9280/J XXV. GP

Eingelangt am 18.05.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Sozialhilfe für EU-Ausländer in Deutschland

 

Deutschland beschränkt Sozialhilfe für EU-Ausländer

Die deutsche Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will den Sozialhilfeanspruch von Ausländern aus anderen EU-Staaten einem Zeitungsbericht zufolge drastisch beschränken. EU-Bürger sollten künftig grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben hätten.

Das berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstag-Ausgaben) unter Berufung auf einen Gesetzesentwurf, den das Arbeitsministerium jetzt fertiggestellt habe. Erst wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren „verfestigt“ habe, sollten EU-Bürger einen Anspruch auf diese Leistungen haben, heiße es in dem Gesetzesentwurf weiter, der nun in die Ressortabstimmung gehe.

Für EU-Bürger, die künftig von der Sozialhilfe ausgeschlossen seien, sehe der Gesetzesentwurf einen neuen Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen vor: Längstens für vier Wochen sollten die Betroffenen Hilfen erhalten, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Zugleich erhielten sie ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland, wo sie anschließend Sozialhilfe beantragen könnten. (http://orf.at/#/stories/2336948/)

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

Anfrage

  1. Wie beurteilen Sie die Maßnahmen ihrer deutschen Amtskollegin Andrea Nahles(SPD) in Sachen Sozialhilfeanspruch für Personen aus anderen EU-Ländern?
  2. Werden Sie diese Maßnahmen in die Reform der aktuellen Mindestsicherungsreform einfließen lassen?
  3. Wenn nein, warum nicht?