9117/J XXV. GP

Eingelangt am 27.04.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rainer Wimmer und GenossInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen nach der Förderrichtlinie § 19c BAG

Die Lehrlingsausbildung in Österreich beruht auf dem dualen System der Ausbildung in den Unternehmen und in den Berufsschulen. 2015 entschieden sich 38% der Fünfzehnjährigen für diesen Ausbildungsweg.

Die duale Ausbildung ist einer der Eckpfeiler des österreichischen Bildungssystems und europaweit bzw. international anerkannt. Durch die Verbindung von praxisnaher Ausbildung im Betrieb und Erwerb der erforderlichen theoretischen allgemeinen und
berufsspezifischen Kenntnisse in der Berufsschule ist die duale Ausbildung   besonders geeignet, einerseits zur Deckung des österreichischen Fachkräftebedarfs beizutragen und leistet andererseits einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

Zur Unterstützung des Systems der dualen Ausbildung sind in § 19c des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) entsprechende Beihilfen und Unterstützungsstrukturen normiert, die folgenden Zwecken dienen sollen:

(1)  Förderung des Anreizes zur Ausbildung von Lehrlingen, insbesondere durch Abgeltung eines Teiles der Lehrlingsentschädigung;

(2)  Steigerung der Qualität in der Lehrlingsausbildung;

(3)  Förderung von Ausbildungsverbünden;

(4)  Aus- und Weiterbildung von Ausbilderlnnen;

(5)  Zusatzausbildung von Lehrlingen;

(6)  Förderung der Ausbildung in Lehrberufen entsprechend dem regionalen Fachkräftebedarf;

(7)  Förderung des gleichmäßigen Zugangs von jungen Frauen und jungen Männern zu verschiedenen Lehrberufen;

(8)  Förderung von Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zur Erhöhung der Chancen auf eine erfolgreiche Berufsausbildung und auch zur Anhebung der Ausbildungsbeteiligung insbesondere in Bereichen mit wenigen Ausbildungsbetrieben oder Lehrlingen.

Dennoch ging die Anzahl der Lehrlinge in den letzten fünf Jahren von rund 128.000  auf rund 110.000 zurück, die Anzahl der Lehrbetriebe sank von 36.640 im Jahr 2011 auf 30.374 im Jahr 2015.

Um das Ausmaß der Förderungen zu überblicken richten die unterfertigten Abgeordneten im Anschluss an die Anfrage 5015/J vom 18.05.2015 an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

Anfrage:

 

1.  Wie hoch war die Anzahl der geförderten Betriebe pro Bundesland im Jahr

2015 - aufgegliedert nach Fördermaßnahme gemäß § 19c BAG (siehe oben)?

2.  Wie hoch war die Anzahl der geförderten Lehrlinge bzw. Lehrplätze pro

Bundesland und Branchensparte im Jahr 2015 - aufgegliedert nach Fördermaßnahme gemäß § 19c BAG (siehe oben)?

3.  Wie hoch waren die Fördersummen pro Bundesland und Branchensparte im

Jahr 2015 - aufgegliedert nach Fördermaßnahme gemäß § 19c BAG (siehe oben)?

4.   Seit 2013 gibt es für Unternehmen eine Prämie in der Höhe von 1.000 Euro, wenn sie Lehrlinge, die ihre Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung gemäß § 30, 30b oder 8c BAG begonnen haben, in ein betriebliches Lehrverhältnis übernehmen.

a.  Wie viele dieser Prämien wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 gewährt?

b.  Wie viele Lehrlinge sind in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 aus einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung in ein betriebliches Lehrverhältnis übernommen worden?

Um eine Aufgliederung nach Bundesländern und Jahren wird ersucht.