobahnknoten, entlang des relativ dicht besiedelten Gemeindegebietes der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz, ist die Geschwindigkeit nicht beschränkt. Entlang dieses Korridors (Straßenkilometer 181.770 - 184.020) befinden sich zahlreiche Wohnhäuser und die Schulen der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz. Die Bewohner der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz leiden schwer unter dem Lärm. Um die Bewohner zu entlasten, wandte sich die Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz schon mehrfach an ihr Ministerium und bat um die Erlassung einer Verordnung (Straßenkilometer 181.770 - 184.020) für eine durchgehende 100 km/h- Beschränkung. So wurde beispielsweise am 17.06.2011 ein Schreiben der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz an die damalige Ressortverantwortliche gerichtet. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung stellt, neben neuen Lärmschutz-wänden und einer geräuscharmen Fahrbahndecke, eine von vielen möglichen Lärmschutzmaßnahmen dar.

 

Diesbezüglich wurde am 26.03.2014 eine Anfrage (1123/J) an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gestellt. In der Beantwortung wird erklärt, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung zur Reduktion der Lärmbelastung nicht zielführend ist und mit den bestehenden Lärmschutzmaß-nahmen im Erdgeschoß und Freiraum ein ausreichender Schutz gegeben ist.

 

Im Auftrag der Gemeinde Feldkirchen wurde folglich ein Umwelt- und sozialmedizinisches Gutachten zur Mehrfachbelastung durch verschiedene Verkehrsträger und die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bewohner durch den a.o. Univ. Prof. Dr. med. Peter Lercher, M.P.H. durchgeführt. Aus dem Gutachten ist ersichtlich, dass die ansässige Bevölkerung der Gemeinde Feldkirchen einer sehr hohen Lärmbelastung und Luftverschmutzung – mit beträchtlichen Auswirkungen auf die Gesundheit – ausgesetzt ist.

 

Der Bereich Feldkirchen bei Graz gehört zu den österreichischen Feinstaub-Sanierungsgebieten. Die Gemeine liegt, im Vergleich mit anderen Messstationen im Sanierungsgebiet, beim Tagesmittelwertmaximum (30 Überschreitungen) mit an der Spitze. Auch die Jahresmittelwerte für NO2 (Stickstoffdioxid) werden überschritten, wobei neben dem Autobahnnetz der Flughafen Thalerhof zusätzlich einen relevanten Beitrag leistet. Im Bereich von Feldkirchen ergeben sich zum Teil hohe Belastungen von über 40 µg/m³, wodurch zahlreiche Gebäude von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Im Vergleich zu anderen Grazer Messorten wie Graz-Süd (32 µg/m³) und Don-Bosco (45 µg/m³) weisen die Messorte in Feldkirchen sehr hohe Werte im Zentrum auf: Ärztezentrum 55 µg/m³, Marktplatz 48 µg/m³, Schule 40 µg/m³. Durch die beträchtlichen Schadstoffimmissionen – sowohl aus Autobahn als auch aus Hauptstraßen und Flugverkehr – ist die Gemeinde akut von Luftverschmutzung betroffen, die nicht selten zu Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führt. Die gesamte Gemeinde liegt über dem derzeitigen WHO-Richtwert von 20 µg/m³.

 

Insgesamt queren täglich deutlich über 100.000 Kraftfahrzeuge den Ort über die Autobahn oder die beiden Hauptstraßen Triester Straße bzw. LB 67 NEU (ehem. L379). Aus dem Gutachten geht hervor, dass eine außerordentlich hohe Belastung der ansässigen Bevölkerung gegeben ist. Trotz geringer Verbesserungen in den letzten Jahren verbleibt die Expositionslage „Verkehr und Luft“ – aus der Perspektive der öffentlichen Gesundheit – weiterhin in einer kritischen Lage. Die Lärmexposition durch den Straßenverkehr ist erheblich, da rund 4.000 Menschen in der Nacht von Schallpegeln über 45 dBA betroffen sind, was sich beträchtlich auf die Gesundheit auswirken kann. Der Vorsorgewert der Nachtrichtlinie der WHO mit einem Durchschnitts-Nachtpegel von 40 dBA wird damit um 5 dBA überschritten. Die Berechnungen des Gutachtens verweisen auf bis zu 700 stark im Schlaf gestörte Personen durch den Straßenverkehr, woraus erhebliche Nachwirkungsstörungen und dementsprechend hohe Gesundheitskosten resultieren.

 

Wegen der kombinierten Belastung in Feldkirchen ist es essentiell, Maßnahmen zur Immissionsreduktion zu setzen, um diese beträchtlichen Werte zu reduzieren und die bestehenden Gesundheitsgefahren zu verringern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Sind Ihnen die erheblichen Gesundheitswirkungen, die aus der enormen Lärmbelastung sowie der Luftverschmutzung in Feldkirchen bei Graz resultieren, bekannt?

2.    Wenn ja, seit wann?

3.    Wenn ja, was wurde bisher unternommen, um dieser Entwicklung entgegen-zuwirken?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Was wird in Zukunft unternommen, um die Lärmbelastung und die damit verbundenen Gesundheitsbeeinträchtigungen zu reduzieren?

6.    Wurden (seit der Anfragenbeantwortung 1075/AB vom 23.05.2014) seitens Ihres Ministeriums Maßnahmen gesetzt, um die Bewohner zu entlasten?

7.    Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wenn ja bei 6, wurden dadurch Verbesserungen erzielt?

10. Wenn ja, welche?

11. In der Anfragenbeantwortung 1075/AB vom 23.05.2014 wird von ausreichendem Schutz durch bestehende Lärmschutzmaßnahmen im Erdgeschoß und Freiraum sowie über die Möglichkeit von Förderungen für den Einbau von Lärmschutz-fenstern und Schalldämmlüftern gesprochen; wurde der Lärmschutz ausgebaut bzw. der Einbau von den genannten Maßnahmen gefördert?

12. Wenn ja, inwiefern?

13. Wenn nein, warum nicht?

14. Welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen sind in diesem Abschnitt in Zukunft geplant?

15. Wann ist mit deren Umsetzung zu rechnen?

16. Welche Kosten entstehen bzw. entstanden durch diese Maßnahmen?

17. Gibt es Pläne oder Überlegungen, die Autobahn in diesem Bereich einzuhausen bzw. eine Unterflurtrasse zu errichten?

18. Wenn ja, wie stellen sich diese Überlegungen bzw. Pläne im Detail dar?

19. Wenn nein, warum nicht?

20. Ist eine Erhöhung bzw. eine Erneuerung der bestehenden Lärmschutzwände geplant?

21. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden gesetzt und welche Verbesserungen ergeben sich dadurch?

22. Wenn ja, in welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?

23. Wenn nein, warum nicht?

24. Ist eine Fahrbahnoptimierung (z.B. durch Einsetzung von leiseren Belägen) geplant?

25. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden gesetzt und welche Verbesserungen ergeben sich dadurch?

26. Wenn ja, in welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?

27. Wenn nein, warum nicht?

28. Ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h geplant?

29. Wenn ja, wann soll auf Tempo 100 beschränkt werden?

30. Wenn ja, welche Verbesserungen ergeben sich dadurch?

31. Wenn nein, warum nicht?