18/JPR XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2015
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an die Präsidentin des Nationalrats

betreffend die Adobe-Software auf den Parlamentsrechnern

 

Mit der geplanten Einführung des Art. 22a B-VG ist die Implementierung des Rechts auf Zugang zur Information für „jedermann“ verbunden, das aus einer Reihe von Gründen beschränkt werden kann.

 

In Hamburg wurde bereits 2012 das Hamburger Transparenzgesetz eingeführt, welches neben der Stellung von Anträgen überdies eine Verpflichtung für die Verwaltung enthält, eine Vielzahl von Dokumenten und Daten kostenfrei online zur Verfügung zu stellen.

 

In einem Artikel von Zeit Online vom 22. Juli 2014 (http://www.zeit.de/2014/28/ transparenzgesetz-hamburg) lässt sich entnehmen, dass mit der Einführung des Hamburger Transparenzgesetzes auch ein nicht unbedeutender administrativer Aufwand verbunden war: „Aus dem "großen Ding" hätte finanziell auch leicht ein Unding werden können, aber man hatte auch Glück. So hat die Version von Adobe Reader, die auf allen Rechnern der Verwaltung installiert ist, schon eine Funktion, die zu schwärzende Bereiche markieren kann. Zudem fand das Projektteam für die Datenplattform eine kostenlose Software namens ckan. Ohne die wären die technischen Kosten explodiert.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Präsidentin des Nationalrats folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Parlamentsdirektion im Falle der Realisierung des geplanten Informationsfreiheitsgesetzes?

2.    Welche Version von Adobe ist derzeit auf den Parlamentsrechnern installiert?

3.    Können mit dieser Software Informationen in Dokumenten geschwärzt werden?

4.    Wenn nein, ist in Planung, für die Parlamentsrechner eine andere Version von Adobe zu installieren, mit der dies möglich ist?

5.    Welche Kosten würden durch eine solche Neuanschaffung anfallen?