9809/J XXV. GP

Eingelangt am 06.07.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Haubner Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung

betreffend Einhaltung gleicher Spielregeln auch durch Bundesschullandheime

Das Bundesministerium für Bildung tritt mit den drei Bundesschullandheimen in Mariazell, Radstadt und Saalbach immer stärker in direkte Konkurrenz zu regionalen Gewerbebetrieben am Markt auf und umgeht dabei bestehende Gesetze, Auflagen, Verpflichtungen und Abgaben, ohne sachliche und rechtliche Grundlage.

Bei einer Kontrolle durch das Wettbewerbsschutzreferat der Wirtschaftskammer Salzburg wurde festgestellt, dass das Bundesschullandheim Schloss Tandalier in Radstadt über keine Gewerbeberechtigung verfügt. Dies wurde damit begründet, dass dieses Heim mit keinerlei Gewinnabsicht tätig wäre. Und nicht nur das Heim in Radstadt, auch die Schullandheime in Saalbach und Mariazell verfügen offenbar über keinerlei Gewerbeberechtigung. Verwirrend ist allerdings, dass gleichzeitig andere ähnliche Einrichtungen des Bundes im Gegensatz dazu schon über eine Gewerbeberechtigung in der Betriebsart „Vollpension“ verfügen.

Es ist auch das Bundesschullandheim Schloss Tandalier, das am Markt auffallend unterpreisig auftritt und dadurch andere Jugendgästehäuser in der Region stark unter Druck bringt. Auch wenn diese Heime mit öffentlichen Mitteln geführt werden und für die Verwaltung und Aufrechterhaltung des ordentlichen Dienstbetriebes die Grundsätze der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit einzuhalten sind, muss dennoch gleichzeitig der Beitrag unserer regionalen Hotellerie gewahrt bleiben.

Es braucht daher faire Rahmenbedingungen und die Einhaltung gleicher Spielregeln für alle Markteilnehmer, die unternehmerisch tätig werden.

Zur Erhebung entsprechender Daten stellen die unterzeichnenden Abgeordneten daher an die Bundesministerin für Bildung folgende

Anfrage:

1.    Auf Basis welcher Gewerbeberechtigungen sind die heimischen Bundesschullandheime tätig?

2.    Wenn es Schullandheime mit Gewerbeberechtigung gibt, wie kann es sein, dass es Heime gibt, die eine solche Berechtigung nicht haben?

3.    Ist es beabsichtigt für alle Heime entsprechende Gewerbeberechtigungen zu erhalten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, bis wann?

4.    Woraus setzt sich für die Benutzung der einzelnen Schulheime jeweils der Preis für die Positionen „Nächtigung“, „Frühstück“, „Mittagessen“ sowie „Abendessen“ zusammen?

5.    In welcher Höhe bekommen die Bundesschullandheime (aufgeschlüsselt nach Mariazell, Radstadt und Saalbach) einen jährlichen Zuschuss aus welchen Bundessteuertöpfen?

Warum benötigen die jeweiligen Bundesschullandheime überhaupt die genannten Zuschüsse?

6.    Wofür werden diese Zuschüsse konkret verwendet (bitte um genaue Aufstellung!)?

7.    Wie müssten die Preise der einzelnen Bundesschullandheime adaptiert werden, damit eine Zuwendung nicht mehr benötigt wird?

8.    Wie viele Nächtigungen erfolgten in den letzten 36 Monaten in sämtlichen Heimen durch Schüler und deren Begleitlehrer, wie viele durch andere (schulfremde) Personen (z.B. Vereinsmitglieder)?

9.    Wie hoch war in den letzten 36 Monaten die jeweilige Auslastung der einzelnen Heime?

Wie viele Plätze wurden dabei jeweils über die Restplatzbörse vergeben?

10. Ist es beabsichtigt die Bundesschullandheime in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung auszulagern?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, bis wann?