|
|
|||||
|
|
Museumstraße 7 1070 Wien
|
||||
Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.z@bmj.gv.at
|
||||||
Sachbearbeiter/in: MMMag. Heidrun Urthaler
|
||||||
An die Empfänger des Verteilers |
|
|||||
Betrifft: |
Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz und das Vollzugsgebührengesetz geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2016 - EO-Nov. 2016) |
|
||||
Das Bundesministerium für Justiz übersendet den Entwurf der Exekutionsordnungs-Novelle 2016 samt Erläuterungen und ersucht, dazu bis
12. September 2016
per E-Mail an die Adresse team.z@bmj.gv.at Stellung zu nehmen.
Falls bis zu diesem Termin keine Stellungnahme einlangt, wird angenommen, dass keine Bedenken gegen den Entwurf bestehen.
Es wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrats elektronisch an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu übermitteln.
Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren auch als Befassung nach Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist. Auf die in Art. 1 Abs. 4 Z 1 dieser Vereinbarung genannte Mindestfrist wird verwiesen.
Wien, 4. August 2016
Für den Bundesminister:
Dr. Georg Kathrein
Elektronisch gefertigt