9864/J XXV. GP

Eingelangt am 07.07.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Dr. Marcus FRANZ
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Datenlage zu PDI und Eizellspende“

Die Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes, mit der u.a. die Präimplantationsdiagnostik (PDI) und die Eizellspende bedingt zugelassen wurde, trat am 24.02.2015 in Kraft.

Für eine erste Evaluierung des Gesetzes ist eine transparente Datenlage ebenso erforderlich, wie ein adäquater Informationsfluss. Hier gilt es für das Gesundheitsressort seiner Verantwortung nachzukommen, um auch dem Parlament die notwendigen Informationen zeitnah zur Verfügung stellen zu können. Nur so kann politisch rasch auf Fehlentwicklungen reagiert werden.

So werden hinsichtlich der Novelle zum Fortpflanzungsmedizingesetz erste Forderungen nach einem zentralen Spendenregister z.B. von Juristen und Medizinern laut. Ersteren geht es um die etwaige Klärung von Rechtsansprüchen, zweiteren um die Frage nach etwaigen verwandtschaftlichen Verhältnissen. Es stellt sich also generell die Frage, welche Daten rund um PDI und Eizellspenden erhoben werden und was damit passiert bzw., ob sie auch genutzt werden (können).

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende

Anfrage

1. Welche Daten hinsichtlich PDI liegen Ihnen vor?

a)  Woher beziehen Sie diese Daten und von wem?

b)  Wie regelmäßig werden diese Daten aktualisiert?

c)  Wie bewerten Sie Umfang und Qualität der Ihnen zugänglichen Datenlage?

d)  Was passiert mit den seitens der meldepflichtigen Ärzteschaft erhobenen Daten?

e)  Wer ist für die zentrale Sammlung und Aufbereitung dieser Daten verantwortlich?

f)    Werden diesbezüglich datenschutzrechtliche Anforderungen gewahrt?

2. Warum gibt es kein Register für PDI?

a)  Haben Sie vor ein solches erstellen zu lassen?

b)  Wenn nein, warum nicht?

c)  Wenn ja, wann kann mit der Umsetzung eines Registers gerechnet werden?

d)  Wie hoch werden die Gesamtkosten für ein solches Register voraussichtlich sein?

e)  Werden diesbezüglich datenschutzrechtliche Anforderungen gewahrt?

3. Welche Daten hinsichtlich Eizellspenden liegen Ihnen vor?

a)  Woher beziehen Sie diese Daten und von wem?

b)  Wie regelmäßig werden diese Daten aktualisiert?

c)  Wie bewerten Sie Umfang und Qualität der Ihnen zugänglichen Datenlage?

d)  Was passiert mit den seitens der meldepflichtigen Ärzteschaft erhobenen Daten?

e)  Wer ist für die zentrale Sammlung und Aufbereitung dieser Daten verantwortlich?

f)    Werden diesbezüglich datenschutzrechtliche Anforderungen gewahrt?

4.  Warum gibt es kein Register für Eizellspenden?

a)   Haben Sie vor ein solches erstellen zu lassen?

b)  Wenn nein, warum nicht?

c)  Wenn ja, wann kann mit der Umsetzung eines Registers gerechnet werden?

d)  Wie hoch werden die Gesamtkosten für ein solches Register voraussichtlich sein?

e)   Werden diesbezüglich datenschutzrechtliche Anforderungen gewahrt?

5.  Ist aufgrund der Datenmenge, der Datenschutzansprüche und der besseren Verarbeitung angedacht, Daten hinsichtlich Eizellspenden und PDI analog des LKF-Systems an das BMGF/GÖG monatlich melden zu lassen?

6. Wenn nein, warum nicht?

7. Wurde das FMedRÄG 2015 bereits evaluiert, wenn ja mit welchem Ergebnis?

8. Wenn nein, wann ist mit einer Evaluierung des FMedRÄG 2015 durch ihr Ressort zu rechnen?

9.  Sehen Sie einen Bedarf etwaiger Reparaturen in Bezug auf raschere und transparentere Datenbeschaffung hinsichtlich des FMedRÄG 2015?

10.          Sehen Sie generell den Bedarf das FMedRÄG 2015 zu Reparieren und zu Novellieren?

11.          Wenn ja, wo sehen Sie konkreten Handlungsbedarf und wann kann mit einer Novelle gerechnet werden?