9113/J XXV. GP

Eingelangt am 27.04.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Schuldenregulierungsverfahren 2015

BEGRÜNDUNG

 

Folgeanfrage zu Anfrage 1539/J vom 21.05.2014, sowie zu Anfrage 4857/J vom 30.04.2015.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens betreffend natürliche Personen (Schuldenregulierungsverfahren) wurden im Jahr 2015 bei den einzelnen Bezirksgerichten jeweils eingebracht?

2)    Wie viele Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens betreffend natürliche Personen (Schuldenregulierungsverfahren) wurden im Jahr 2015 an den einzelnen Bezirksgerichten mangels hinreichenden Vermögens zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens jeweils abgewiesen?

3)    Wie viele Insolvenzverfahren betreffend natürliche Personen (Schuldenregulierungsverfahren) wurden im Jahr 2015 an den einzelnen Bezirksgerichten jeweils eröffnet?

4)    Wie oft kam es im Jahr 2015 nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens an den einzelnen Bezirksgerichten jeweils zur Annahme eines Zahlungsplans?

5)    Wie oft kam es im Jahr 2015 nach Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens an den einzelnen Bezirksgerichten jeweils zur Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens?

6)    Wie oft kam es im Jahr 2015 an den einzelnen Bezirksgerichten nach der Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens zu einer Restschuldbefreiung?

7)    Wie viele Forderungsexekutionen (Lohnpfändungen) wurden im Jahr 2015 durchgeführt?

8)    Bei wie vielen dieser Exekutionen handelt es sich um neuerliche Exekutionen?

9)    Wie viele Fahrnisexekutionen wurden im Jahr 2015 durchgeführt?

10) Bei wie vielen dieser Exekutionen handelt es sich um neuerliche Exekutionen?