966/J XXV. GP

Eingelangt am 28.02.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption

 

Am 3.2.2014 ist der Anti-Korruptionsbericht der Europäischen Kommission erschienen. Im Österreich-Teil dieses Berichts wird konkret auf Missstände und fehlende Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption in Österreich hingewiesen. Unter anderem wird festgehalten, dass knapp ein Drittel der Österreicher_innen es akzeptabel finden für die Erlangung einer öffentlichen Dienstleistung eine Gegenleistung iS eines Geschenks oder einer Gefälligkeit zu erbringen. Weiter wiesen 66% der befragten Unternehmensvertreter auf für bestimmte Unternehmen zugeschnittene Anforderungen bei der Ausschreibung von öffentlichen Vergabeverfahren hin. Diese beiden Werte liegen jeweils über dem EU-Durchschnitt.

 

Darüber hinaus wird auf die Probleme im Zusammenhang mit der effektiven Verfolgung und Sanktionierung von Korruptionsfällen eingegangen. Der Bericht legt aufgrund seiner Beobachtungen folgende Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung von Korruption in Österreich nahe:

·        “Gewährleistung der notwendigen Kapazitäten der KWStA zur Behandlung von In- und Auslandskorruption. Priorisierung der Untersuchung und Verfolgung von Auslandsbestechungsfällen. Ausarbeitung von Leitlinien für Staatsanwälte, in denen klargestellt wird, dass die Strafverfolgung von Auslandsbestechung nicht durch nationale wirtschaftliche Interessen behindert werden darf. Anhebung der Geldbußen für juristische Personen, damit die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind.

 

·        Verbesserung des Verfahrens für den Zugang zu Bankkontendaten bei Korruptionsverdacht; Strafverfolgungsbehörden sollten zügig Daten erhalten, wenn Schwere und Bedeutung des betreffenden Falles dies erfordern.

 

·        Einführung eines wirksamen Kontrollmechanismus zur Prüfung der Vermögens- und Interessenerklärungen hochrangiger gewählter und bestellter Amtsträger, was eine unparteiliche Prüfung ermöglichen würde. Einführung abschreckender Sanktionen für Verstöße gegen die Vorschriften über die Offenlegung der Interessen-, Einkommens- und Vermögenslage.“

(http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/organized-crime-and-human-trafficking/corruption/anti-corruption-report/docs/2014_acr_austria_chapter_de.pdf  abgerufen am 26.2.2014)

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

 

1.      Welche neuen Maßnahmen sind in dieser Legislaturperiode geplant, um die Korruption in Österreich effektiv zu bekämpfen? Bitte um Auflistung.

 

2.      Welche Maßnahmen sind geplant um die im Anti-Korruptionsbericht der Kommission angeführten Missstände zu beseitigen? Bitte um Auflistung.

 

3.      Welche Maßnahmen sind geplant, um die Planstellen der WKStA auszufüllen bzw deren Kapazitäten aufzustocken?

 

4.      Werden die Geldbußen für strafrechtliches Verhalten von juristischen Personen angehoben? Wenn ja, auf welchen Betrag? Wenn nein, warum nicht?

 

5.      Wird der Zugriff der StA auf Bankinformationen von Verdächtigen erleichtert werden? Wenn ja, durch welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?

 

6.      Sind Maßnahmen geplant, ein effektives Kontrollsystem für Vermögens- und Interessenserklärungen von Amtsträgern einzuführen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

7.      Ist die Einführung von Sanktionen für falsche Angaben bei Vermögens- und Interessenerkärungen von Amtsträgern geplant? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?