9932/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck 

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend fehlende Beweispflicht der Exekutive bei Geschwindigkeitsmessungen mit Radarpistolen

 

Obwohl in der Exekutive überwiegend korrekte und vertrauenswürdige Personen Dienst versehen, ist niemals ganz auszuschließen, dass auch hier Fehler passieren.

 

Es ist daher ein Gebot der Stunde, alle Verwaltungsakte korrekt zu dokumentieren und nachvollziehbar zu gestalten. Auch bei der Ahndung von Verkehrsdelikten sollte, auch im Interesse der Beamten, eine lückenlose Überprüfbarkeit möglich sein. Es darf in einem entwickelten Rechtsstaat wie Österreich nicht vorkommen, dass etwa bei der Geschwindigkeitsmessung mit Radarpistolen keine Beweisfotos und Messdaten angefertigt werden und damit potenzieller Willkür Tür und Tor geöffnet wird. Was in der Bundesrepublik Deutschland gang und gäbe ist, nämlich eine durchgängige Beweispflicht, muss auch hierzulande möglich sein.

 

Es ist uns bewusst und bekannt, dass diesbezüglich eine Vielzahl von oberstgerichtlichen Entscheidungen vorliegt, dennoch erwarten wir auch eine Stellungnahme vonseiten des politisch verantwortlichen Ressorts.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.      Halten Sie im Bereich der Geschwindigkeitsmessungen auf Österreichs Straßen mittels Radarpistolen Missbrauch für grundsätzlich ausgeschlossen?

2.      Warum existiert in diesem Bereich keine nachvollziehbare Beweispflicht vonseiten der Exekutive?

3.      Ist es technisch möglich, bei Messungen mit Radarpistolen Beweisfotos zu erstellen?

4.      Wenn ja, warum geschieht dies in der österreichischen Behördenpraxis nicht?

5.      Wenn ja, warum werden diese Beweismittel nicht auf Verlangen des beamtshandelten Verkehrsteilnehmers ausgefolgt?