9863/J XXV. GP

Eingelangt am 07.07.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Walter Schopf und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Schwarzbuch Arbeitswelt“ und Österreichische Post AG

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat im Juni das „Schwarzbuch Arbeitswelt“ veröffentlicht. Es handelt sich dabei um eine Publikation, die dokumentiert, welche Unternehmen das Arbeitsrecht am öftesten verletzen und in welcher Art und Weise dies geschieht.

An unrühmlicher 10. Stelle im Ranking jener Unternehmen, die die Arbeitsrechtsexpertlnnen der AK Oberösterreich am meisten beschäftigt haben, findet sich die Österreichische Post AG.

Der Hintergrund dieser Platzierung: Die AK Oberösterreich musste für Beschäftigte dieses Unternehmens insgesamt fast 140.000 Euro auf außergerichtlichem und gerichtlichem Weg erkämpfen. Geld, das den Betroffenen zugestanden wäre, das sie aber erst durch Intervention der Arbeiterkammer bekommen haben.

Konkret wurden in den vergangenen drei Jahren 19 Akte abgeschlossen, fünf laufen immer noch.

In fast allen Fällen geht es um die rechtswidrige Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Die AK Oberösterreich musste Kündigungen und Entlassungen anfechten oder Ansprüche auf Kündigungsentschädigungen durchsetzen. Abfertigungen und Urlaubsersatzleistungen wurden vom Unternehmen falsch berechnet, Überstunden blieben teilweise offen. Teilweise kam es sogar zu rechtswidrigen Abzügen wegen angeblicher „Minusstunden“ und gegen Beschäftigte wurden unberechtigte Schadenersatzforderungen erhoben.

Die Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB) hält an der Österreichischen Post AG einen Anteil von 52,85% und ist damit Mehrheitseigentümer.

Die Eigentümerrechte des Bundes in der Generalversammlung der ÖBIB werden durch den Bundesminister für Finanzen ausgeübt.

Daher richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.  Sind Ihnen die im „Schwarzbuch Arbeitswelt“ der Arbeiterkammer

Oberösterreich genannten Verletzungen des Arbeitsrechts - vor allem in Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen - durch die Österreichische Post AG bekannt?

2.  Wissen Sie, ob seitens der ÖBIB bereits Maßnahmen gesetzt wurden, um in

Zukunft sicher zu stellen, dass ein Unternehmen im Mehrheitseigentum der Republik nicht mehr in Zusammenhang mit Verletzungen des Arbeitsrechts in der Öffentlichkeit steht?

3.   Falls nicht: Welche Maßnahmen werden Sie als Eigentümervertreter setzen, um in Zukunft sicher zu stellen, dass ein Unternehmen im Mehrheitseigentum der Republik nicht mehr in Zusammenhang mit Verletzungen des Arbeitsrechts in der Öffentlichkeit steht?