370/KOMM XXV. GP

 

Kommuniqué

des Verfassungsausschusses

über den Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2015, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (III­273 der Beilagen)

 

Das Bundeskanzleramt hat dem Nationalrat am 18. Mai 2016 den gegenständlichen Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2015 (III-273 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 24. Jänner 2017 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt. Der Verfassungsausschuss beschloss einstimmig, gemäß § 40 Abs. 1 GOG Dr. Rudolf Thienel (Präsident des Verwaltungsgerichtshofes) und Dr. Brigitte Bierlein (Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes) als Auskunftspersonen den Beratungen beizuziehen.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Johann Singer die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Mag. Harald Stefan, Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Nikolaus Scherak, Christoph Hagen und Dr. Georg Vetter sowie die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes Dr. Brigitte Bierlein, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Rudolf Thienel und der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Mag. Thomas Drozda.

 

Bei der Abstimmung wurde der Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2015, vorgelegt vom Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (III-273 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2017 01 24

                       Dr. Reinhard Eugen Bösch                                                    Dr. Peter Wittmann

                                     Schriftführer                                                                             Obmann