9961/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Lugar,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Ist Österreich eine Bananenrepublik - Wie wird der Innenminister künftig gesetzeskonforme Abwicklungen von Wahlen sicherstellen?“

SPÖ-Erkenntnis „Da müssten alle Wahlen seit Einführung der Briefwahl wiederholt werden.“

Der Verfassungsgerichthof hat entschieden, dass die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl vom 22.05.2016 in ganz Österreich und komplett wiederholt werden muss.[1] Dieses historische Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes rückt schlagartig ein bis dato augenzwinkernd mit der „österreichischen Schlampigkeit“ verniedlichtes Behörden-Fehlverhalten in den Mittelpunkt. Der NZZ-Redakteur Ivo Mijnssen bringt es mit wohltuend objektivem Blick von außen auf den Punkt:

„Wäre die Lage nicht so dramatisch, könnte man versucht sein, über die Verhältnisse in Österreich zu schmunzeln. Die aufgedeckten Verstösse in der Präsidentenwahl zeugen von so viel Dilettantismus, Bequemlichkeit und Schlamperei, dass man sie fast nicht ernst nehmen kann. Aber eben nur fast: Sauber durchgeführte Urnengänge sind die Grundlage jedes demokratischen Systems, weshalb der Verfassungsgerichtshof richtigerweise die Wiederholung des ganzen Urnengangs beschlossen hat.“[2]

Wie sich teilweise aus den Zeugeneinvernahmen durch den VfGH ableiten lässt, wird dieses Fehlverhalten offensichtlich seit Jahren gepflogen. Dies bestätigt auch indirekt der SPÖ-Abgeordnete Josef Muchitsch, der gegenüber der Presse meinte, „ginge es nach der Entscheidungsgrundlage der Höchstrichter, müssten alle Wahlen seit der Einführung der Briefwahl wiederholt werden.[3]“ Abgesehen von einigen lokalen/regionalen Wahlwiederholungen hatten „Schlampereien“ bis dato keine nachhaltigen Konsequenzen. Die nunmehrige Wiederholung der Stichwahl vom 22. Mai gewinnt daher umso mehr an Gewicht, wobei Österreichs Ruf aufgrund der Einzigartigkeit einer solchen kompletten Wahlaufhebung massiv in Mitleidenschaft gezogen wird.

Auch die Reaktion des österreichischen Regierungschefs auf dieses Rechtsstaatsdebakel ist mehr als fragwürdig. Das betont unterkühlte Statement des erst vor kurzem zum Bundeskanzlers ernannten Christian Kern, dass dieses Urteil kein Anlass zu Emotionen sein soll, zeigt einmal mehr, dass es bis zur Grenze der Bananenrepublik nicht mehr weit ist. Was nun Sache der Bundesregierung wäre, wird wie so oft von außen weit deutlicher gesehen, denn die Einsicht, dass nun ein Ruck durch die fatale Kultur des Schlendrians im Land gehen sollte, würde anders klingen,[4] meint die Neue Zürcher Zeitung.

Bundeswahlbehörde zeigt sich überrascht?!

Bemerkenswert ist, dass die Bundeswahlbehörde erst nach den Hinweisen von einzelnen Mitgliedern von Wahlbehörden, so etwa der Kärntner Landeswahlbehörde, tätig wurde und Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft übermittelte. Offensichtlich verfügt die Bundeswahlbehörde über kein standardisiertes Überprüfungssystem, das zumindest stichprobenartige Überprüfungserhebungen zur korrekten Auszählung bereits während des Auszählungsverfahrens systematisch von Amtswegen ermöglicht. Freilich fehlen im österreichischen Wahlrecht auch Möglichkeiten, bereits während des Wahlvorganges Unregelmäßigkeiten anzuzeigen und den Wahlgang entsprechend zu beeinspruchen. Die Bundeswahlbehörde wurde nach eigenen Angaben letztlich vor vollendete Tatsachen gestellt und gibt sich auch dementsprechend überrascht. So meinte deren Leiter, dass man zwar allen Vorwürfen schnellstmöglich nachgegangen sei und zeigte sich über den lockeren Umgang mit Vorschriften überrascht: „Bei uns hat dieses Verfahren Erstaunen hervorgerufen über ein fehlendes Unrechtsbewusstsein."[5] Dass es der Bundeswahlleiter dann selbst mit der peniblen Wahrung des korrekten Verfahrens („Freiheit der Wahl“) nicht so genau nahm, überrascht dann umso mehr. So erklärte der Bundeswahlleiter, dass ausgewählte Medien, die sich zur Sperrfrist 17 Uhr verpflichtet haben, vom Innenministerium am Wahltag mit Ergebnissen versorgt wurden.

„Es verletzt den Grundsatz der Freiheit der Wahl, wenn staatliche Stellen (das Innenministerium) Informationen über eingelangte Auszählungsergebnisse vor Wahlschluss an ORF, APA, andere Medien oder Forschungsstellen weitergeben, gleich, unter welchen Auflagen („Sperrfrist“). (Presseinformation des VfGH vom 1.Juli 2016)

Dieses Fehlverhalten der Bundeswahlbehörde wurde dann auch vom VfGH als ein Grund für die Wahlwiederholung angeführt.

„Maßlos enttäuscht sein“ allein reicht nicht aus!

Tatsächlich ist die Republik Österreich mit Gesetzen „zugepflastert“, wobei oft eine Hand nicht mehr weiß oder versteht, was die andere tut. Es entsteht der Eindruck, dass Regeln oft nur mehr um ihrer Selbstwillen quasi automatisch generiert werden und wenn sie in der Praxis nicht konvenieren, werden sie gebeugt oder schlicht ignoriert, wie uns das die tatsächliche Handhabung der Vorschriften zur Durchführung der aktuellen Bundespräsidentenwahl so deutlich gezeigt hat. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) sprach in diesem Zusammenhang gegenüber den Medien von „untragbaren Schlampereien. Es müsse eine Reform der Briefwahl mit einer für Wahlkommissionen und Behörden praktikablen Lösung geben. Er habe die Parteienvertreter schon gebeten, sich darüber Gedanken zu machen. Das Innenressort könne nur schauen, dass das Gesetz eingehalten wird.“[6] Wie so oft in der Politik, folgen den schönen Worten jedoch keine praktikablen Umsetzungsvorschläge, geschweige denn echte Taten. Die staunenden Bürger können sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Verantwortlichen offensichtlich auch keinen Plan haben, wie diese „Schlampereien“ abgestellt werden könnten. Wer in der Privatwirtschaft Arbeiten in Auftrag gibt und mit knapp 100%iger Sicherheit wissen möchte, was am Ende herauskommt, benötigt ein „Qualitätsmanagementsystem“. Ein solches fehlt anscheinend besonders in der österreichischen Demokratie-Abwicklung. Es ist mehr als verwunderlich, dass gerade bei der korrekten Abwicklung von Wahlen nicht längst vom Innenministerium ein solches Qualitätsmanagement angewendet wird, um die Schwachstellen im System auszumerzen. Die übersichtliche Darstellung aller Prozesse, vom Tag der Festsetzung des Wahltermins bis zur Abgabe der Ergebnisse, hat auch den Vorteil, sämtliche Unsinnigkeiten in den bestehenden Gesetzten und Wahlordnungen aufzudecken. Eine einfache Analyse anhand kritischer Kontrollpunkte deckt Schwachstellen auf und fordert Korrekturmaßnahmen ein. Gefordert ist die oberste Wahlbehörde, die Vorgänge in den Landes-, Bezirks und lokalen Wahlbehörden zu optimieren und entsprechend kontrollierend zu begleiten.

Es gibt kein formales Verfahren, um Beschwerden während des Wahlvorgangs bei der Wahlbehörde einzubringen oder von einem Gericht prüfen zu lassen

Warum die von Grün-Mandatar Dieter Brosz als „Taschenspielertrick“ denunzierte Wahlanfechtung letztlich erfolgreich war, erläutert Verfassungsrichter Gerhart Holzinger u.a. mit seinen das Erkenntnis einleitenden Sätzen, wonach Wahlen das Fundament unserer Demokratie sind und es ist die vornehmste Pflicht des Verfassungsgerichtshofes, dieses Fundament funktionstüchtig zu erhalten. Allerdings ist der VfGH ein Gericht, dass eben nur tätig werden kann, wenn das „Malheur“ bereits passiert ist. Den Wahlbehörden obliegt im strengen Sinn des Gesetzes die Durchführung von Wahlen, eine gewisse Kontrolle sollen Vertrauenspersonen und Wahlzeugen gewährleisten. Aufgrund unterschiedlicher Gründe war eine Kontrolle der korrekten Stimmauszählung bei der Stichwahl vom 22.Mai 2016 offensichtlich in vielen Bezirken nicht gewährleistet. Der nachteilige Umstand im österreichischen Wahlrecht, dass Wahlrechtsverletzungen erst im Nachhinein reklamiert werden können, wurde von der OSZE schon 2010 kritisiert.

„Es gibt kein formales Verfahren, um Beschwerden während des Wahlvorgangs bei der Wahlbehörde einzubringen oder von einem Gericht prüfen zu lassen. Gegebenenfalls eingereichte Einsprüche werden vom Verfassungsgerichtshof erst nach Beendigung der Wahlen behandelt und sorgen daher nicht für eine zeitgerechte und effektive Abhilfe im Falle von Wahlrechtsverletzungen.“[7]

Der Einsatz von Wahlbeobachtern bei der kommenden Wahlwiederholung bietet sich daher an, zumal solche bereits 2010 bei den Bundespräsidentenwahlen Beobachtungen vorgenommen und diese auch in ihrem Bericht[8] dokumentiert haben. 2010 waren elf OSZE-Wahlbeobachter während der Bundespräsidentschaftswahl tätig und begleiteten erstmal in Österreich eine Wahl. Bereits damals erkannten die OSZE-Beobachter die Anfälligkeit der Briefwahl für Wahlbeeinflussung.

„Jedoch beruht der Mechanismus des Wahlkartenwählens stark auf Vertrauen und schafft die Möglichkeit, dass Wahlberechtigte ihre Stimme nach dem Wahltag abgeben können, mit möglichen nachteiligen Folgen, gerade im Falle eines knappen Wahlentscheids.[9]

Der Leiter der Bundeswahlbehörde sagte am 9.Juni 2016 im Ö1 Morgenjournal: „Dass man möglicherweise vorzeitig auszählt und dann bestätigt, dass alles richtig gelaufen ist, dass man pünktlich begonnen hat, wenn das so wäre, das wäre auch für mich unfassbar“. Bemerkenswerterweise war der heutige Bundeswahlleiter bereits 2010 im Amt, als die OSZE-Beobachter in ihrem Endbericht erläuterten, dass Mitglieder der WLB [Wahllokalbehörde] entgegen den Bestimmungen das Ergebnisprotokoll im Voraus unterzeichnet hatten.[10] Es muss daher dem Bundeswahlleiter zumindest seit 2010 bekannt sein, dass im Vorhinein verfertigte und unterschriebene Ergebnisprotokolle nicht unüblich sind. Konsequenzen zeitigen die Erkenntnisse der OSZE-Beobachter angesichts der neuerlichen Vorkommnisse bei der BPW 2016 offensichtlich keine.

Der Wahlbeisitzer war´s, der Sündenbock!

Gänzlich daneben liegt die teils heftig geübte Kritik an den Wahlbeisitzern und deren vermeintliche Schuld an der Wahlwiederholung. Wohltuend ist, dass der VfGH-Präsident sich vor die Wahlbeisitzer stellt: „Es wäre falsch, Probleme auf diese Personen zu schieben, die in einer höchst engagierten Weise versuchen, alles richtig zu machen, vielmehr müssten die Beisitzer unterstützt, geschult und die Attraktivität dieser Freiwilligenarbeit erhöht werden“. Die Letztverantwortung tragen immer noch der Wahlleiter, die juristisch ausgebildete Personen sind und von denen erwartet werden kann, dass sie die einschlägigen Bestimmungen kennen. Vorab geschriebene Ergebnisprotokolle werden nicht von den Wahlbeisitzern ausgefertigt, sondern stammen von den Wahlleitern, die um die Unrechtmäßigkeit ihres Vorgehens wissen müssten. Die Aushändigung eines vorab geschriebenen Ergebnisprotokolls zusammen mit der Aufforderung an den Wahlbeisitzer, dieses zu unterfertigen, grenzt an Anstiftung zum Rechtsbruch.

Was es auf alle Fälle zu verhindern gilt, sind demotivierte Staatsbürger, die nun aus Angst vor möglicher gerichtlicher Verfolgung im Falle von Fehlentscheidungen nicht oder nicht mehr als Wahlbeisitzer fungieren wollen. Dass die Arbeit der Wahlbeisitzer und deren Verantwortung für den korrekten Ablauf einer Wahl nicht entsprechend gewürdigt wird, verdeutlicht auch die mehr als bescheidene Entschädigung für den doch intensiven Zeitaufwand (derzeit max. € 45). Zu überlegen wäre eine angemessene finanzielle Entschädigung, die auch der Bedeutung des Amtes gerecht wird. Freie und korrekte abgeführte Wahlen sind schließlich die Grundlage unserer Demokratie.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage

1.    Welche Anleitungen, Hilfestellungen, etc. gab es seitens Ihres Ressorts bzw. der Experten Ihres Hauses betreffend der Durchführung einer regelkonformen Präsidentschaftswahl?

2.    Welchen konkreten Inhalt hatte der angeblich ausgegebene Leitfaden für den zweiten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl am 22.Mai 2016 und inwiefern war dieser bei einer ex-post- Betrachtung nicht geeignet gewesen, Unrechtmäßigkeiten zu verhindern?

3.    Wurden von den Experten Ihres Ministeriums die gesetzlichen Voraussetzungen und die Rechtsprechung dahingehend ausgelegt, dass Tätigkeiten, die mit der Auszählung der Stimmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, von der Wahlbehörde als Kollegium (also von Wahlleiter und Beisitzer gemeinsam) durchgeführt werden müssen?

a.    Wenn nein, welche Ansicht wurde auf welcher Basis mit welcher Begründung seitens Ihres Ministeriums vertreten?

b.    Wenn nein, war Ihrem Ministerium die konsequente Rechtsprechung des VfGH in Wahlrechtsangelegenheiten bekannt und inwiefern sind die differierenden Standpunkte zu erklären?

c.    Wenn ja, warum wurden keine flankierenden Maßnahmen gesetzt, um eine rechtmäßige Durchführung sicherzustellen?

4.    Gab es im Innenministerium vor der Bundespräsidentenwahl Erkenntnisse und Hinweise auf vergleichbar „vereinfachende“, jedoch faktisch unrechtmäßige Wahlabläufe?

5.    Gab es Arbeitsgruppen und/oder Spezialteams, die mit der Problembehandlung befasst waren?

a.    Wenn ja, welcher Erkenntnisgewinn konnte aus deren Arbeit gezogen werden?

b.    Wenn nein, wer war im Wirkungsbereich Ihres Ressorts mit der Problemaufarbeitung befasst?

6.    Wurden die Ergebnisse des OSZE-Berichts aus dem Jahr 2010 zur österreichischen Bundespräsidentenwahl von Ihrem Ressort berücksichtigt?

a.    Wenn ja, welche genauen Erkenntnisse wurden daraus gewonnen und wie wurden diese in die Praxis umgesetzt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Teilen Sie die Bedenken der OSZE, dass der Mechanismus des Wahlkartenwählens die Möglichkeit schafft, dass Wahlberechtigte ihre Stimme nach dem Wahltag abgeben können mit möglichen nachteiligen Folgen, gerade im Falle eines knappen Wahlentscheids?

8.    Welche konkreten Maßnahmen schlagen Sie als Innenminister vor, um die Funktion der Wahlbeisitzer in ihrer wichtigen demokratiepolitischen Bedeutung zu stärken?

9.    Tätigkeiten, die mit der Auszählung der Stimmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, müssen laut Verfassungsgerichtshof von der Wahlbehörde als Kollegium (also von Wahlleiter und Beisitzer gemeinsam) durchgeführt werden.

a.    Wie werden Sie die Einhaltung der genannten Voraussetzungen bei der kommenden Stichwahl sicherstellen?

b.    Welche Maßnahmen werden Sie in Betracht der ergangenen Entscheidung des Verfassungsgerichthofes hinsichtlich Wahlbeisitzern treffen?

10.  Welche zusätzlichen, verbesserten Anleitungen, Hilfestellungen, etc. wird es seitens Ihres Ressorts betreffend die Sicherstellung der regelkonformen Durchführung der kommenden Bundespräsidenten-Stichwahl gegeben?

11.  Besteht von Seiten des Innenministeriums ein Qualitätssicherungssystem zur Begleitung und Kontrolle des regelkonformen Ablaufs von Wahlen?

a.    Wenn ja, wie sieht dieses in den Eckpunkten aus?

b.    Wenn nein, warum nicht und werden Sie ein solches installieren?

12.  Werden Sie für Ihren Wirkungsbereich personelle Konsequenzen aus den mit der Wahlanfechtung publik gewordenen Regelverstößen ableiten?

13.  Wer wird die Letztverantwortung für die kommende Stichwahl wahrnehmen?

14.  Ist an eine Unterstützung für den derzeitigen Leiter der Bundeswahlbehörde gedacht? Wenn ja, wie wird diese Unterstützung aussehen?

15.  Können Sie im Sinne der Reputation Österreichs entgegen der Aussage von Bundeskanzler Kern garantieren, dass OSZE-Wahlbeobachter von Ihrer Seite nicht ausgeschlossen werden?

 

 

 



[1] Presseaussenden des VfGH vom 1.Juli 2016

[2] Ivo Mijnssen „Schulterzuckend in die Krise“; http://www.nzz.ch/meinung/kommentare/aufhebung-der-praesidentenwahl-oesterreich-tief-in-der-krise-ld.103398 

[3] „Die Presse“ 4.Juli.2016; „Wahlbeobachter in Österreich nicht notwendig“

[4] Ivo Mijnssen

[5] APA0509/29.06   Mi, 29.Jun 2016

[6] In Martin Fritzl „Hob i jetzt an Bledsin verzapft; "Die Presse" vom 22.06.2016

[7] Bericht der OSZE/ODIHR-Wahlbewertungsmission (Warschau 2010); S.1 u. S.14

[8] Bericht der OSZE/ODIHR-Wahlbewertungsmission

[9] Ebda.; S.1

[10] Ebda; S.17