9383/J XXV. GP

Eingelangt am 23.05.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

betreffend „Gütesiegel/Gütezeichen und landwirtschaftliche Kontroll- und Beratungsstellen“

 

In Österreich gibt es über 140 verschiedene Lebensmittel-Gütezeichen[1]. Als Gütesiegel, Gütezeichen oder Qualitätssiegel werden grafische oder schriftliche Produktkennzeichnungen bezeichnet, die eine Aussage über die Qualität eines Produktes machen sollen, eventuell auch über eingehaltene Sicherheitsanforderungen oder Umwelteigenschaften.[2]

Laut Wikipedia ist der Zweck dieser meist privatwirtschaftlich getragenen „Siegel“ bzw. „Zeichen“, dem Verbraucher Hinweise über die Qualität oder Beschaffenheitsmerkmale eines Produktes zu liefern. Leider werden diese Siegel und Zeichen auch als Greenwashingmaßnahme missbraucht. Oft gehen die Anforderungen für diese Zeichen/Siegel nicht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. So stiften sie eher Verwirrung und können sogar irreführend sein. Vielfach haben sich Hersteller und Anbieter einer bestimmten Produktart in einer Gütegemeinschaft zusammengeschlossen, um ein produktbezogenes Güte-Zertifikat zu schaffen. Nicht selten stellen sich gar Hersteller selbst ein Gütesiegel für eigene Produkte aus und werden extern nicht kontrolliert.

Im großen Maße wird im Biolebensmittelbereich mit Zeichen und Siegeln gearbeitet. Es gibt insgesamt sieben verschiedene Kontrollstellen, die in Österreich zugelassen sind. Laut BMLFUW handelt es sich um unabhängige Kontrollstellen, die vom jeweiligen Landeshauptmann zugelassen werden. Die Tätigkeit der Kontrollstellen wird von der Akkreditierungsstelle überwacht.[3] Auf der Internetseite des BMLFUW lesen wir, dass zwei Drittel aller Biobetriebe Mitglied in Bioverbänden sind. Ist ein Biobauer Mitglied bei einem Bioverein, so kontrollieren die Kontrollstellen die Einhaltung der speziellen Verbandsrichtlinien.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass landwirtschaftliche Betriebe sehr intensiv kontrolliert werden, trotzdem ist kein Mehrwert für den Konsumenten zu verzeichnen, im Gegenteil, die vielen Gütesiegel und Gütezeichen sind eher verwirrend. Es gibt im Sinne der Konsumenten und der Bäuerinnen und Bauern das Bedürfnis nach Neuorganisation der Lebensmittelkennzeichnung und deren Überprüfung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie werden die einzelnen Gütesiegel und Gütezeichen in Österreich überprüft?

a.    Wird überprüft, ob die Gütesiegel/Gütezeichen mehr als die gesetzlichen Anforderungen verlangen?

b.    Wird überprüft, ob die „Versprechen“ der Gütesiegel/Gütezeichen auch wirklich eingehalten werden?

c.    Wird überprüft, ob die Gütesiegel/Gütezeichen nur „Greenwashing-Maßnahmen“ sind?

2.    Sind unabhängige Kontrollen für alle Gütesiegel und Gütezeichen in der Zukunft geplant?

a.    Warum werden solche bis dato nicht gemacht?

b.    Wie wird derzeit sichergestellt, dass die Gütesiegel bzw. Gütezeichen nicht die Konsumenten bezüglich der Herkunft und des Inhalts täuschen?

3.    Warum sind für die AMA-Gütesiegel sieben verschiedene Prüfstellen notwendig?

4.    Wie oft werden Bauernhöfe im Jahr (durch die verschiedensten Stellen) durchschnittlich kontrolliert?

5.    Wie oft im Jahr werden Betriebe in der Produktion bzw. Lebensmittelverarbeitung durchschnittlich kontrolliert?

6.    Wie hoch ist der Anteil der in Österreich angebotenen Bio-Lebensmitteln?

a.    Wie kann der Verbraucher bzw. der Konsument erkennen, ob es sich bei den Bio-Lebensmitteln um Importware handelt?


7.    Wie werden die im Text erwähnten Kontrollstellen finanziert?

8.    Wie viele Personen sind bei den Prüfstellen beschäftigt?

9.    Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Regierungsprogramms – Kapitel Gesundheit/Punkt: Lebensmittelsicherheit?

a.    Welche Maßnahmen wurden zur besseren Kennzeichnung von Lebensmitteln (vor allem zur besseren Herkunftskennzeichnung) bis dato gesetzt?

b.    Welche Maßnahmen werden (und bis wann) noch in dieser Gesetzesperiode gesetzt (bzw. sind geplant)?

c.    Bis wann, schätzen Sie, wird das seit 2009 vertagte Qualitätsgütesiegelgesetz umgesetzt?

d.    Glauben Sie, dass die Einführung des österreichischen Qualitätsgütesiegels die Unklarheiten bei der Lebensmittelkennzeichnung und bei der Herkunft der Lebensmittel beseitigen würde?



[1] Laut Unterausschuss für Agrarmärkte am 16.12.2015 im Österr. Parlament

[2] Wikipedia - https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCtesiegel

[3] https://www.bmlfuw.gv.at/land/lebensmittel/biolebensmittel/Bio_Kontrolle.html