Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Arzneimittelbedarfs

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Einführung eines Finanzierungssicherungsbeitrages

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch den Finanzierungssicherungsbeitrag sollen jährlich durchschnittlich rund 125 Millionen Euro an die Krankenversicherungsträger geleistet werden.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Nettofinanzierung Sozialversicherungsträger

0

125.000

125.000

125.000

0

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme

2015

2016

2017

2018

2019

Finanzierungssicherungsbeitrag

0

125.000.000

125.000.000

125.000.000

0

 

Auswirkungen auf Unternehmen:

Durch die verpflichtende Gewährung eines nachträglichen Rabattes kommt es bei den betroffenen Unternehmen zu einer Änderung der Einnahmen von durchschnittlich rund 125 Millionen Euro jährlich.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Gesundheit

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

- Exponentiell steigende Aufwendungen der Krankenversicherungsträger für Heilmittel

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Kostenexplosion im Heilmittelsektor; freiwillige Rabattregelung der Pharmaindustrie.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2021

Evaluierungsunterlagen und -methode: Korrekte Abführung des Finanzierungssicherungsbeitrages für Heilmittelausgaben

 

Ziele

 

Ziel 1: Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Arzneimittelbedarfs

 

Beschreibung des Ziels:

Die Ausgaben der Krankenversicherungsträger für Heilmittel sollen im Einklang mit deren nominalen Einnahmensteigerungen stehen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Ausgaben der Krankenversicherungsträger für Heilmittel übersteigen deren nominale Einnahmensteigerungen.

Der zwischen der Pharmawirtschaft und dem Hauptverband abgeschlossene Rahmen-Pharmavertrag 2008, der mit 1. Juli 2011 unter Beibehaltung der bestehenden Systematik und wesentlichen Vertragsbestimmungen verlängert wurde, läuft mit 31. Dezember 2015 aus, sodass ab diesem Zeitpunkt der Beitrag der Pharmawirtschaft zur Sicherung der Finanzierung des Arzneimittelbedarfs entfällt.

Die Pharmafirmen haben in den Jahren 2017 bis 2019 (für die Jahre 2016 bis 2018) einen jährlich im Nachhinein festzustellenden Finanzierungssicherungsbeitrag zu leisten. Die Ausgaben der Krankenversicherungsträger für Heilmittel sollen im Einklang mit deren nominalen Einnahmensteigerungen stehen.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Einführung eines Finanzierungssicherungsbeitrages

Beschreibung der Maßnahme:

In den Jahren 2017 bis 2019 haben die vertriebsberechtigten Unternehmen auf ihren Umsatz der Jahre 2016 bis 2018 mit Arzneispezialitäten, die auf Rechnung der Krankenversicherungsträger abgegeben werden, einen im Nachhinein festzusetzenden Rabatt zu gewähren.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Pharmaindustrie leistet einen Beitrag zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Bedarfs an Heilmitteln im Rahmen eines Vertrages, der mit Ende 2015 ausläuft.

Die Pharmaindustrie leistet einen Beitrag zur Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Bedarfs an Heilmitteln auf Grund einer ausdifferenzierten gesetzlichen befristeten Regelung.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für die Sozialversicherungsträger

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2015

2016

2017

2018

2019

Transferaufwand

0

‑125.000

‑125.000

‑125.000

0

Aufwendungen gesamt

0

‑125.000

‑125.000

‑125.000

0

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Bund, Länder und Gemeinden.

Unternehmen

 

Auswirkungen aufgrund geänderter oder neuer Steuern/Gebühren/Abgaben

Die vertriebsberechtigten Unternehmen haben auf ihren jährlichen Umsatz an Heilmitteln einen nachträglichen Rabatt (Finanzierungssicherungsbeitrag) zu gewähren.

 

Auswirkungen auf die Kosten- und Erlösstruktur

Durch die zu gewährenden Rabatte kommt es für die vertriebsberechtigten Unternehmen zu einer Einnahmensänderung von jeweils durchschnittlich rund € 125 Mio. in den Jahren 2017 bis 2019.

 


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Laufende Auswirkungen

 

Transferaufwand

 

Bezeichnung

Körperschaft

Anz. d. Empf.

Höhe des Transferaufw. (€)

2015

2016

2017

2018

2019

Finanzierungssicherungsbeitrag

Sozial­versicherungs­träger

1

‑125.000.000,00

 

‑125.000.000

‑125.000.000

‑125.000.000

 

GESAMTSUMME

 

 

 

 

‑125.000.000

‑125.000.000

‑125.000.000

 

 

In den Jahren 2017 bis 2019 haben die vertriebsberechtigten Unternehmen auf ihren Umsatz der Jahre 2016 bis 2018 mit Arzneispezialitäten, die auf Rechnung der Krankenversicherungsträger abgegeben werden, einen im Nachhinein festzusetzenden Rabatt zu gewähren.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Verwaltungs- kosten

Verwaltungskosten für Unternehmen

Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.