9193/J XXV. GP

Eingelangt am 10.05.2016
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Umgehung der Erstaufnahmeprüfungen an der Medizinischen Universität Innsbruck durch geplante Quereinstiege

 

Das geltende Universitätsgesetz wurde seit 2002 mehrfach geändert, sodass in vielen Studien der Zugang durch ein Aufnahmeverfahren beschränkt werden kann. Durch all diese Novellierungen wurden und werden tausende österreichische Maturanten am Studium ihrer Wahl gehindert. Wir Freiheitliche bedauern diese Zugangsbeschränkungen, die offenbar in der Europäischen Union einen akzeptierten Weg darstellen. Zumal wir im freien Hochschulzugang einen unverzichtbaren Bestandteil des österreichischen Bildungssystems sehen. Bestandene Matura oder Studienberechtigungsprüfung sollten alleinige Voraussetzung eines Studiums sein, Zugangsbeschränkungen die ultima ratio.

 

Leider ist die Matura durch die schleichende und fortdauernde Absenkung des Bildungsniveaus nicht mehr jene „Reifeprüfung“, als die sie ursprünglich gedacht war, und stellt keine aussagekräftige Zulassungsvoraussetzung mehr dar. Statt Zugangsbeschränkungen einzuführen, sollte man lieber danach trachten, das Niveau der Matura anzuheben und dabei den Zielbildungseinrichtungen ein Mitspracherecht bei den Formulierung von Mindestanforderungen einzuräumen.

 

Wenngleich eine größtmögliche Durchlässigkeit in den einzelnen Studien durchaus erwünscht sein mag – auch im Sinne der in den Bologna-Kriterien als Ziel definierten Mobilität – kann keinesfalls akzeptiert werden, dass Aufnahmebeschränkungen umgangen werden – etwa durch spätere Quereinstiege in das Medizin- oder Zahnmedizinstudium.

 

In der gelebten Studienpraxis soll es aber gang und gäbe sein, dass Studierende, die sich außerstande sehen, die strengen Eingangsprüfungen in das Medizin- oder Zahnmedizinstudium zu bestehen, von vornherein ein verwandtes Studium inskribieren, das weniger oder gar keine Eingangshürden vorsieht, um in späteren Semestern – wenn Studienplätze frei geworden sind – in das Medizinstudium zurück zu wechseln.

 

Tatsächlich gibt es diese Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa der Homepage der Medizinischen Universität Wien zu entnehmen ist:

 

https://www.meduniwien.ac.at/homepage/content/studium-lehre/zulassung-administratives/zulassung-zum-studium/diplomstudien-human-und-zahnmedizin/quereinsteigerinnen/

 

Das dafür vorgesehene Erhebungsverfahren (Querschnittstest) zur Feststellung der Reihung ist somit eine in der Praxis häufig genutzte Möglichkeit, der strengen Auslese bei den medizinischen Erstaufnahmetests zu entrinnen und über Umwege dennoch zum begehrten Abschluss in Human- oder Zahnmedizin zu gelangen. Eine unehrliche und sozial ungerechte Lösung, wie wir meinen, zumal es sich am ehesten Söhne und Töchter wohlhabender Eltern leisten können, die kritische Phase bis zum Studienwechsel an teuren Privatuniversitäten zu überbrücken.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

1.        Wie viele Studierende haben erfolgreich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, quer in das Studium der Human- und Zahnmedizin einzusteigen, gegliedert nach

Studienjahren seit Beginn dieser Regelung, in absoluten Zahlen und in Prozent aller dort Studierenden?

 

2.        Wie verhalten sich die Zahlen der Studienanfänger durch Erstaufnahmetests zu jenen der Quereinsteiger, gegliedert nach

Studienjahren seit Beginn dieser Regelung, in absoluten Zahlen und in Prozent aller dort Studierenden?

 

3.        Welche Studienrichtungen wurden von den Quereinsteigern zum Zeitpunkt des Studienwechsels am häufigsten belegt?

 

4.        Wie viele dieser Quereinsteiger haben zum Zeitpunkt des Wechsels an Privatuniversitäten studiert, wie viele an staatlichen Universitäten, gegliedert nach

Studienjahren seit Beginn dieser Regelung, in absoluten Zahlen und in Prozent?